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Hin­weise zum Aus­wahl­ver­fah­ren des Ab­schluss­prü­fers bei Unter­nehmen von öffentlichem Interesse

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise wurde von der EU die Reform der Abschlussprüfung auf den Weg gebracht, deren Regelungen ab dem 17. Juni 2016 verpflichtend anzuwenden sind. Deloitte gibt in diesem Zusammenhang Hinweise zum Auswahlverfahren des Abschlussprüfers bei sogenannten PIEs.

Wer über die Zukunft im Audit spricht, kommt derzeit an den Regelungen der EU-Auditreform nicht vorbei. In diesem Zusammenhang hat der deutsche Bundestag am 17. März 2016 auch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) verabschiedet. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem die Rotationspflicht des Abschlussprüfers bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) und neue Anforderungen an das damit verbundene Auswahlverfahren des Abschlussprüfers. Deloitte hat dazu einen Leitfaden mit Hinweisen zum Auswahlverfahren entwickelt.

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