White Paper No. 68

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Capital Floors

Kapitaluntergrenzen für interne Modelle und Ratings

White Paper No. 68 beschäftigt sich mit dem Konsultationspapier zur Überarbeitung der Kapitaluntergrenzen, welches der Baseler Ausschuss am 22. Dezember 2014 veröffentlichte.

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Im Juni 2004 veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ein zweites Rahmenwerk zur Sicherung einer angemessen Eigenkapitalausstattung von Instituten („Basel II“). Am 1. Januar 2007 lösten diese neuen, risikosensitiveren Regelungen das bis dahin geltende Rahmenwerk („Basel I“) aus dem Jahr 1988 ab. Die größere Risikosensitivität wurde dadurch geschaffen, dass Instituten die Möglichkeit gegeben wurde, ihre Kapitalanforderungen nicht mehr mit Standardverfahren, sondern mit internen Modellen bzw. Ratingverfahren zu berechnen, welche durch die Aufsicht genehmigt werden mussten. Das wesentliche Ziel von Basel II war es, die Mindestkapitalanforderungen der Banken stärker an die eingegangenen Risiken zu knüpfen. Dadurch sollten Banken die Möglichkeit erhalten, geringere – aber dennoch angemessene – Kapitalanforderungen zu erfüllen, als dies nach den Standardansätzen der Fall war. Um allerdings eine zu große Reduktion des haftenden Kapitals zu verhindern, die eine Berechnung der Mindestkapitalanforderungen durch interne Modelle mit sich bringen könnte, verfasste der Baseler Ausschuss Übergangsregelungen als Untergrenze für die Mindestkapitalanforderungen (Basel-I-Floor). Durch den Basel-I-Floor sollte sichergestellt werden, dass Institute, die interne Messverfahren zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für das Kredit- bzw. operationelle Risiko verwendeten, nicht eine Kapitalunterlegung der risikogewichteten Aktiva unterhalb eines bestimmten Prozentsatzes der Eigenkapitalanforderungen nach Basel I vorweisen. Im Jahr 2007 lag diese Untergrenze bei 95%, 2008 bei 90% und ab 2009 bei 80% der Gesamtkapitalanforderungen, die sich nach dem alten Regelwerk ergeben hätten.

In der CRR wurde die Floor-Regelung in Höhe von 80% der Gesamtkapitalanforderungen in Art. 500 bis zum 31. Dezember 2017 übernommen. Auch nach diesem Zeitpunkt soll es für Institute, die interne Modelle zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen einsetzen, eine definierte Mindestkapitalanforderung geben. Da der Baseler Ausschuss derzeit eine Vielzahl von Standardansätzen zur Messung der Risiken überarbeitet soll die künftige Untergrenze Neuerungen in der CRR und auch das Marktpreisrisiko berücksichtigen, die der aktuelle Floor nicht würdigt. Daher veröffentlichte der Baseler Ausschuss am 22. Dezember 2014 ein Konsultationspapier zur Überarbeitung der Kapitaluntergrenzen, mit dem sich die nachfolgenden Abschnitte dieses White Papers beschäftigen.

Das vollständige White Paper finden Sie nebenstehend zum Download. 

White Paper No. 68 Capital Floors - Kapitaluntergrenzen für interne Modelle und Ratings
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