Posted: 16 Sep. 2019 3 min. read

PORTAL ZOLL - ELEKTRONISCHE VERWALTUNG VON ZOLLRECHTLICHEN BEWILLIGUNGEN

Am 4.9.2019 wurde das vollkommen elektronische Arbeitsumfeld zwischen Verwaltung und Wirtschaft bei zollrechtlichen Bewilligungen „Customs Decision Austria“ (kurz CDA) in Österreich gestartet. Das Projekt CDA beinhaltet die Umstellung der papiergestützten Anträge von zollrechtlichen Entscheidungen bzw Bewilligungen auf elektronische Anträge sowie deren Verwaltung in Österreich.
 

Zugang zum Portal Zoll

Der Zugang zu CDA erfolgt für Wirtschaftsbeteiligte über das Portal Zoll. Juristische Personen und Einzelunternehmen können über das Unternehmensserviceportal (USP) in das Portal Zoll einsteigen. Natürliche Personen (auch für juristische Personen und Einzelunternehmen möglich) gelangen über FinanzOnline (FON) zum Portal Zoll. Sowohl für den Zugang über USP als auch FON ist eine vorherige Registrierung notwendig.

Für juristische Personen besteht die Möglichkeit externe Personen (zB Spediteure oder Steuerberater) über das USP Vertretungsmanagement zu bevollmächtigen, für sie Bewilligungen zu beantragen bzw zu verwalten. Es ist dabei essentiell, dass auch die externe Person selbst Zugang zum USP hat. Des Weiteren benötigt sowohl die juristische Person als auch der Vertreter eine EORI Nummer, um alle 35 Entscheidungsarten beantragen zu können und auch um ein RIN-Vertretungsverhältnis einzutragen. Für natürliche Personen können über FON keine Vertretungsrechte eingerichtet werden.
 

Anwendungsbereich

Ab 4.9.2019 müssen Anträge für 35 zollrechtliche Entscheidungs-bzw Bewilligungsarten (zB Bewilligung in Bezug auf den Status eines ermächtigten Ausführers, Bewilligung in Bezug auf die Gestellung und Abfertigung von Waren an zugelassenen Warenorten, oder Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit, einschließlich einer möglichen Verringerung oder Befreiung) verpflichtend über das Portal Zoll eingereicht werden, wobei für die meisten Entscheidungs-/ Bewilligungsarten eine EORI Nummer Voraussetzung ist. Die vollständige Liste der 35 Entscheidungs- bzw Bewilligungsarten sowie weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmf.gv.at/zoll/portalzoll/portalzoll.html
 

Auswirkungen auf vorhandene Bewilligungen und Neuerungen

Bestehende zollrechtliche Bewilligungen, die nicht geändert werden müssen, sind in der Anfangsphase noch nicht betroffen. Erst bei Verlängerungen, Änderungen, oder Neuanträgen von zollrechtlichen Bewilligungen muss dies über das Portal Zoll erfolgen.

Entscheidungen der Zollbehörde werden zukünftig ausschließlich elektronisch zugestellt. Diese erlangen Rechtswirksamkeit sobald sie über das Portal Zoll einseh- und abrufbar sind.


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Ihr Kontakt

Astrid Isopp

Astrid Isopp

Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Astrid Isopp ist Managerin im Bereich Indirect Tax/Global Trade Advisory bei Deloitte in Wien. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Zollrecht und Verbrauchsteuern und betreut international tätige Unternehmen im industriellen und Manufacturing Bereich. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen Zollrecht bei den Themen Warenursprung und Präferenzrecht, Zollwertermittlung, Tarifierung, Verbote und Beschränkungen und wirtschaftliche Verfahren sowie bei ordentlichen Rechtsmitteln in Abgabensachen.