Posted: 22 Jul. 2020 6 min. read

ANPASSUNG DES VERRECHNUNGSPREISMODELLS NACH UNTERNEHMENSRECHARAKTERISIERUNG

Überblick

Kürzlich kam es in Schweden zu einer interessanten Entscheidung der Finanzverwaltung im Bereich der Verrechnungspreise. Dabei ging es um die Recharakterisierung des Funktions- und Risikoprofils einer Tochtergesellschaft und der damit verbundenen Änderung des Verrechnungspreismodells.


Sachverhalt

Das schwedische Unternehmen X AB ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der deutschen Muttergesellschaft X SE des X-Konzerns und verkauft Sportartikel unter der Marke X. X AB fungiert als Vertriebsgesellschaft mit den Hauptfunktionen Marketing und Verkauf von X-Markenprodukten auf dem lokalen Markt in Schweden.

X AB hat zwei wesentliche konzerninterne Transaktionen, nämlich den Kauf von Produkten von der Schwestergesellschaft in Deutschland zum Weiterverkauf auf ihrem lokalen Markt und die Verwendung der Marke X und des damit verbundenen Marketingmaterials, das von der X SE erstellt wird.

X AB zahlt eine kostenbasierte Gebühr für die Produkte an die deutsche Schwestergesellschaft sowie eine auf externen Einnahmen basierende Lizenzgebühr an X SE für die Nutzung der Marke X und des damit verbundenen Marketingmaterials. Das angewandte Verrechnungspreismodell führte bei der schwedischen X AB zu kontinuierlichen Verlusten in Schweden.

Die schwedische Finanzverwaltung hielt fest, dass X AB für seine in Schweden ausgeübten Vertriebsaktivitäten angemessen vergütet werden sollte. X AB übt seine Hauptfunktionen nach den Strategien und Anweisungen der X SE aus und ist nicht an den Entscheidungen über Produktentwicklung, Beschaffung, Design oder allgemeine Marketingstrategien beteiligt.

Bei der Analyse wesentlicher Risiken folgte die schwedische Finanzverwaltung dem in den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien festgelegten Sechs-Stufen-Ansatz, bei dem auf der Grundlage von Informationen aus dem Jahresbericht der Gruppe und der Verrechnungspreisdokumentation folgende zwei wichtige Werttreiber für die X-Gruppe ermittelt wurden:

  • Aufrechterhaltung einer weltweit starken Marke
  • Entwicklung neuer und innovativer Produkte

An diese zentralen Werttreiber knüpfte die schwedische Finanzverwaltung die wesentlichen Risiken für die X-Gruppe (zB Markt- und Produktrisiko). Die schwedische Finanzverwaltung stellte fest, dass die Markt- und Produktrisiken zwar vertraglich von der X AB übernommen wurden, aber bei wirtschaftlicher Betrachtung die Risiken von anderen Gesellschaften des X-Konzerns getragen wurden, die alle Entscheidungsfunktionen und damit die Fähigkeit zur Risikoübernahme hatten.

Nach Ansicht der schwedischen Finanzverwaltung reichte die Tatsache, dass X AB über lokales Marketing-Know-How verfügte nicht aus, um auch bedeutende Marktrisiken zu übernehmen. Die schwedische Finanzverwaltung argumentierte daher, dass X AB als ein Vertriebsunternehmen angesehen werden sollte, das im Vergleich zu seinen Vertragspartnern weniger strategische und komplexe Funktionen ausübe. Daher sollte sie nicht das Risiko tragen, über mehrere Jahre Verluste zu machen.

Ausgehend von der Schlussfolgerung, dass die X AB als ein reines Vertriebsunternehmen angesehen werden sollte, das nur begrenzte Risiken übernehmen kann, vertrat die schwedische Finanzverwaltung die Auffassung, dass die angewandte konzerninterne Preisgestaltung nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entspreche.

Die schwedische Finanzverwaltung hat die (aus ihrer Sicht) fremdübliche Vergütung der X AB auf Basis der transaktionalbezogenen Nettomargenmethode (TNMM) erhoben und führte eine Benchmarkingstudie durch, nach der die Ergebnisse der X AB an das untere Quartil der Studie angepasst wurden. Darüber hinaus unterlag X AB einem Steuerzuschlag aufgrund der Meldung falscher Informationen als Grundlage für die Besteuerung. Die X AB hielt unterdessen fest, dass sie höchstwahrscheinlich vor dem schwedischen Verwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung der schwedischen Finanzverwaltung einlegen würde.


Fazit

Das Funktions- und Risikoprofil von Vertriebsgesellschaften kann im Konzern unterschiedlich ausgestaltet sein. Einerseits existiert der Eigenhändler, der die Ware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung kauft. Er hat ein umfangreiches Funktionsprofil (Einkauf, Lagerung, Marketing, etc) und trägt auch die damit in Zusammenhang stehenden Risiken. Am andere Ende dieses Spektrums findet sich der Handelsvertreter, der nur ein sehr eingeschränktes Funktions- und Risikoprofil aufweist. Zwischen diesen beiden gibt es noch eine Reihe weiterer Ausprägungen von Vertriebsunternehmen (zB der Low Risk Distributor, auch LRD genannt). Die Funktions- und Risikoanalyse mit anschließender Unternehmenscharakterisierung spielt unter anderem auch für die Auswahl der tested party und damit der weiteren Verrechnungspreisanalyse eine entscheidende Rolle.

Bei der Ausgestaltung von Vertriebstätigkeiten ist stets darauf Bedacht zu nehmen, dass die vertragliche Vereinbarung der wirtschaftlichen Realität und dem tatsächlichen Verhalten der Parteien entspricht. Anderenfalls läuft man Gefahr, dass es bspw im Rahmen von Betriebsprüfungen eines erhöhten argumentativen Aufwands bedarf, um die vertretenen Rechtspositionen zu verteidigen.


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Mag. Karin Andorfer

Mag. Karin Andorfer

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Karin Andorfer ist Partnerin in der Steuerberatung bei Deloitte in Wien. Sie ist Steuerberaterin und betreut zahlreiche nationale und internationale Klienten in verschiedenen Branchen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen der nationalen und internationalen Steuerberatung sowie im Bereich Transfer Pricing / Verrechnungspreise.