Posted: 13 Mar. 2020 7 min. read

BEPS: UPDATE ANWENDBARKEIT MLI

Mit Jänner 2019 wurden die ersten Änderungen bestehender Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) durch das Multilaterale Instrument (Multilateral Convention to Implement Tax Treaty-Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) anwendbar. Aufgrund weiterer MLI-Ratifizierungen seit unserem letzten Tax & Legal News Beitrag vom 7.8.2019 zu diesem Thema wächst die Liste der zukünftig anwendbaren MLI-Bestimmungen auf Österreichs DBA schrittweise. Ziel des MLI, eines Aktionspunktes der OECD BEPS-Initiative, ist die rasche, international abgestimmte und einheitliche Umsetzung diverser Anti-BEPS-Maßnahmen ohne langwierige bilaterale Neuverhandlungen der einzelnen DBA (siehe dazu auch unsere Tax & Legal News Beiträge vom 20.6.2017 und 17.1.2018).
 

Inhalt

Einerseits beinhaltet das MLI Regelungen, die den verpflichtenden BEPS-Mindeststandard darstellen und andererseits optionale und alternative Bestimmungen, welche die teilnehmenden Staaten freiwillig als Änderungen zu den bestehenden DBA aufnehmen können. Eine Modifikation der einzelnen bilateralen DBA ist aber nur in jenen Punkten möglich, in denen die Vorbehalte und Notifikationen des einen DBA-Staats hinsichtlich einer MLI-Bestimmung mit jenen des anderen DBA-Partners übereinstimmen (ersichtlich auf der OECD-Homepage in den jeweiligen Auflistungen der Vorbehalte und Notifikationen).
 

Österreich

Bisher hat Österreich nur den Mindeststandard (Präambel, Principle-Purpose-Test zur Missbrauchsvermeidung und Verständigungsverfahren) und wenige andere Bestimmungen (Zuteilung des Besteuerungsrechts bei Qualifikationskonflikten, Missbrauchsbekämpfung für in Drittstaaten gelegene Betriebstätten, Betriebsstättenauslösung unter Umständen auch bei Hilfstätigkeiten, Gegenberichtigungsverpflichtung für Verrechnungspreise und Schiedsverfahren) akzeptiert. Aufgrund des Übereinstimmungsprinzips können auch nur diese MLI-Regelungen (nach derzeitigem Status) für österreichische DBA wirksam werden. Allerdings steht es den Partnerstaaten offen, allfällige BEPS-Initiativen in bilateralen Verträgen zu verhandeln (zB neue DBA mit dem Vereinigten Königreich und Japan).
 

Inkrafttreten / Anwendbarkeit

Am 22.9.2017 hat Österreich als erster Staat das MLI ratifiziert; in Kraft getreten ist es am 1.7.2018. Grundsätzlich tritt das MLI am ersten Tag des Monats, der auf einen Zeitabschnitt von drei Kalendermonaten ab Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der OECD folgt, in Kraft (zB Einreichung 1.3.2019, Inkrafttreten am 1.7.2019). Tatsächlich anwendbar sind die aus dem MLI resultierenden DBA-Bestimmungen jedoch erst mit Wirksamwerden des Übereinkommens. Bei Abzugsteuern ist dies grundsätzlich am / nach dem ersten Tag des nächsten Kalenderjahres, bei anderen Steuern erstmals für Veranlagungszeiträume, die am / nach dem am 1.1. des nächsten Jahres nach einem Zeitabschnitt von 6 Kalendermonaten nach Inkrafttreten der Fall (für Schiedsverfahren können abweichende Bestimmungen gelten).

 

Länderliste

Nachdem das MLI bereits von mehr als 90 Staaten unterzeichnet und in mehr als 40 Ländern ratifiziert wurde, sind die jeweiligen MLI-Bestimmungen seit Jänner 2019 schon auf unzählige DBA (teilweise) wirksam. Österreich hat mit derzeitigem Stand 38 DBA als sogenannte Covered Tax Agreements (CTA) in der Ratifikationsurkunde aufgelistet. Nach Berücksichtigung des Ratifikationsprozesses im jeweiligen Partnerstaat sind die MLI-Regelungen aus österreichischer Sicht auf die folgenden DBA bereits seit Jänner 2019 (partiell) anwendbar und / oder werden (für Wirtschaftsjahre) ab Jänner 2020 oder ab Jänner 2021 (teilweise) anwendbar sein. Aus Sicht des jeweiligen ausländischen DBA-Partnerstaats könnten die Anwendungszeiträume allerdings abweichen. Daher ist besonders bei internationalen Sachverhalten betreffend die untenstehenden Länder auf die BEPS-Änderungen durch das MLI Bedacht zu nehmen und allfällige steuerliche Konsequenzen auch in zeitlicher Hinsicht im Detail zu prüfen.


Empfehlung

Der Ratifizierungsprozess des MLI in den österreichischen CTA-Partnerstaaten (derzeit 38) sollte intensiv beobachtet werden. Die OECD gibt dazu Auskunft und veröffentlicht zudem die Auflistungen der Vorbehalte und Notifikationen der jeweiligen Länder. In einem Matching Tool kann die Übereinstimmung der Vorbehalte und Notifikationen des einen DBA-Staats hinsichtlich einer MLI-Bestimmung mit jenen des anderen DBA-Partners geprüft werden. Zur besseren Übersicht der Anwendbarkeit der jeweiligen MLI-Bestimmungen in Österreich sind auf der Homepage des BMF konsolidierte Fassungen der betroffenen DBA abrufbar.


Ihr Kontakt

Andrea Winkler, BSc

Andrea Winkler, BSc

Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Andrea Winkler, BSc ist Managerin in der Steuerberatung bei Deloitte in Wien. Neben der steuerlichen Compliance- und Projektberatung von nationalen und internationalen Klienten umfasst Ihr Aufgabengebiet vor allem die nationale und internationale Gestaltungs- und Strukturberatung, die Rückerstattung von Quellensteuern sowie die Betreuung von Sportlern und Unternehmen aus der Luftverkehrsbranche.