Im Kampf gegen die COVID-19-Krise hat die österreichische Regierung weitere Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Branchen angekündigt. Eine der Maßnahmen umfasst eine temporäre Mehrwertsteuersenkung auf 5% in der Gastronomie und Kulturbranche sowie im publizierenden Bereich. Damit folgt Österreich dem deutschen Beispiel und setzt zur Ankurbelung der Wirtschaft auf die Einführung eines speziellen ermäßigten Mehrwertsteuersatzes – wenngleich nur in bestimmten Branchen. Zu der geplanten Senkung des Mehrwertsteuersatzes in Deutschland dürfen wir auf unseren Tax & Legal News Artikel vom 12. Juni 2020 verweisen.
Um den Bereichen Gastronomie, Kultur und Tourismus vermehrt unter die Arme zu greifen, soll vorübergehend ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 5% eingeführt werden. In Gastronomiebetrieben soll dieser ermäßigte Steuersatz einheitlich auf die Abgabe von Speisen und Getränken zur Anwendung gelangen. Im Kulturbereich umfasst die Mehrwertsteuersenkung beispielsweise den Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen. Auch für den Erwerb von Zeitungen und anderen periodischen Druckschriften sowie von Büchern soll der neue ermäßigte Steuersatz von 5% gelten.
Die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes ist mit Wirkung ab 1. Juli 2020 geplant und bis 31. Dezember 2020 befristet. Die konkrete Umsetzung und Implementierung in nationales Recht bleibt abzuwarten und steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung der EU Kommission.
Sabine Mandahus ist als Steuerberaterin in den Bereichen Indirect Tax und Tax CMS tätig. Neben der Spezialberatung von umsatzsteuerlichen Fragestellungen unterstützt sie Unternehmen bei der Implementierung und Optimierung von einzelnen steuerlichen Prozessen bis hin zur ganzheitlichen Einführung bzw. Analyse von Steuerkontrollsystemen.
Verena Gabler ist Partner im Bereich Steuerberatung und leitet die Tax Management Consulting Abteilung bei Deloitte Österreich. Die Umsatzsteuer-Spezialistin hat sich auf die Prozessberatung spezialisiert und unterstützt ihre Klienten bei der Entwicklung und Implementierung von Steuerkontrollsystemen. Dabei begleitet sie ihre Klienten bei der Analyse und Reduktion von steuerlich relevanten Risiken, der Optimierung von Prozessen und der Erhöhung des Automatisierungsgrades der Steuerfunktion durch den Einsatz von steuerrelevanter Software.