Posted: 26 Jun. 2020 4 min. read

COVID-19: INITIATIVANTRAG ZUR SENKUNG DES MEHRWERTSTEUERSATZES AUF 5% EINGEBRACHT

Den medialen Ankündigungen zur Einführung von Unterstützungsmaßnahmen für die von COVID-19 schwer getroffene Gastronomie und Kulturbranche folgte nun die Einbringung eines entsprechenden Initiativantrags im Parlament. In unserem Tax & Legal News Artikel vom 17. Juni 2020 informierten wir bereits über die geplanten Änderungen für Umsätze ab 1. Juli 2020, befristet mit 31. Dezember 2020: demnach wird der Mehrwertsteuersatz für die Abgabe von Speisen und Getränken in der Gastronomie, sowie für Umsätze im Kultur- und Publikationsbereich auf 5% gesenkt.
 

Vom ermäßigten Steuersatz erfasste Umsätze

Im Bereich der Gastronomie soll die Abgabe aller Speisen und Getränke einheitlich mit dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 5% begünstigt sein, sofern hierfür eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe erforderlich ist.

Im kulturellen und Publikationsbereich umfasst der ermäßigte Steuersatz laut Initiativantrag ua Umsätze im Zusammenhang mit

  • Büchern und ähnlichen Druckwerken, Zeitungen und periodische Druckschriften, Bilderalben, Zeichenbücher, Noten sowie kartographische Erzeugnisse,
  • von Künstlern aufgenommenen Fotografien sowie Umsätze im Zusammenhang mit Kunstgegenständen (jeweils unter bestimmten Voraussetzungen),
  • der Tätigkeit als Künstler,
  • Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters, Musik- und Gesangsaufführungen sowie Museumsbetrieb oder bspw. dem Betrieb eines Naturparks verbunden sind sowie
  • Filmvorführungen.
     

Weitere Gesetzwerdung

Der Initiativantrag zur temporären Änderung des UStG wurde bereits der parlamentarischen Behandlung im Finanzausschuss zugewiesen. Die finale rückwirkende Gesetzbeschlussfassung ist im Nationalratsplenum für 30. Juni und im Bundesrat für 2. Juli 2020 vorgesehen. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
 

Praktische Umsetzung – Auswirkungen auf Registrierkassen

Zur besseren Vorbereitung auf die zeitnahe Implementierung in den Registrierkassensystemen hat das BMF vorab zusätzliche Informationen über die beabsichtigten Regelungen zur Umsetzung auf der BMF-Homepage veröffentlicht. Um eine nachträgliche Korrektur von Rechnungen und Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen zu vermeiden, soll der entsprechende Umsatzsteuersatz bereits mit 1. Juli 2020 im Kassensystem hinterlegt und verrechnet werden können. Auch bestehen laut derzeitiger Auskunft des BMF keine Bedenken, wenn der Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5% durch eine entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg erfolgt bzw. eine händische Korrektur (zB mittels Stempel auf dem Beleg) vorgenommen wird.

Die Veröffentlichung der Änderungen zur Registrierkassensicherheitsverordnung sowie des Erlasses zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ist unmittelbar nach Kundmachung der Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Bundesgesetzblatt geplant. Auch diesbezüglich versorgen wir Sie weiterhin zeitnah mit allen relevanten Informationen.



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Ihr Kontakt

Sabine Mandahus, LL.M.(WU) MSc (WU)

Sabine Mandahus, LL.M.(WU) MSc (WU)

Senior Steuerberatung | Deloitte Österreich

Sabine Mandahus ist als Steuerberaterin in den Bereichen Indirect Tax und Tax CMS tätig. Neben der Spezialberatung von umsatzsteuerlichen Fragestellungen unterstützt sie Unternehmen bei der Implementierung und Optimierung von einzelnen steuerlichen Prozessen bis hin zur ganzheitlichen Einführung bzw. Analyse von Steuerkontrollsystemen.

Mag. (FH) Verena Gabler

Mag. (FH) Verena Gabler

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Verena Gabler ist Partner im Bereich Steuerberatung und leitet die Tax Management Consulting Abteilung bei Deloitte Österreich. Die Umsatzsteuer-Spezialistin hat sich auf die Prozessberatung spezialisiert und unterstützt ihre Klienten bei der Entwicklung und Implementierung von Steuerkontrollsystemen. Dabei begleitet sie ihre Klienten bei der Analyse und Reduktion von steuerlich relevanten Risiken, der Optimierung von Prozessen und der Erhöhung des Automatisierungsgrades der Steuerfunktion durch den Einsatz von steuerrelevanter Software.