Posted: 08 Jul. 2020 3 min. read

EU-MELDEPFLICHTGESETZ – FAKTISCHE VERLÄNGERUNG DER DAC 6 MELDEPFLICHT BIS ENDE OKTOBER 2020

Gemäß dem EU-Meldepflichtgesetz sind ab dem 1. Juli 2020 DAC 6 meldepflichtige Gestaltungen binnen 30 Tagen an das Finanzamt zu melden. Darüber hinaus müssen für die Rückwirkungsperiode (25.06.2018 bis 30.06.2020) bis zum 31. August 2020 sogenannte Altfälle im Rahmen einer Erstmeldung gemeldet werden.

Auf EU Ebene wurde in einer Änderungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/876) die Möglichkeit einer Verschiebung der Meldepflichten um 6 Monate eingeräumt. Von Seiten Österreichs dürfte diese Option jedoch nicht ausgeübt werden, wie das BMF im zur Begutachtung veröffentlichten Entwurf eines Informationsschreibens zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes verlautbart. Die gesetzlichen Meldefristen sollen daher formell unverändert bestehen bleiben.

Laut dem Entwurf soll jedoch die elektronische Übermittlung der Erstmeldung aufgrund technischer Verzögerungen bei der Erstellung des Zentralverzeichnisses auf Unionsebene bis zum 31. Oktober 2020 ohne finanzstrafrechtliche Sanktionen möglich sein, was einer faktischen Verschiebung bis Ende Oktober 2020 gleichkommen würde. Auch wenn sich die Meldepflicht damit in den Herbst verschieben könnte, sollte mit der Implementierung eines adäquaten DAC 6 Prozesses nicht länger gewartet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung und Umsetzung der EU-Meldeverpflichtungen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Der Entwurf des Informationsschreibens enthält darüber hinaus auch Aussagen zum Anwendungsbereich und zur Auslegung des EU-Meldepflichtgesetzes, über die wir nach der Begutachtung informieren.



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Mag. Claudia Wehinger-Malang

Mag. Claudia Wehinger-Malang

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Claudia Wehinger-Malang ist Partner im Bereich Steuerberatung bei Deloitte Österreich. Sie hat ihren Branchenschwerpunkt im Bankensektor und berät große österreichische Finanzdienstleister zu Themen wie Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Transfer Pricing sowie Stabilitätsabgaben.