Bisher boten die OECD Verrechnungspreisleitlinien nur wenig konkrete Hilfestellung bei der fremdüblichen Bepreisung von konzerninternen Finanztransaktionen. Im Zuge des BEPS Projektes beschäftigt sich die OECD jedoch auch intensiv mit dem Thema Finanztransaktionen. Diese sind insbesondere von den BEPS Aktionspunkten 4 und 8-10 umfasst. Nach langjähriger Arbeit – der erste Diskussionsentwurf der nun finalen Leitlinien erschien im Juli 2018 – hat die OECD am 11.2.2020 nun ihre ersten Leitlinien speziell für Finanztransaktionen veröffentlicht. Diese Leitlinien stellen mit der Beschlussfassung durch die jeweiligen OECD Gremien automatisch einen Bestandteil der OECD Verrechnungspreisleitlinien dar und werden voraussichtlich im kommenden Jahr auch tatsächlich als Kapitel 10 in eine neue Version der OECD Verrechnungspreisleitlinien aufgenommen.
Die neuen Leitlinien der OECD zu Finanztransaktionen beschäftigen sich mit den wichtigsten Arten von konzerninternen Finanztransaktionen. Konkret umfasst sind neben Krediten, Cashpools und Garantien auch Hedging-Geschäfte und Versicherungsgeschäfte.
Zusätzlich beschäftigen sich die Leitlinien auch mit der Vergütung von risikolosen Transaktionen bzw mit Anpassungen zur risikoadäquaten Vergütung von Transaktionen. Dieser Teil der neuen Leitlinien wird als Ergänzung zu Kapitel 1 in die bestehenden OECD Verrechnungspreisleitlinien eingehen.
Grundsätzlich stellen die neuen Leitlinien der OECD zu Finanztransaktionen wie auch die OECD Verrechnungspreisleitlinien lediglich sogenanntes Soft Law dar. Sie dienen daher als Auslegungs-instrument zur Interpretation von Doppelbesteuerungsabkommen.
Faktisch hingegen sind die OECD Verrechnungspreisleitlinien, und damit auch die Leitlinien zu Finanztransaktionen, durchaus von Bedeutung, da diese unter den OECD Staaten abgestimmt sind und daher einen nicht unerheblichen Auslegungsstandard darstellen. Hierin liegt auch ein wesentlicher Unterschied zum im Juli 2018 veröffentlichen Diskussionsentwurf, dieser basierte noch nicht auf einem Konsens aller OECD Staaten und hatte somit bisher aus völkerrechtlicher Perspektive auch nur eingeschränkte interpretative Relevanz; faktisch gesehen war aber auch schon der im Juli 2018 veröffentlichte Diskussionsentwurf durchaus rechtserheblich, da dort – weitgehend – in der Praxis anerkannte best practise Positionen durch die OECD eingenommen wurden.
Die nun erschienenen Leitlinien zu Finanztransaktionen umfassen erstmals explizite Anhaltspunkte zur fremdüblichen Bepreisung von Finanztranskationen. Während in der Vergangenheit speziell in diesem Bereich große Unsicherheiten bei der fremdüblichen Bepreisung bestanden, werden die neuen Leitlinien dazu betragen diese Unsicherheiten zu reduzieren und damit in der täglichen Praxis sowohl für Steuerpflichtige als auch für Steuerbehörden von Nutzen sein.
Daniel Gloser ist seit 2017 Berufsanwärter in der Steuerberatung bei Deloitte. Als Teil des Verrechnungspreis Teams unterstützt er in der Beratung von multinational agierenden österreichischen Unternehmen und österreichischen Geschäftseinheiten ausländischer Unternehmensgruppen. Der Tätigkeitsumfang reicht hierbei von der Erstellung über die Dokumentation bis hin zur Verteidigung von Verrechnungspreissystemen in Außenprüfungen.