Posted: 13 Apr. 2020 7 min. read

FINANZTRANSAKTIONEN: RATINGS IM SINNE DER OECD

Wie bereits in unseren Tax & Legal News zum Erscheinen der OECD Leitlinien zu Finanztransaktionen angekündigt, starten wir nun mit einer Reihe von Artikeln zur fremdüblichen Bepreisung unterschiedlicher Finanztransaktionen. Diese Reihe möchten wir mit näheren Ausführungen mit den, den meisten Finanztransaktionen zugrundenliegenden, Überlegungen iZm der Kreditwürdigkeit von Darlehnsnehmern und daraus abgeleiteten Ratings beginnen.
 

Rating des Darlehensnehmers (Issuer Rating)

Um die Kreditwürdigkeit von Darlehensnehmer zu beurteilen und vergleichbar zu machen, werden üblicherweise Ratings erstellt. Auch für Verrechnungspreiszwecke wurden bereits in der Vergangenheit Ratings erstellt. Durch die jüngst erschienen OECD Leitlinien zu Finanztransaktionen wird hierbei weitgehend die bisherige Verrechnungspreispraxis bestätigt.

Generell sollen Ratings aus einer Kombination von quantitativen und qualitativen Faktoren abgeleitet werden und daneben auch weitere Faktoren, wie insbesondere die Branche des Kreditnehmers und auch spezielle Umstände, wie bspw Umstrukturierungen oder Marktaufbauphasen, berücksichtigen. Von der OECD empfohlen – und auch in der Praxis üblich – ist die Erstellung von Ratings mittels Tools von anerkannten Ratingagenturen oder öffentlich verfügbaren Leitfäden von Ratingagenturen. Seitens der Finanzverwaltung wird oftmals die Verwendung von öffentlich zugängigen Leitfäden bevorzugt, da die den Tools von Ratingagenturen zugrundeliegenden Algorithmen meist nicht veröffentlicht werden und daher die daraus abgeleiteten Ratings von Finanzverwaltungen in manchen Fällen als nicht nachvollziehbar qualifiziert werden.

Generell stellen die OECD Leitlinien im Zusammenhang mit Ratings klar, dass konzerninterne Transaktionen die zugrundeliegenden Finanzdaten des Kreditnehmers und damit dessen Rating beeinflussen. Sollten diese konzerninternen Transaktionen daher nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, könnte auch das für diese Konzerngesellschaft erstellte Rating hinterfragt werden. Wenn bspw eine Gesellschaft für ihre ausgeübten Funktionen, übernommenen Risiken und eingesetzten Wirtschaftsgüter fremdunüblich niedrig vergütet wird, leidet darunter ihre Ertragskraft, was sich regelmäßig negativ auf das Rating dieser Gesellschaft auswirken würde.
 

Rating eines Fremdkaptalinstrumentes (Issue Rating)

Während bei Ratings von Darlehensnehmern lediglich die Gesellschaften geratet werden, werden Ratings von bestimmten Fremdkapitalinstrumenten zusätzlich durch die Konditionen eines konkreten Fremdkapitalinstrumentes beeinflusst. Zur Bepreisung einer konzerninternen Finanztransaktion sehen die OECD Leitlinien grundsätzlich die Ermittlung von Issue Ratings für jedes einzelne Fremdkapitalinstrument vor.

Bei der Ermittlung von Ratings für bestimmte Fremdkapitalinstrumente sind wesentliche zusätzliche Einflussfaktoren bspw eventuell vorhandene Garantien und Sicherheiten oder auch die Vor- oder Nachrangigkeit des Fremdkapitalinstruments vor anderem Fremdkapital des Kreditnehmers zu berücksichtigen. Hierbei ist insbesondere auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in den beteiligten Ländern Rücksicht zu nehmen. So könnte bspw das Insolvenzrecht des Ansässigkeitsstaats des Kreditnehmers vorsehen, dass Darlehen von verbundenen Gesellschaften stets nachrangig gegenüber jenen von fremden Dritten sind, was unabhängig von abweichenden vertraglichen Vereinbarungen bei der Bepreisung zu berücksichtigen wäre.
 

Vorteile aus der Konzernzugehörigkeit

Auch bisher ging aus den allgemeinen Teilen der OECD Verrechnungspreisleitlinien implizit hervor, dass die Zugehörigkeit einer Gesellschaft zu einer multinationalen Unternehmensgruppe Einfluss auf das Rating der Gesellschaft hat (impliziter Konzernrückhalt). Wie stark sich dieser jedoch konkret auf das Rating einer Gesellschaft auswirkt, wird nun durch die neuen OECD Leitlinien zu Finanztransaktionen klarer definiert.

Maßgebend ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer im Falle von finanziellen Schwierigkeiten vom Konzern unterstützt wird. Diese Wahrscheinlichkeit wird sich in erster Linie nach der relativen Wichtigkeit des Kreditnehmers für den Gesamtkonzern richten. Um diese zu erheben, sind insbesondere Faktoren wie beispielsweise rechtliche Verpflichtungen, die strategische Wichtigkeit, ein gemeinsamer Name oder eventuelle negative Effekte durch eine Insolvenz auf den Gesamtkonzern zu berücksichtigen. Wie die Faktoren im konkreten Fall zu gewichten sind, ist branchenabhängig und im Einzelfall zu beurteilen.

Konkret bewirkt die Berücksichtigung der Konzernzugehörigkeit, dass in Abhängigkeit von der Wichtigkeit des Darlehensnehmers dessen Rating in der Regel in Richtung des Konzernratings verbessert wird (sogenanntes notching up). Sollte die Gesellschaft daher eine sehr geringe Bedeutung für den Konzern haben, dann kann man davon ausgehen, dass die Konzernzugehörigkeit wenig bis keine Auswirkung auf das Einzelrating der Gesellschaft hat. Ist die Gesellschaft hingegen sehr wichtig für den Konzern, dann wird das Rating dieser Gesellschaft näher am Konzernrating liegen.
 

Verwendung des Konzernratings

Die ausschließliche Verwendung des Konzernratings für die Bepreisung konzerninterner Finanztransaktionen – unter Außerachtlassung der Kreditwürdigkeit von Gesellschaften auf Basis des Einzelratings – wird von der OECD restriktiv gesehen. Sollte die bisher dargestellte Vorgehensweise (dh Erhebung von Einzelratings unter Berücksichtigung des Konzernrückhalts) zu keinen zuverlässigen Ergebnissen führen, kann auch auf das Konzernrating abgestellt werden. Darüber hinaus wäre die Verwendung des Konzernratings auch in jenen Fällen denkbar, in denen eine Gesellschaft derart wichtig für den Gesamtkonzern ist, dass im Sinne der obigen Ausführungen die Verwendung des Konzernratings angemessen erscheint. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass die Anwendung des Konzernratings nur dann angemessen ist, wenn man unter Berücksichtigung aller Umstände zu dem Schluss kommt, dass es tatsächlich der zuverlässigste Indikator für die zu untersuchende Finanztranskation ist.
 

Conclusio

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die OECD eine Vielzahl von Ansätzen und Methoden übernommen hat, welche in der Verrechnungspreispraxis auch bisher zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von konzerninternen Kreditnehmern verwendet wurden. Da der in der Vergangenheit mangels expliziter Guidance bestehende Spielraum bei der Erstellung von Ratings nun deutlich eingeschränkt wurde, ist es für Steuerpflichtige empfehlenswert die im Konzern bestehenden Ratingmethoden hinsichtlich deren Übereinstimmung mit den neuen OECD Leitlinien zu Finanztransaktionen zu überprüfen.



Ihr Kontakt

Daniel Gloser, MSc (WU)

Daniel Gloser, MSc (WU)

Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Daniel Gloser ist seit 2017 Berufsanwärter in der Steuerberatung bei Deloitte. Als Teil des Verrechnungspreis Teams unterstützt er in der Beratung von multinational agierenden österreichischen Unternehmen und österreichischen Geschäftseinheiten ausländischer Unternehmensgruppen. Der Tätigkeitsumfang reicht hierbei von der Erstellung über die Dokumentation bis hin zur Verteidigung von Verrechnungspreissystemen in Außenprüfungen.