Posted: 08 Jun. 2020 7 min. read

Finanztransaktionen: Cash Pooling

In unserer derzeitigen Artikelreihe werden die wichtigsten Eckpunkte der OECD Verrechnungs-preisleitlinien für Finanztransaktionen analysiert. Der nachstehende Artikel beschäftigt sich mit Cash Pooling Vereinbarungen in multinationalen Konzernen.
 

Cash Pooling im Allgemeinen

Cash Pooling ist eine Methode des kurzfristigen Liquiditätsmanagements. Dabei werden mehrere konzerninterne Konten von verschiedenen verbundenen Unternehmen gegeneinander ausgegli-chen. Durch diese Bündelung der Liquidität innerhalb von Konzernen ergeben sich diverse Vorteile. Insbesondere sollen Cash Pools dazu beitragen, Zinszahlungen des Konzerns an fremde Dritte für kurzfristiges Kapital zu optimieren und dabei zu minimieren. Zudem werden auch andere Vorteile erzielt, wie beispielsweise die geringere Abhängigkeit von externen Darlehensgebern.

Grundsätzlich wird in der bisherigen Praxis zwischen zwei Methoden zur Umsetzung von Cash Pools unterschieden: effektives Pooling und fiktives Pooling. Diese beiden Konzepte wurden von der OECD in ihren Leitlinien zu Finanztransaktionen übernommen. Beim effektiven Cash Pooling werden tatsächlich oder effektiv die Konten der Cash Pool Mitglieder ausgeglichen und auf einen Master Account gepoolt. Der Master Account wird von einem Cash Pool Header (in der Praxis oft die Muttergesellschaft oder eine Konzernfinanzierungsgesellschaft) gehalten. Dabei werden (meist täglich) die überschüssigen Beträge abgeschöpft bzw. ein negativer Saldo ausgeglichen. Erst nach diesem Schritt wird zentral, meist durch die Treasury-Abteilung des Cash Pool Headers, über weite-re Finanzierungsmaßnahmen entschieden. Im Gegensatz hierzu werden beim fiktiven Cash Poo-ling keine tatsächlichen Transaktionen abgewickelt. Der Kontostand bleibt jeweils unverändert, während die Salden virtuell auf einem Gesamtkonto zusammengefasst werden. Anfallende Zinsen werden dann vom zentralen, allerdings bloß fiktiv geführten Sammelkonto berechnet. Bei fiktivem Cash Pooling entstehen geringere Transaktionskosten sowie ein geringerer Organisationsaufwand.
 

Analyse von Cash Pooling Transaktionen

Cash Pooling Vereinbarungen sind sehr spezielle Transaktionen, die eine einzelfallbasierte Analyse verlangen. Ein grundsätzliches Problem bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatz ist, dass üblicherweise keine Cash Pooling Vereinbarungen zwischen konzernexternen Unternehmen geschlossen werden.

Aus Cash Pooling Vereinbarungen generierte Vorteile sind nicht ausschließlich auf den Ausgleich der Konten der Mitglieder zu reduzieren, sondern entstehen auch aus dem Aspekt, dass Cash Pools Teil einer konzernweiten Treasurystrategie sind und damit die Liquidität der Konzernmitglieder, der Zinssatz mit den externen Banken optimiert und Fremdkapital im Konzern reduziert wird. Zu beachten gilt, dass unabhängige Unternehmen nur dann an einer Transaktion (wie einem Cash Pool) teilnehmen würden, wenn eine Teilnahme die beste für sie verfügbare Option darstellt.

Innerhalb des Konzerns erwirtschaftete Vorteile sind nach einer eingehenden Funktions- und Risikoanalyse (vor allem auch des eingesetzten Kapitals) mittels eines fremdüblichen Aufteilungs-schlüssels an den Cash Pool Header und die Mitglieder des Cash Pool-Konzepts zu verteilen. Bei der Analyse der Synergien ist auf die Art des Vorteils, die Höhe sowie die spätere Aufteilung einzugehen.

Vor der Verteilung der erzielten Vorteile sind auch die wirtschaftlichen Risiken des Konzepts eingehend zu beurteilen. Dabei ist vor allem auf das Liquiditäts- und Kreditrisiko Bezug zu nehmen. Ersteres ergibt sich aus der Ungleichheit von Soll- und Habensalden. Die Übernahme dieses Risikos erfordert die Ausübung von Kontrollfunktionen, die über die einfache Kontrolle der Verrechnung hinausgeht. Diesbezüglich ist eine genaue Analyse des Entscheidungsprozesses innerhalb des Cash Pools vorzunehmen. Das Kreditrisiko beschreibt dagegen die Gefahr, dass Mitglieder Schulden nicht zurückzahlen können. Nach Bestimmung der Wahrscheinlichkeit eines solchen Ausfalls ist zu analysieren, welche Gesellschaft innerhalb des Konzerns dieses Risiko tragen kann.

Eine weitere wesentliche Überlegung betrifft die Einlagen der Cash Pool Mitglieder. Können diese wirtschaftlich betrachtet nicht mehr als kurzfristige Veranlagungen gesehen werden, dann sind sie in der Regel als längerfristige Veranlagung einzuordnen. Ab wann eine Finanzierung als langfristig anzusehen ist, wurde von OECD nicht näher ausgeführt, sondern ist im Einzelfall zu prüfen.

Zuletzt erkennt die OECD in ihren Leitlinien, dass sich iZm Cash Pools für Finanzverwaltungen häufig Schwierigkeiten aus dem Umstand ergeben, dass die Mitglieder in unterschiedlichen Ländern ansässig sind. Informationen über die Struktur von Cash Pools sowie hinsichtlich der verein-barten Vergütungen sollten daher im Master File zur Verfügung gestellt werden.
 

Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Cash Pooling Transaktionen

Die Koordination von Cash Pools übernimmt der Cash Pool Leader oder Header. Es ist hierbei zu analysieren ob dieser eine Routinefunktion ausübt, welche entsprechend den ausgeübten Funktio-nen und übernommenen Risiken regelmäßig kostenbasiert zu vergüten ist, oder ob der Cash Pool Leader wesentliche Funktionen oder Risiken übernimmt. Dann muss die Vergütung entsprechend den ausgeübten Funktionen, den übernommenen Risiken, und dem eingesetzten Kapital angesetzt werden. Eine wesentliche Funktion könnte zum Beispiel die eigenständige Entscheidung über die Anlage überschüssigen Kapitals sein oder die Übernahme des Ausfallsrisikos.

Die Vergütung der Cash Pool Mitglieder ist stark einzelfallabhängig. Grundsätzlich wird die Vergü-tung der Cash Pool Mitglieder durch die Bestimmung marküblicher Zinssätze innerhalb des Pools gewährleistet. Hierbei ist das transaktionsbezogene Funktions- und Risikoprofil der Cash Pool Mitglieder zu beachten. Zusätzlich zu verbesserten Zinskonditionen erzielen Cash Pool Mitglieder häufig auch weitere Vorteile, welche auch entsprechend berücksichtigt werden müssen. Diese können beispielsweise im Zugang zu einer ständigen Finanzierungsquelle liegen oder in einer geringeren Abhängigkeit von externen Banken.

Im Rahmen von Cash Pools sind häufig wechselseitige Garantien und Aufrechnungsrechte zwischen den Mitgliedern erforderlich. Damit stellt sich auch die Frage nach der Zahlung von entspre-chenden Garantiegebühren. Auch hierbei ist grundsätzlich auf den Einzelfall abzustellen. Allgemein kann aber in den meisten Fällen davon ausgegangen werden, dass jedes Mitglied eine Garantie für alle weiteren Mitglieder des Cash Pools übernehmen muss. Derartige Garantien (sogenannte „cross-guarantees“) sind zwischen unabhängigen Unternehmen undenkbar, da der Haftende weder über die Mitglieder innerhalb des Pools, für welche er haftet, noch über die Höhe der Schulden für die er haftet, Kontrolle hat. Die OECD sieht diese Garantien lediglich als Unterstützungszusage an den Cash Pool Leader, welche zwar zu einer verbesserten Kreditwürdigkeit führt, diese wird meist jedoch nicht über den impliziten Konzernrückhalt hinausgehen. Garantiegebühren sind daher nach Ansicht der OECD in diesen Fällen nicht zu verrechnen.
 

Conclusio

Allgemein sind Cash Pools durch fehlende interne oder externe Vergleichsdaten verhältnismäßig schwierig zu bepreisen. Allgemeine Ansätze müssen mitunter stark abgewandelt werden, da auf die Individualität der einzelnen Cash Pool Vereinbarung Rücksicht genommen werden muss. In den Leitlinien zu Finanztransaktionen der OECD werden zwar hilfreiche Ansätze beschrieben, aller-dings wird wohl auch künftig die fremdübliche Bepreisung von Cash Pools eine herausfordernde Aufgabe bleiben.


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Mag. Wilfried Krammer

Mag. Wilfried Krammer

Partner BPS | Deloitte Österreich

Wilfried Krammer ist Partner bei Deloitte. Als Steuerberater verfügt er über langjährige Erfahrung in der Beratung von Familienunternehmen und Tochtergesellschaften von multinationalen Unternehmen. Er unterstützt Unternehmen mit maßgeschneiderten Lösungen im Rechnungswesen. Dies geschieht durch Outsourcing der Buchhaltung und Lohnverrechnung, Co-Sourcing sowie dem Einsatz seines Teams vor Ort beim Klienten. Darüber hinaus hat er einen speziellen Beratungsschwerpunkt im Gemeinnützigkeitsrecht, insbesondere in Kunst & Kultur, Sport und im Sozialbereich.