Posted: 03 Jul. 2020 8 min. read

FIinnaztransaktionen: Konzerninterne Darlehen

In Weiterführung unserer Serie zu Finanztransaktionen wird in diesem Artikel näher auf die prak-tisch wohl bedeutendste – von den neuen OECD Leitlinien für Finanztransaktionen umfasste – Transaktionsart, die konzerninternen Darlehen, und deren Bepreisung näher eingegangen.

Die OECD stellt in ihren Leitlinien deutlich klar, dass bei der Bepreisung von konzerninternen Dar-lehen grundsätzlich sowohl die wirtschaftlichen Gegebenheiten auf Seiten des Kreditnehmers als auch auf Seiten des Kreditgebers zu berücksichtigen sind. Für beiden Gesellschaften sollte ermit-telt werden welche anderen Alternativen verfügbar sind („options realistically available“) und ob angesichts der verfügbaren Alternativen fremde Dritte die angestrebte konzerninterne Transaktion ebenfalls abschließen würden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu analysieren, ob das Darlehen dem Grunde nach überhaupt Fremdkapital darstellt. Es ist zu hinterfragen, ob ein frem-der Dritter basierend auf der Kreditwürdigkeit überhaupt gewillt gewesen wäre dem Darlehens-nehmer ein Darlehen zu gewähren (siehe hierzu unseren Artikel zu Ratings im Sinne der OECD). Würde ein fremder Dritter in einer konkreten Situation kein Darlehen geben (zB auf Grund der geringen Eigenkapitalquote des Darlehensnehmers), dann könnten die zur Verfügung gestellten Mittel aus steuerlicher Sicht verdecktes Eigenkapital darstellen.

Wie auch bei anderen Transaktionen ist bei der Bepreisung von konzerninternen Darlehen – auf-bauend auf die Funktions- und Risikoanalyse – in einem nächsten Schritt die geeignetste Verrech-nungspreismethode auszuwählen. Bei Finanztransaktionen ist dies wohl in den meisten Fällen die Preisvergleichsmethode. Zur Ermittlung vergleichbarer Transaktionen, welche zwischen fremden Dritten abgeschlossen wurden, schlägt die OECD in ihren Leitlinien zu Finanztransaktionen folgen-de Vorgehensweisen vor:
 

Direkte Preisvergleiche mit Anleihen und Darlehen

Die OECD hält in ihren Leitlinien fest, dass der Finanzmarkt eine wertvolle Informationsquelle für Fremdkapitaltransaktionen zwischen fremden Dritten darstellt. Dies stützt die in der bisherigen Praxis weit verbreitete Herangehensweise bei der Bepreisung von konzerninternen Darlehenstrans-aktionen nach vergleichbaren Fremdkapitaltransaktionen zwischen unverbundene Dritten in Da-tenbanken von Informationsdienstleistern zu suchen.

Bei der Suche nach vergleichbaren Transaktionen sind nach Ansicht der OECD – unter anderem – Faktoren wie die Kreditwürdigkeit des verbundenen Darlehensnehmers (siehe hierzu unseren Arti-kel zu Ratings im Sinne der OECD) und die vertraglich vereinbarten Bedingungen des Kredites (bspw Währung, Laufzeit, Besicherung, etc) zu berücksichtigen. Ist das Risiko des Kreditgebers unter Berücksichtigung dieser Faktoren eher gering, dann wird auch der Zinssatz eher gering sein, während ein erhöhtes Risiko regelmäßig zu einem höheren Zinssatz führt.

Die Möglichkeit interner Preisvergleiche sollte laut OECD jedenfalls geprüft werden. Welche Darle-hen konkret für interne Preisvergleiche herangezogen werden können bzw ob Bankkredite ausrei-chend vergleichbar sind, wird von der OECD nicht explizit ausgeführt. Die OECD hält vielmehr – recht allgemein gehalten – fest, dass die Vergleichbarkeitsfaktoren zu prüfen sind und eventuell Anpassungen nötig sein könnten.

Üblicherweise werden zwischen fremden Dritten auch Gebühren bei der Vergabe von Krediten ver-rechnet. Die OECD geht davon aus, dass diesen Gebühren bei fremden Dritten auch Kosten in ähnlicher Höhe gegenüberstehen. Da diese Kosten wohl bei konzerninternen Transaktionen übli-cherweise geringer sind als bei Transaktionen zwischen fremden Dritten, sieht die OECD hier kei-nen direkten Vergleich der Gebühren als angebracht; insofern sollten etwaige Gebühren eher einer kostenbasierten Ermittlung folgen.
 

Credit Default Swaps

Auch Credit Default Swaps können grundsätzlich zur Bepreisung konzerninternen Darlehen heran-gezogen werden. Die OECD sieht deren Verwendung jedoch eher kritisch. Dies liegt daran, dass Credit Default Swaps üblicherweise sehr volatil sind und auch durch andere Faktoren, wie bei-spielsweise deren Volumen, beeinflusst sind. Credit Default Swaps sollten daher eher nur dann verwendet werden, wenn Informationen zum vergleichbaren Basisinstrument nicht vorliegen.
 

Ökonomische Modellierung eines Zinssatzes (Economic Modelling)

Die ökonomische Modellierung, dh das Zusammensetzen eines Zinssatzes aus einzelnen Kompo-nenten, ist eine Möglichkeit um Zinssätze für sehr spezifische konzerninterne Transaktionen (zB für konzerninterne Darlehen in bestimmten Branchen) zu ermitteln, für die keine oder nur wenige Daten zu vergleichbaren Transaktionen zwischen fremden Dritten vorliegen. Auch die OECD sieht diese Vorgehensweise grundsätzlich als angemessen, sofern keine oder nur wenige vergleichbare Transaktionen zu beobachten sind.

Üblicherweise wird bei dieser Methode ein risikoloser Zinssatz als Basis verwendet und mittels ver-schiedener Aufschläge an die Spezifika eines intendierten konzerninternen Darlehens angepasst. Wie zuverlässig diese Methode ist, hängt grundsätzlich von den zu den einzelnen Komponenten, aus denen sich der Zinssatz zusammensetzt, verfügbaren Daten ab.
 

Bankauskünfte

In der Vergangenheit haben Steuerpflichtige oftmals auch Auskünfte von Banken eingeholt in wel-chen diese bestätigten, dass konzernintern verrechnete Zinssätze dem entsprechen, was auch die jeweilige Bank für einen vergleichbaren Kredit berechnen würde.

Zu diesen Bankauskünften stellt die OECD klar, dass es sich hierbei weder um tatsächliche Trans-aktionen, noch um Kreditangebote handelt. Üblicherweise startet ein Darlehensgeber noch vor einer Angebotslegung gewisse interne Prozesse zur Risikoabschätzung sowie zur internen Freiga-be. Im Falle von Bankauskünften sind diese jedoch meist nicht nötig. Die Verwendung dieser Aus-künfte sieht die OECD daher als ein Abweichen vom Fremdvergleichsgrundsatz.

In der Praxis ebenfalls verbreitet ist die Verwendung von Bankangeboten. Diese Vorgehensweise war bisher eher umstritten, da es sich bei den Angeboten ebenfalls um keine tatsächlich abge-schlossenen Transaktionen handelt. Da die Verwendung von Bankauskünften mit dem Verweis, dass es sich eben nicht um Bankangebote handelt, abgelehnt wird, könnten die neuen OECD Leit-linien zu Finanztransaktionen darauf hindeuten, dass Bankangebote durchaus als Fremdvergleiche herangezogen werden können. Zu prüfen sind jedoch auch in diesem Fall die Vergleichbarkeitsfak-toren.
 

Refinanzierungskosten

Sofern für einen internen oder externen Fremdvergleich keine zuverlässigen Daten zur Verfügung stehen, sieht die OECD als Alternative eine kostenbasierte Bepreisung von Darlehenstransaktionen vor. Diese Kosten setzen sich im Wesentlichen aus den eigenen Fremdkapitalkosten, Kosten für die Vergabe des Darlehens, laufenden Kosten und einen Aufschlag zusammen. Dieser Aufschlag sollte die Eigenkapitalkosten des Darlehensgebers im Zusammenhang mit den konkreten Darlehen ab-decken.

Nicht weiterverrechnet werden können überhöhte Kosten, da nach Ansicht der OECD auch unter fremden Dritten der Darlehensgeber versuchen würde die eigenen Kosten möglichst gering zu halten um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Leitet der Darlehensgeber den Kredit lediglich durch und übernimmt daher wirtschaftlich betrach-tet nur die Vermittlungsfunktion, dann sollte in Übereinstimmung mit den bereits bisher bestehen-den Teilen der OECD Verrechnungspreisleitlinien lediglich ein Aufschlag auf die eigenen Kosten des Darlehensgebers, nicht jedoch auf die als Durchlaufposten zu behandelnden Kosten, verrech-net werden.

Auch bei dieser Methode sind die options realistically available des Darlehensnehmers zu berück-sichtigen, da es Fälle geben kann, in denen der Darlehensnehmer nicht das Darlehen auf Basis der Refinanzierungskosten des Darlehensgebers abschließen würde, wenn er sich über andere Kanäle günstiger finanzieren kann.
 

Conclusio

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die OECD viele in der Praxis als „state of the art“ gelebte Vorgehensweisen zur Bepreisung von konzerninternen Darlehen nun in ihren Leitlinien zu Finanztransaktionen verschriftlicht hat. Unerwartet erscheint, dass Bankangebote nicht unbe-dingt abgelehnt werden. In der Praxis wird bei deren Verwendung wohl aber die Vergleichbarkeit dieser Angebote genau nachzuweisen sein.

Abzuwarten bleibt, wie sich die derzeitige Covid-19 Krise sich auf Finanztransaktionen auswirken wird. Derzeit ist zu beobachten, dass sich die Kreditwürdigkeit vieler Unternehmen auf Grund der gegenständlichen Krise verschlechtert hat. Auch ist seit Beginn der Krise ein deutlicher Anstieg der Marktzinssätze, insbesondere in schlechteren Ratingklassen zu beobachten.



Anmeldung zum Erhalt von Informationen und Newslettern

      

Ihr Kontakt

Daniel Gloser, MSc (WU)

Daniel Gloser, MSc (WU)

Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Daniel Gloser ist seit 2017 Berufsanwärter in der Steuerberatung bei Deloitte. Als Teil des Verrechnungspreis Teams unterstützt er in der Beratung von multinational agierenden österreichischen Unternehmen und österreichischen Geschäftseinheiten ausländischer Unternehmensgruppen. Der Tätigkeitsumfang reicht hierbei von der Erstellung über die Dokumentation bis hin zur Verteidigung von Verrechnungspreissystemen in Außenprüfungen.