Posted: 07 Feb. 2020 5 min. read

KÖRPERSCHAFTSTEUERRICHTLINIEN – WARTUNGSERLASS 2019 IM ÜBERBLICK

Im Rahmen der Wartung der Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR) wurden insbesondere die mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) implementierte Hinzurechnungsbesteuerung, die bereits ab der Veranlagung 2019 anzuwendenden Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020) sowie die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (insbesondere zur Liquidation von Gruppenmitgliedern) sowie eine Reihe von Einzelerledigungen und Klarstellungen eingearbeitet. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Ergänzungen und Änderungen der KStR durch den Wartungserlass 2019.


Hinzurechnungsbesteuerung

Mit dem JStG 2018 wurde die auf internationaler Ebene beschlossene Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte bei niedrig besteuerten Auslandsaktivitäten in § 10a KStG in nationales Recht umgesetzt sowie der Methodenwechsel neu geregelt (siehe dazu unsere Tax & Legal News vom 27.7.2018 sowie vom 6.2.2019). Mit dem Wartungserlass 2019 wurden die KStR durchgehend an diese Änderungen angepasst. Dabei wird auch auf praxisrelevante Spezifika iZm dem Methodenwechsel eingegangen.


Liquidation von Gruppenmitgliedern

Mit dem Wartungserlass 2019 wurde in den KStR die Klarstellung des VwGH aufgenommen, dass nicht getilgte Verbindlichkeiten im Abwicklungsendvermögen anzusetzen und diese somit nicht zu besteuern sind (siehe dazu auch unsere Tax & Legal News vom 28.11.2019). Nach der bisherigen Rechtsansicht waren nicht getilgte Verbindlichkeiten nicht Teil des Abwicklungsendvermögens und wirkten somit gewinnerhöhend.

Zudem wird klargestellt, dass Abwicklungsergebnisse von Gruppenmitgliedern nicht dem Gruppenträger zuzurechnen sind, da die Verrechnung von Abwicklungsergebnissen mit operativen Ergebnissen nicht dem Zweck der Gruppenbesteuerung entspricht (VwGH 4.9.2019, Ro 2017/13/0009-6, Ro 2017/13/0010). Da das Gruppenmitglied bei Abschluss der Liquidation aus der Unternehmensgruppe ausscheidet, sind insbesondere die praktischen Auswirkungen in Bezug auf die Mindestdauer und Nachversteuerung von Auslandsverlusten zu beachten.


Luxusimmobilien

Die zur neueren Judikatur des VwGH erlassene BMF-Information zur steuerlichen Behandlung von für Anteilsinhaber angeschafften bzw. hergestellten Immobilien (Information des BMF vom 17.4.2019, BMF-010216/0002-IV/6/2019.) wurde im Wesentlichen inhaltsgleich in die KStR übernommen (siehe dazu unsere Tax & Legal Beitrag vom 3.7.2019).


Zuordnung von Beteiligungen zu Betriebsstätten

Durch den Wartungserlass 2019 wird klargestellt, dass die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer ausländischen Betriebsstätte bzw einer einem Steuerausländer zuzuordnenden inländischen Betriebsstätte einen funktionalen Zusammenhang dieser Wirtschaftsgüter zu den Aktivitäten der Betriebsstätte erfordert. Der bisherigen Ansicht der Finanzverwaltung zufolge konnten Beteiligungen stets einer inländischen Betriebsstätte als gewillkürtes Betriebsvermögen zugerechnet werden.


Leitungsrechte

Die KStR beinhalten nun Aussagen zu dem mit dem JStG 2018 eingeführten Steuerabzug für die Einräumung von Leitungsrechten (siehe dazu auch unsere Tax & Legal News vom 2.11.2018).


Internationale Schachtelbeteiligung

Durch den Wartungserlass 2019 wird präzisiert, dass die Jahresfrist bei internationalen Schachtelbeteiligungen durch eine Einlage der Anteile an der ausländischen Körperschaft in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, an der die einlegende Körperschaft zu 100%beteiligt ist, nicht unterbrochen wird.



Ihr Kontakt

Dr. Katharina Luka

Dr. Katharina Luka

Senior Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Katharina Luka ist Steuerberaterin bei Deloitte Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Körperschaftsteuer, internationales Steuerrecht und in der Umgründungsberatung. Sie ist zudem als Fachautorin und Fachvortragende tätig.