Am 4.11.2020 hat das BMF den Erlass zur Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern zum Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz veröffentlicht.
Die Neufassung des WiEReG-Erlasses ersetzt jenen aus April 2018 und trägt den zwischenzeitlich ergangenen WiEReG-Novellen Rechnung, insbesondere im Hinblick auf die am 10.11.2020 in Kraft getretenen Regelungen iZm der Übermittlung eines Compliance-Packages (für Details zum Compliance Package siehe unsere Tax & Legal News vom) ). Darüber hinaus wurden einzelne Zweifelsfragen zu bestehenden Regelungen adressiert, die von verschiedener Seite an die Registerbehörden herangetragen wurden.
Die meisten Kapitel blieben im Vergleich zum alten Erlass weitgehend unverändert und wurden im Wesentlichen vereinzelt ergänzt, umformuliert und präzisiert. Folgende Punkte sind jedoch neu:
Kernstück des neuen WiEReG-Erlasses stellen die Ausführungen zur Erstellung eines Compliance-Packages dar. Grundsätzlich stellen die Dokumente eines vollständigen Compliance-Packages die im Zuge der jährlichen Durchführung der Sorgfaltspflichten gem WiEReG erlangten Informationen, Daten und Dokumente dar. Die Registerbehörde geht daher davon aus, dass für das Compliance-Package alle Dokumente bereits vorliegen und keine weiteren Dokumente erforderlich sind. Im Umkehrschluss bedeutet dies – und das zeigen auch die Verweise innerhalb des Erlasses – dass die Ausführungen zu den Anforderungen an die Dokumente im Compliance-Package auch dann relevant sind, wenn kein Compliance-Package übermittelt wird. Bei den Dokumenten für das Compliance-Package gelten jedenfalls hohe Anforderungen, die auch den aufsichtsrechtlichen Anforderungen für einzelne Verpflichtete (insb Banken) genügen.
Folgende Anforderungen sind hervorzuheben:
Der neue WiEReG-Erlass gibt für den Rechtsanwender eine gute Hilfestellung. Dabei ist das Bemühen der Registerbehörde, die von der EU-Richtlinie vorgegebenen Rahmenbedingungen und die Anforderungen und Gegebenheiten der Praxis unter einen Hut zu bringen, hervorzuheben. Dies zeigt sich vor allem in den Passagen zum Compliance-Package.
Peter Kritzinger ist Steuerberater bei Deloitte Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung von Privatpersonen (Private Clients), Familienunternehmen und Privatstiftungen und ist spezialisiert auf die Beratung im Bereich der Immobilien- und Kapitalvermögensbesteuerung und Fragen im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz.