Posted: 04 Mar. 2020 3 min. read

NEUERUNGEN IM RAHMEN DER LOHNABGABENPRÜFUNG UND FUSIONIERUNG DER GEBIETSKRANKENKASSEN

Pünktlich zum Jahreswechsel 2019/2020 traten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungsträger sowie im Hinblick auf die Prüfung lohnabhängiger Abgaben wesentliche Neuerungen in Kraft, über die wir Ihnen nachstehend einen kurzen Überblick geben dürfen.
 

Zusammenlegung der Krankenkassen

Mit 1.1.2020 wurden aufgrund des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert, die bisherigen Krankenkassen sind Landesstellen der ÖGK. Durch die Zusammenführung entstanden österreichweit einheitliche Standards für alle Dienstgeberinnen bzw Dienstgeber. Für Dienstgeberinnen bzw Dienstgeber mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern agiert von nun an die Landesstelle am Sitz des Unternehmens als Single Point of Contact, das heißt als bundesweit einziger Ansprechpartner für alle wesentlichen Fragen im Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereich. Die Angabe des richtigen Beschäftigungsortes bleibt auch nach dem 1.1.2020 weiterhin von großer Bedeutung, da die Anmeldung zwingend bei der korrekten Landesstelle erfolgen muss.

Auch erfolgte im Rahmen des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger der gewerblichen Wirtschaft sowie der Bauern zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und wurden die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sowie jene für Eisenbahnen und Bergbau zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zusammengelegt.

Neben den drei neuen Sozialversicherungsträgern (ÖGK, SVS und BVAEB) bleiben die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bestehen.
 

Aus GPLA wird PLB

Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung zu Beginn des Jahres 2020 erfolgte die Einführung eines einheitlichen Prüfdienstes für lohnabhängige Abgaben und Beiträge beim Bundesministerium für Finanzen. Die Kompetenz zur Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (nunmehr PLB bzw PLAB) liegt – im Gegensatz zur bisher geltenden Rechtslage für die 2003 eingeführte gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) – nicht mehr beim zuständigen Sozialversicherungsträger, sondern ausschließlich bei der Finanzverwaltung. Die Erteilung eines Prüfauftrages hat ab sofort beim Finanzamt der Betriebsstätte der Arbeitgeberin bzw des Arbeitgebers zu erfolgen. Den Gemeinden bzw der ÖGK kommt fortan lediglich ein diesbezügliches Anregungsrecht in begründeten Einzelfällen zu, jedoch besteht keine Bindung an das Prüfungsergebnis. Zur Koordinierung und Kooperation zwischen Finanzverwaltung, ÖGK und Gemeinden wurde ein Prüfungsbeirat beim BMF eingerichtet. Sämtliche verfahrensrechtlichen Regelungen bzw Zuständigkeiten betreffend Vorschreibung und Einbringung von Abgaben und Beiträgen sowie die Durchführung des Verfahrens gelten weiterhin unverändert.
 

Neugestaltung der Beitragsprüfung ist verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof hat die Übertragung der Sozialversicherungsprüfung an die Abgabenbehörde des Bundes als Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Organisationsprinzipien der Selbstverwaltung eingestuft und somit als verfassungswidrig aufgehoben (VfGH 13.12.2019, G 67/2019). Ab dem 1.7.2020 wird die betreffende Prüfungskompetenz bei der PLB daher wieder zurück in die Aufsicht der ÖGK wechseln (wobei es diesbezüglich noch zu etwaigen gesetzlichen Anpassungen kommen kann). Die Zusammenlegung der Krankenkassen erachtete der VfGH hingegen als verfassungskonform.


Ihr Kontakt

Marc Heschl, MSc (WU)

Marc Heschl, MSc (WU)

Consultant Steuerberatung | Deloitte Österreich

Marc Heschl ist im Bereich Business Process Services Payroll bei Deloitte am Standort Wien tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen neben der Beratung von arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen auch in der Personalabrechnung von nationalen und internationalen Mandanten.