Posted: 24 Jan. 2020 8 min. read

REGIERUNG SCHNÜRT WOHNPAKET FÜR DIE NÄCHSTEN JAHRE

Verbessertes Wohnungsangebot, leistbare Mieten, Förderung der Bildung von Eigentum, Wohnbauförderung umweltbewusster und ökologischer Projekte, Bestellerprinzip bei der Maklerprovision – das sind einige wesentliche Ziele der neuen Regierung im Bereich Wohnen.
 

Wohnbauförderung – Schaffung von Anreizen für Sanierungen und Neubau

Die Regierung plant die Errichtung grüner Dächer samt flächenoptimierter Neubauweisen zu fördern und möchte die Vergabe von Wohnbaufördermitteln auf umweltschonend gebaute Projekte beschränken. Auch die Wohnbaufördersysteme der Länder sollen überprüft werden. Die städtebauliche Vertragsgestaltung soll eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit werden.

Obwohl die Wohnbauförderung Ländersache ist, sollen insbesondere auch durch Abschluss eines neuen Finanzausgleichs ab 2022 Einnahmen aus der Wohnbauförderung wieder dem Zweck des Wohnens gewidmet werden. Darüber hinaus will die neue Bundesregierung mit der Aufnahme umweltschonender Aspekte (Energieeffizienz, Baukostensenkung, die Verwendung ökologischer Baustoffe und die Implementierung klimarelevanter Maßnahmen), einer effizienten Baulandbewirtschaftung und der Förderung von Sanierung und Nachverdichtung statt Neubau in die Bauordnungen auch die Länder in ihre Pflicht nehmen.

Da die Agenden der Bauordnungen und der Wohnbauförderung Ländersache sind, bleibt abzuwarten ob und in wie weit dies tatsächlich österreichweit einheitlich umgesetzt werden kann.
 

Schaffung von leistbarem Eigentum durch Förderung des Mietkaufs, Novellierung des Miet- und Wohnrechts

Die neue Bundesregierung plant durch steuer- und finanzrechtliche Förderung (bspw durch die Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums von bisher 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption)) Wohnraum wieder leistbarer zu machen.

Eine weitere Maßnahme soll die Reformierung des Wohnrechtes (insbesondere auch das des MRG, WEG, WGG und ABGB) sein, die für mehr sozialen Ausgleich, ökologische Effizienz, mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit sorgen soll.

Die Reform des MRG ist seit Jahren angekündigt und Dauerbrenner. Es bliebt mit Spannung abzuwarten, ob es der Regierung gelingt, die diversen Interessen der verschiedensten Interessentengruppen tatsächlich unter einen Hut zu bringen.
 

Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip

Entgegen der derzeitigen Praxis soll künftig derjenige die jeweiligen Kosten für die Vermittlung einer Mietwohnung tragen, der der Maklerin bzw dem Makler den Auftrag erteilt hat.

Deutschland kennt dieses Bestellerprinzip bereits seit 2015. Dort wird dieses Prinzip aber von Maklern und Berufsverbänden mit der Begründung kritisiert, dass Wohnungssuchende de facto nicht mehr Auftraggeber des Maklers sind.

In Österreich wird die Einführung des Bestellerprinzips bereits seit 2017 diskutiert. In der Immobilienbranche stößt die Einführung des Bestellerprinzips hingegen auf wenig Gegenliebe. Es ist abzuwarten, wie die Änderung genau umgesetzt werden soll und inwieweit in der Praxis Wege gefunden werden, die Provision vielleicht wieder auf Mieter überzuwälzen.
 

Conclusio

Die neue Regierung plant mit dem Wohnpaket fundamentale Änderungen in den Bereichen Wohnbauförderung, leistbares und ökologisches Wohnen und der Einführung des Bestellerprinzips. Viele Details sind aber noch offen. Wir werden Sie über die rechtliche Umsetzung dieser Änderungen in unseren Tax & Legal News am Laufenden halten.


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Mag. Gabriele Etzl

Mag. Gabriele Etzl

Deloitte Legal | Jank Weiler Operenyi RA

Gabriele Etzl ist Partnerin bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal, und leitet die Praxisgruppe Real Estate. Zuvor war sie 14 Jahre lang Partnerin im Immobilienbereich einer der größten Anwaltskanzleien Österreichs. Sie ist Expertin für Immobilienrecht mit dem Schwerpunkt nationale und internationale Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierung, Immobilienrestrukturierung, gewerbliches und privates Miet- und Wohnrecht, Bauträgervertragsrecht, sowie öffentliches Immobilienrecht. Sie spricht fließend Deutsch und Englisch und verfügt über Grundkenntnisse der spanischen und französischen Sprache. Gabriele Etzl ist Lehrbeauftragte für Immobilienrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Wien und Autorin mehrerer immobilienbezogener Publikationen, insbesondere auch zu Immobilienrecht und Immobilienfinanzierungen in Österreich und CEE.