Posted: 21 Feb. 2020 6 min. read

REVIEW DER WESENTLICHSTEN STEUERLICHEN NEUERUNGEN 2019/2020

Auch heuer möchten wir mit Ihnen wieder einen Rückblick auf die wesentlichsten Änderungen des vergangenen Jahres und deren Auswirkungen für 2020 machen. Wenn auch vor allem von brisanten innenpolitischen Ereignissen und der daraus resultierenden mehrfachen Regierungsumbildung geprägt, wurden in Österreich im vergangenen Jahr dennoch einige wichtige gesetzliche Neuerungen beschlossen. Nachstehend haben wir für Sie darum die wichtigsten Neuerungen nochmals zusammengefasst. Details zu diesen finden Sie wie gewohnt via die angefügten Beitragsverweise sowie unter www.deloittetax.at.


Allgemeines und neue Gesetze

  • Digitalsteuergesetz 2020: Die Einführung der neuen Digitalsteuer soll grundsätzlich den Fortschritt im Bereich der immer stärker ausgeprägten Digitalisierung berücksichtigen und folglich auch steuerliche Unterschiede zu traditionellen Unternehmen ausgleichen. Die Höhe des Steuersatzes wurde (angelehnt an die bestehende österreichische Werbeabgabe) mit 5 % festgesetzt.Mit den Voraussetzungen eines jährlichen weltweiten Umsatzes von über EUR 750 Mio sowie erfasster Umsätze innerhalb Österreichs von mehr als EUR 25 Mio richtet sich die neue Abgabe überwiegend an große internationale Unternehmen, wobei bei multinationalen Unternehmensgruppen auf den konsolidierten Umsatz abzustellen ist. (siehe unsere Tax & Legal News vom 22.5.2019 )
  • EU-Meldepflicht-Gesetz: Die EU-Richtlinie 2018/822 sowie der innerstaatliche Umsetzungsakt sollen im Kern die Transparenz im direkten Steuerbereich ausweiten und dabei der Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung im Binnenmarkt dienen. Kernpunkt ist der verpflichtende automatische Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, welcher auch für Verrechnungspreise anwendbar ist. Das EU-Meldepflichtgesetz tritt am 1.7.2020 in Kraft; das bedeutet, dass ab diesem Tag Meldungen von meldepflichtigen Gestaltungen (grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline) vorzunehmen sind. (siehe unsere Tax & Legal News vom 29.5.2019 sowie vom 7.10.2019 )



Einkommensteuer

Wesentliche Änderungen brachte das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020) für Kleinunternehmer und Geringverdiener mit sich.Für bestimmte Kleinunternehmer gibt es im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine zusätzliche Möglichkeit einer Betriebsausgabenpauschalierung. Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45% der Betriebseinnahmen, davon abweichend 20% bei Betriebseinnahmen von Dienstleistungsbetrieben. Eine weitere wichtige Änderung stellt die Verdoppelung der Grenze für die sofortige Absetzung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von bisher EUR 400 auf neu EUR 800 dar. Bei einem maximalen Jahreseinkommen von EUR 21.500 steht Geringverdienern ein zusätzlicher Sozialversicherungsbonus (Negativsteuer) iHv EUR 300 im Vergleich zur bisherigen Regelung über die Rückerstattungsmöglichkeit von Sozialversicherungsbeiträgen zu. Weiters kommt es zu einer Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrags um zusätzlich EUR 300 für Einkommen von bis zu EUR 15.500 (dann gilt eine Einschleifregelung für Einkommen zwischen EUR 15.500 und EUR 21.500, ab einem Einkommen von EUR 21.500 gibt es keine Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrags). (siehe unsere Tax & Legal News vom 27.9.2019 )


Unternehmensbesteuerung

Das Körperschaftsteuergesetz erfuhr durch das StRefG 2020 ebenfalls einige Änderungen. So enthält es nun Sondervorschriften für hybride Gestaltungen, die zur Neutralisierung von schädlichen Steuerdiskrepanzen beitragen sollen. Darüber hinaus besteht kein Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren mehr, wenn diese aufgrund der neuen Hinzurechnungsbesteuerung (oder einer vergleichbaren ausländischen Regelung) nachweislich keiner Niedrigbesteuerung unterliegen. (siehe unsere Tax & Legal News vom 27.9.2019 )


Umsatzsteuer und Zoll

  • Im Rahmen des StRefG 2020 wurden die sogenannten Quick Fixes vom österreichischen Gesetzgeber beschlossen. Die Quick Fixes beruhen auf einer EU-Vorgabe und behandeln drei spezielle Problembereiche, bei denen aufgrund bestehender Rechtsunsicherheit ein schnelles Handeln als notwendig erachtet wurde: Konsignationslager, Reihengeschäfte und die Befreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Während die neuen Regelungen zu den ersten beiden Bereichen überwiegend positiv für die Unternehmer sind, bringen die Änderungen im letztgenannten Bereich potentiell neue Hürden. Die neuen Regelungen gelten für Umsätze ab 1.1.2020. (siehe unsere Tax & Legal News vom 16.12.2019)
  • Korrespondierend zur neuen Möglichkeit der Betriebspauschalierung im Einkommensteuergesetz erfolgte eine Erhöhung der Kleinunternehmergrenze von EUR 30.000 auf EUR 35.000. Daneben kam es auch zur Senkung des Umsatzsteuersatzes für elektronische Publikationen auf 10%. (siehe unsere Tax & Legal News vom 27.9.2019 )


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