Auch heuer möchten wir mit Ihnen wieder einen Rückblick auf die wesentlichsten Änderungen des vergangenen Jahres und deren Auswirkungen für 2020 machen. Wenn auch vor allem von brisanten innenpolitischen Ereignissen und der daraus resultierenden mehrfachen Regierungsumbildung geprägt, wurden in Österreich im vergangenen Jahr dennoch einige wichtige gesetzliche Neuerungen beschlossen. Nachstehend haben wir für Sie darum die wichtigsten Neuerungen nochmals zusammengefasst. Details zu diesen finden Sie wie gewohnt via die angefügten Beitragsverweise sowie unter www.deloittetax.at.
Wesentliche Änderungen brachte das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020) für Kleinunternehmer und Geringverdiener mit sich.Für bestimmte Kleinunternehmer gibt es im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine zusätzliche Möglichkeit einer Betriebsausgabenpauschalierung. Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45% der Betriebseinnahmen, davon abweichend 20% bei Betriebseinnahmen von Dienstleistungsbetrieben. Eine weitere wichtige Änderung stellt die Verdoppelung der Grenze für die sofortige Absetzung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von bisher EUR 400 auf neu EUR 800 dar. Bei einem maximalen Jahreseinkommen von EUR 21.500 steht Geringverdienern ein zusätzlicher Sozialversicherungsbonus (Negativsteuer) iHv EUR 300 im Vergleich zur bisherigen Regelung über die Rückerstattungsmöglichkeit von Sozialversicherungsbeiträgen zu. Weiters kommt es zu einer Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrags um zusätzlich EUR 300 für Einkommen von bis zu EUR 15.500 (dann gilt eine Einschleifregelung für Einkommen zwischen EUR 15.500 und EUR 21.500, ab einem Einkommen von EUR 21.500 gibt es keine Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrags). (siehe unsere Tax & Legal News vom 27.9.2019 )
Das Körperschaftsteuergesetz erfuhr durch das StRefG 2020 ebenfalls einige Änderungen. So enthält es nun Sondervorschriften für hybride Gestaltungen, die zur Neutralisierung von schädlichen Steuerdiskrepanzen beitragen sollen. Darüber hinaus besteht kein Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren mehr, wenn diese aufgrund der neuen Hinzurechnungsbesteuerung (oder einer vergleichbaren ausländischen Regelung) nachweislich keiner Niedrigbesteuerung unterliegen. (siehe unsere Tax & Legal News vom 27.9.2019 )
DDr. Patrick Weninger, LL.M. ist Partner in der Steuerberatung. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die nationale und internationale Gestaltungs- und Strukturberatung, M&A, Quellensteuern und Betriebsstättenthemen sowie Tax Litigation. Er betreut internationale und österreichische Konzerne, große österreichische Familienunternehmen, Privatstiftungen und vermögende Privatpersonen, vorwiegend aus den Branchen Financial Services Industry, Energy & Resources und Aviation.