Posted: 20 Apr. 2020 7 min. read

SAFE HAVEN REGELN FÜR ZINSSÄTZE IN DER SCHWEIZ

Safe Haven Regeln (auch Safe Harbor Regeln genannt) stellen im internationalen Steuerrecht Regelungen dar, welche meist dazu dienen sollen die Festlegung von konzernintern Verrechnungspreisen zu vereinfachen. Solche Regelungen bestehen in verschiedensten Ländern für konzerninterne Zinssätze (ua in der Schweiz und den USA) aber auch bspw für Kostenaufschläge für Dienstleistungen. Ein bedeutendes Beispiel für eine multilaterale „soft law“ Safe Harbor Regelung ist der von der OECD in Rz 7.61 der Verrechnungspreisleitlinien vorgeschlagenen Nettogewinnaufschlag iHv 5% für Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung (simplified approach für low-value adding services).
 

Schweizer Safe Haven Regeln

In der Schweiz werden jährlich mittels Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Safe Haven Zinssätze festgelegt. Diese stellen Auskünfte der ESTV dar und entfalten keine Bindungswirkung für Schweizer Gerichte. Für das Jahr 2020 wurden diese Zinssätze am 3.2.2020 für Kredite in Schweizer Franken und am 4.2.2020 für Kredite in anderen Währungen veröffent-licht.
 

Kredite an Schweizer Gesellschaften

Für Kredite an verbundene Schweizer Gesellschaften veröffentlicht die ESTV jährlich Höchstzinssätze, wobei diese davon abhängen, ob es sich um Liegenschaftskredite oder um Betriebskredite handelt. Der folgenden Tabelle können die Höchstzinssätze für Betriebskredite an Schweizer Gesellschaften für das Jahr 2020 entnommen werden.

* Für Liegenschaftskredite gelten andere Konditionen.



Ihr Kontakt

Daniel Gloser, MSc (WU)

Daniel Gloser, MSc (WU)

Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Daniel Gloser ist seit 2017 Berufsanwärter in der Steuerberatung bei Deloitte. Als Teil des Verrechnungspreis Teams unterstützt er in der Beratung von multinational agierenden österreichischen Unternehmen und österreichischen Geschäftseinheiten ausländischer Unternehmensgruppen. Der Tätigkeitsumfang reicht hierbei von der Erstellung über die Dokumentation bis hin zur Verteidigung von Verrechnungspreissystemen in Außenprüfungen.