Posted: 30 Mar. 2020 8 min. read

STEUERTERMINE IM APRIL 2020

Am 15.4.2020 sind ua fällig:

  • Umsatzsteuervorauszahlung für Februar 2020.*
  • Normverbrauchsabgabe für Februar 2020.*
  • Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für Februar 2020.*
  • Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Februar 2020.*
  • Werbeabgabe für Februar 2020.*
  • Lohnsteuer für März 2020.*
  • Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfenausgleichsfonds für März 2020.*
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für März 2020.*
  • Kommunalsteuer für März 2020.*
  • Abzugsteuer gem § 99 EStG für März 2020.*
  • U-Bahn Steuer für Wien für März 2020.*
  • Sozialversicherung für Dienstnehmer für März 2020.**
     

Bis zum 30.4.2020 sind fällig (soweit erforderlich):

  • Stabilitätsabgabe (Bankenabgabe) für das zweite Quartal 2020.*

* Als Maßnahme zur Sicherung der Liquidität von Betrieben iZm der Coronavirus-Krise kann der Zeitpunkt der Entrichtung von Abgaben bis 30.9.2020 hinausgeschoben werden (Stundung) oder es kann die Entrichtung in Raten bis 30.9.2020 beantragt werden. Ebenfalls können infolge Anträge auf Nichtfestsetzung von daraus resultierenden Stundungszinsen und Säumniszuschlägen gestellt werden

** Als Maßnahme zur Sicherung der Liquidität von Betrieben iZm der Coronavirus-Krise werden von Seiten der ÖGK:

  • ausständige Beiträge nicht gemahnt;
  • • automatische Stundungen erfolgen, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden, soweit Unternehmen unmittelbar von behördlichen Schließungen betroffen sind (andernfalls muss ein Antrag gestellt werden);
  • Ratenzahlungen formlos akzeptiert;
  • keine Entreibungsmaßnahmen erfolgen;
  • keine Insolvenzanträge gestellt.


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Ihr Kontakt

Mag. Madeleine Grünsteidl, LL.B. (WU), LL.M. (NYU)

Mag. Madeleine Grünsteidl, LL.B. (WU), LL.M. (NYU)

Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Madeleine Grünsteidl ist Steuerberaterin bei Deloitte Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verfahrens- und Finanzstrafrecht, in der Beratung von Privatpersonen (Private Clients) sowie Körperschaften und im internationalen Steuerrecht. Zudem ist sie spezialisiert auf Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz. Sie ist regelmäßig als Fachautorin und Fachvortragende tätig.