Posted: 29 Apr. 2020 2 min. read

STEUERTERMINE IM MAI 2020

Am 15.5.2020 sind ua fällig:

  • Kammerumlage für das I. Quartal 2020.*
  • Kraftfahrzeugsteuer für das I. Quartal 2020.*
  • Umsatzsteuervorauszahlung für das I. Quartal 2020 bzw für März 2020.*
  • Normverbrauchsabgabe für März 2020.*
  • Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für März 2020.*
  • Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für März 2020.*
  • Werbeabgabe für März 2020.*
  • Lohnsteuer für April 2020.*
  • Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfen-ausgleichsfonds für April 2020.*
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für April 2020.*
  • Kommunalsteuer für April 2020.*
  • Abzugsteuer gem § 99 EStG für April 2020.*
  • U-Bahn Steuer für Wien für April 2020.*
  • Sozialversicherung für Dienstnehmer für April 2020.**
  • Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung für das II. Quartal 2020.*

*Als Maßnahme zur Sicherung der Liquidität von Betrieben iZm der COVID-19-Krise kann der Zeitpunkt der Entrichtung von Abgaben bis 30.9.2020 hinausgeschoben werden (Stundung) oder es kann die Entrichtung in Raten bis 30.9.2020 beantragt werden. Ebenfalls können infolge Anträge auf Nichtfestsetzung von daraus resultierenden Stundungszinsen und Säumniszuschlägen gestellt werden.

** Als Maßnahme zur Sicherung der Liquidität von Betrieben iZm der COVID-19-Krise werden von Seiten der ÖGK:

  • ausständige Beiträge nicht gemahnt;
  • automatische Stundungen erfolgen, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden, soweit Unternehmen unmittelbar von behördlichen Schließungen betroffen sind (andernfalls muss ein Antrag gestellt werden);
  • Ratenzahlungen formlos akzeptiert;
  • keine Entreibungsmaßnahmen erfolgen;
  • keine Insolvenzanträge gestellt.


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Ihr Kontakt

Mag. Madeleine Grünsteidl, LL.B. (WU), LL.M. (NYU)

Mag. Madeleine Grünsteidl, LL.B. (WU), LL.M. (NYU)

Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Madeleine Grünsteidl ist Steuerberaterin bei Deloitte Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verfahrens- und Finanzstrafrecht, in der Beratung von Privatpersonen (Private Clients) sowie Körperschaften und im internationalen Steuerrecht. Zudem ist sie spezialisiert auf Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz. Sie ist regelmäßig als Fachautorin und Fachvortragende tätig.