Am 15.5.2020 sind ua fällig:
*Als Maßnahme zur Sicherung der Liquidität von Betrieben iZm der COVID-19-Krise kann der Zeitpunkt der Entrichtung von Abgaben bis 30.9.2020 hinausgeschoben werden (Stundung) oder es kann die Entrichtung in Raten bis 30.9.2020 beantragt werden. Ebenfalls können infolge Anträge auf Nichtfestsetzung von daraus resultierenden Stundungszinsen und Säumniszuschlägen gestellt werden.
** Als Maßnahme zur Sicherung der Liquidität von Betrieben iZm der COVID-19-Krise werden von Seiten der ÖGK:
Madeleine Grünsteidl ist Steuerberaterin bei Deloitte Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verfahrens- und Finanzstrafrecht, in der Beratung von Privatpersonen (Private Clients) sowie Körperschaften und im internationalen Steuerrecht. Zudem ist sie spezialisiert auf Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz. Sie ist regelmäßig als Fachautorin und Fachvortragende tätig.