Posted: 26 Oct. 2020 3 min. read

UMSTRUKTURIERUNG DES KV FÜR ANGESTELLTE UND LEHRLINGE IN HANDELSBETRIEBEN: UMSTIEG RECHTZEITIG PLANEN

Vor dem Hintergrund voranschreitender Modernisierungs- und Weiterentwicklungsmaßnahmen im Handel haben sich die Kollektivvertragsparteien des Kollektivvertrags für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben bereits im Jahr 2017 auf eine Umstrukturierung des Kollektivvertrags geeinigt. Die bereits seit 1.12.2017 in Kraft getretene Reform zeichnet sich neben der Vereinfachung und Reduktion der bestehenden Gehaltstafeln und Gehaltsgebiete auch durch ein modernisiertes Beschäftigungsgruppenschema aus. Ferner soll die Umstellung mehr Rechtssicherheit bei der Einstufung gewährleisten sowie zur Bekämpfung der Altersdiskriminierung dienen. Einige Unternehmen haben die Umstellung bereits vorgenommen, vielen steht diese allerdings erst noch bevor. Die wichtigsten Details zur Umstellung, insb in Hinblick darauf, was es bei der Wahl des Umstiegszeitpunkts zu beachten gilt, möchten wir Ihnen nachstehend näherbringen.
 

Allgemeines

Grundsätzlich ist der Umstieg bereits seit dem 1.12.2017 jeweils zum ersten des Monats möglich. Beim Umstieg gilt ein strenges Stichtagsprinzip. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen zeitgleich zum selben Stichtag ins neue System überführt werden. Eine parallele Geltung des alten und neuen Systems ist nicht erlaubt. Daher gilt für Neueintritte die alte Gehaltsordnung solange weiter, bis die Umstellung zur Gänze abgeschlossen ist. Besonders zu beachten ist in diesem Zusammenhang einerseits die Wahl des „richtigen“ Umstiegszeitpunkts und andererseits die Einschränkung, dass der Übergangszeitraum auf den neuen Kollektivvertrag mit vier Jahren begrenzt wurde. Die Umstellung muss also spätestens bis zum 1.12.2021 durchgeführt und abgeschlossen werden.
 

Umstellung

Obwohl die Frist zur Umstellung auf das neue Gehaltsschema erst im Dezember 2021 abläuft, sollte der Umstieg schon jetzt zeitgerecht geplant werden. Bei der Wahl des Umstiegsstichtags muss die Arbeitsauslastung im Personalwesen und der Personalverrechnung sowie der durch die Umstellung bedingte zeitliche und organisatorische Mehraufwand einkalkuliert werden. Der Umstieg kann nämlich nicht automatisiert durchgeführt werden. Jedes Unternehmen muss die aktuelle Tätigkeit jedes einzelnen Angestellten isoliert beurteilen und auf dieser Grundlage eine neue Einreihung vornehmen. Vor allem die Zeitphase rund um den Jahreswechsel erscheint in diesem Zusammenhang besonders ungünstig. Da die Überleitung auf Basis der neuen Kollektivvertragswerte durchgeführt werden muss, können langandauernde Kollektivvertragsverhandlungen zu hohem Zeitdruck bei der Finalisierung der Überleitung zum Jahresende führen. Vor diesem Hintergrund ist besonders die somit erst sehr späte Berücksichtigung der neuen kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung und die damit in Abhängigkeit stehenden Vorrückungen gemäß alter Gehaltsordnung sowie die Umstufung ins neue Gehaltssystem zu beachten. Hinzu kommt die erforderliche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, die Informationspflicht gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie eine allfällige Kooperation mit den Sozialpartnern im Rahmen der Umstellung.
 

Fazit

Angesichts des herausfordernden organisatorischen Mehraufwands erfolgt die Umsetzung der neuen kollektivvertraglichen Bestimmungen innerhalb der Handelsbranche bisher nur äußerst zögerlich. Allerdings kann gerade jetzt der beste Zeitpunkt für den Umstieg sein. Bedingt durch COVID-19 kann ein aktuell stagnierender operativer Geschäftsbetrieb die notwendigen Ressourcen zur Bewältigung des Organisations- und Verwaltungsaufwands offenlegen. In Anbetracht der mit 1.12.2021 ablaufenden Frist und der speziellen rechtlichen sowie formellen Anforderungen der Überleitung, ist eine Unterstützung durch fachkundige Experten sehr zu empfehlen. Als jahrelanger Partner internationaler als auch regionaler Handelsunternehmen haben wir bereits zahlreiche Klienten bei der Umsetzung der neuen kollektivvertraglichen Bestimmungen mit unserer Expertise unterstützen dürfen.


Ihr Kontakt

Marc Heschl, MSc (WU)

Marc Heschl, MSc (WU)

Consultant Steuerberatung | Deloitte Österreich

Marc Heschl ist im Bereich Business Process Services Payroll bei Deloitte am Standort Wien tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen neben der Beratung von arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen auch in der Personalabrechnung von nationalen und internationalen Mandanten.