Der Europäische Rat hat am 18.2.2020 vereinfachte Vorschriften für Kleinunternehmer beschlossen, welche ab 1.1.2025 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten werden (und zum Teil bis dahin in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden müssen). Die neuen Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Kleinunternehmer zu verringern und den grenzüberschreitenden Handel zu forcieren. Künftig soll die Befreiung nicht mehr nur für inländische Unternehmer zur Anwendung kommen.
Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten ihre Sonderregeln für Kleinunternehmer gemäß den gemeinsamen Bestimmungen und im Hinblick auf eine weitergehende Harmonisierung beizubehalten. Im Mehrwertsteuer-Aktionsplan kündigte die Kommission ein umfassendes Paket von Vereinfachungen für Kleinunternehmer an, um deren Verwaltungsaufwand zu verringern. Ziel ist die Schaffung eines steuerlichen Umfelds, welches das Wachstum von Kleinunternehmern fördert und die Entwicklung des grenzüberschreitenden Handels begünstigt. Die Ansässigkeit im jeweiligen Mitgliedstaat soll künftig keine Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung für Kleinunternehmer sein. Dies soll Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.
Befreiung für Lieferungen von Gegenständen bzw Dienstleistungen von im jeweiligen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen:
Befreiung für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, welche von nicht im jeweiligen Mitgliedstaat ansässigen Personen bewirkt werden:
Die Neuerungen sind auf europäischer Ebene in Form von Richtlinien- und Verordnungsänderungen ergangen. Die Richtlinienänderungen müssen noch in nationales österreichisches Recht umgesetzt werden. Wir halten Sie hier natürlich auf dem Laufenden.
Verena Gabler ist Partner im Bereich Steuerberatung und leitet die Tax Management Consulting Abteilung bei Deloitte Österreich. Die Umsatzsteuer-Spezialistin hat sich auf die Prozessberatung spezialisiert und unterstützt ihre Klienten bei der Entwicklung und Implementierung von Steuerkontrollsystemen. Dabei begleitet sie ihre Klienten bei der Analyse und Reduktion von steuerlich relevanten Risiken, der Optimierung von Prozessen und der Erhöhung des Automatisierungsgrades der Steuerfunktion durch den Einsatz von steuerrelevanter Software.