Posted: 02 Jun. 2020 3 min. read

UPDATE UMSATZSTEUERBEFREIUNG AUF ATEMSCHUTZMASKEN

Die Umsatzsteuerbefreiung auf Atemschutzmasken wurde im Nationalrat verabschiedet und die Neuregelung in den Übergangsregelungen des UStG eingegliedert. Demnach ermäßigt sich für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 13.4.2020 und vor dem 1.8.2020 ausgeführt werden bzw sich ereignen die Steuer auf 0%. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4.5.2020 jedoch unter anderem das 18. COVID-19 Gesetz, welches – neben weiteren Änderungen – auch die Steuerbefreiungen für Atemschutzmasken enthält, beeinsprucht. Das 18. COVID-19 Gesetz wurde nun aber nach erfolgtem Beharrungsbeschluss des Nationalrats am 14.5.2020 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist somit in Kraft.

Betreffend die Erfassung von Umsätzen aus der Lieferung bzw dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Schutzmasken in der Umsatzsteuervoranmeldung wurde vom BMF ebenfalls eine Information veröffentlicht. Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken, die unter die temporäre Befreiung fallen sind in der Umsatzsteuervoranmeldung unter den Kennzahlen 000 und 015 (für Lieferungen) bzw unter 070 und 071 (für innergemeinschaftliche Erwerbe) einzutragen. Im Zuge dessen wurden bei dem Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung entsprechende Änderungen durchgeführt.

Die aktualisierte PDF Ausfüllversion der Umsatzsteuervoranmeldung ist bereits auf der Homepage des BMF verfügbar. Im FinanzOnline wurde das Formular ebenfalls bereits angepasst. Es können jedoch weiterhin ältere Versionen des Formulars für die Umsatzsteuervoranmeldung verwendet werden, da sich an der Berechnung selbst nichts geändert hat, sondern nur der Text bei den entsprechenden Kennzahlen ergänzt wurde.


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Sabine Mandahus, LL.M.(WU) MSc (WU)

Sabine Mandahus, LL.M.(WU) MSc (WU)

Senior Steuerberatung | Deloitte Österreich

Sabine Mandahus ist als Steuerberaterin in den Bereichen Indirect Tax und Tax CMS tätig. Neben der Spezialberatung von umsatzsteuerlichen Fragestellungen unterstützt sie Unternehmen bei der Implementierung und Optimierung von einzelnen steuerlichen Prozessen bis hin zur ganzheitlichen Einführung bzw. Analyse von Steuerkontrollsystemen.

Mag. (FH) Verena Gabler

Mag. (FH) Verena Gabler

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Verena Gabler ist Partner im Bereich Steuerberatung und leitet die Tax Management Consulting Abteilung bei Deloitte Österreich. Die Umsatzsteuer-Spezialistin hat sich auf die Prozessberatung spezialisiert und unterstützt ihre Klienten bei der Entwicklung und Implementierung von Steuerkontrollsystemen. Dabei begleitet sie ihre Klienten bei der Analyse und Reduktion von steuerlich relevanten Risiken, der Optimierung von Prozessen und der Erhöhung des Automatisierungsgrades der Steuerfunktion durch den Einsatz von steuerrelevanter Software.