Posted: 17 Mar. 2020 9 min. read

WEITERE VEREINFACHUNGEN ZU ZAHLUNGSERLEICHTERUNGEN BEI STEUERVORAUSZAHLUNGEN UND SV-BEITRÄGEN

Um die österreichischen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, haben das BMF und die Sozialversicherungsträger Erleichterungen für die Stundung und Herabsetzung von Abgaben und Beiträgen veröffentlicht, über die wir Sie bereits in unseren BTN Nr. 1/2020 informiert haben. Für eine rasche und unbürokratische Abwicklung sehen BMF und ÖGK nun weitere Möglichkeiten für Zahlungserleichterungen vor.
 

Ihre Möglichkeiten zur Herabsetzung bzw Stundung von Steuerzahlungen

Bei einer Glaubhaftmachung von Liquiditätsengpässen aufgrund der COVID-19-Epidemie kann die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, die Stundung oder Ratenzahlung einer Abgabe, die Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen sowie die Nichtfestsetzung bzw Herabsetzung von Säumniszuschlägen beantragt werden. Für einen solchen Antrag wurde nun ein standardisiertes Formular durch das BMF veröffentlicht.

Der Antrag kann anschließend entweder per E-Mail  gesendet oder über Ihren FinanzOnline Zugang hochgeladen werden. Natürlich können die Anträge nach wie vor mittels der entsprechenden Funktionen in FinanzOnline direkt gestellt werden. Mit den neuen Möglichkeiten, entsprechende Anträge per E-Mail bzw über FinanzOnline einzureichen, soll eine rasche und unbürokratische Abwicklung gewährleistet werden. Ihre Deloitte Beraterinnen und Berater sind Ihnen gerne behilflich, Zahlungserleichterungen für Sie zu erwirken. Wir halten Sie laufend über die aktuellen Entwicklungen und weiteren Maßnahmen der Bundesregierung informiert.
 

Automatische Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen bei ÖGK

Die Sozialversicherungsträger sind ebenfalls bemüht, bei Liquiditätsengpässen den Dienstgebern entgegenzukommen. Aktuell werden ausständige Beträge nicht gemahnt. Durch die ÖGK werden sogar Beträge, die nicht entrichtet werden, automatisch gestundet. Für weitere aktuelle Informationen erlauben wir uns auf die Homepage der ÖGK zu verweisen.


Expertenteam für Zahlungserleichterungen

Für dringende Fragen im Zusammenhang mit Zahlungserleichterungen aufgrund der COVID-19-Epidemie hat Deloitte überdies ein Expertenteam aufgestellt, welches Ihnen – neben Ihren laufenden Deloitte Beraterinnen und Beratern – gerne kurzfristig per Telefon oder E-Mail zur Verfügung steht.

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Ihr Kontakt

Mag. Robert Rzeszut

Mag. Robert Rzeszut

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Mag. Robert Rzeszut ist Steuerberater und Partner im Bereich Tax Litigation bei Deloitte Österreich in Wien. Er ist Experte für Abgaben-Verfahrensrecht und führt insbesondere komplizierte und umfangreiche Beschwerden und Revisionen an die Verwaltungsgerichte, an Höchstgerichte sowie internationale Verständigungsverfahren. Als zertifizierter Finanzstrafrechtsexperte ist er überdies auf Selbstanzeigen und finanzstrafrechtliche Verteidigung spezialisiert.Als stv. Leiter der Arbeitsgruppe Verfahrensrecht im Fachsenat für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) ist Mag. Rzeszut bestens mit akteullen Entwicklungen in seinen Spezialgebieten betraut. Darüber hinaus ist Mag. Rzeszut Herausgeber des KSW-Leitfadens für Betriebsprüfungen sowie des großen „Stoll“-Kommentars zur Bundesabgabenordnung (BAO). Weiters ist Mag. Rzeszut Autor zahlreicher Fachpublikationen im Steuerrecht und als Fachvortragender tätig. Als solcher leitet er den renommierten Lehrgang zum Verfahrensrecht auf der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.