Mit 15.1.2018 trat in Österreich das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) als nationale Umsetzung der 4. Gelwäsche-RL der EU in Kraft, welche bestimmte inländische Rechtsträger zur Eintragung ihrer als wirtschaftliche Eigentümer geltenden natürlichen Personen in ein zentrales Register verpflichtet. Am 3.5.2019 endete die Begutachtungsfrist des Entwurfs für ein Gesetz zur Umsetzung der 5. Geldwäsche-RL, welches anschließend vom Nationalrat als EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 (EU-FinAnpG 2019) beschlossen wurde und einige wesentliche Änderungen des WiEReG mit sich bringt, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten.
Wesentlicher Bestandteil der Gesetzesnovelle ist das Compliance-Package, welches eine zentrale Schnittstelle zur Speicherung aller für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Dokumente darstellt. Die Bestimmungen dazu treten erst mit 10.11.2020 in Kraft. Waren bisher vor allem Dokumente, welche lediglich für einen bestimmten (kurzen) Zeitraum gültig sind, mehrfach an die Verpflichteten weiterzuleiten (insbesondere an Kreditinstitute), fungiert das Compliance-Package als zentrale Plattform für alle Verpflichteten. Die Übermittlung der Dokumente wird durch jenen berufsmäßigen Parteienvertreter vorgenommen, der die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer vorgenommen hat. Das Compliance Package ist ein Jahr lang gültig und muss somit jährlich aktualisiert werden. Wer Einsicht hat, kann vom Rechtsträger selbst festgelegt werden. Auf das Compliance Package eines obersten inländischen Rechtsträgers können alle untergeordneten Rechtsträger verweisen.
Ein vollumfängliches Compliance-Package beinhaltet ein Organigramm mit allen relevanten Eigentums- und Kontrollstrukturen, sowie alle Dokumente bzw Informationen zum meldenden Rechtsträger. Darüber hinaus umfasst es ebenfalls alle Dokumente und Informationen sämtlicher übergeordneten aus- und inländischen Rechtsträger, welche für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind, was insbesondere bei abweichenden Stimm- bzw Kontrollrechten der Fall sein wird.
Ein Großteil der im Zuge des EU-FinAnpG 2019 eingeführten Änderungen hinsichtlich des WiEReG wurde nahezu unverändert aus dem Begutachtungsentwurf übernommen. Gerade hinsichtlich der Einführung des Compliance-Packages stellen die Änderungen eine willkommene signifikante Verminderung des administrativen Aufwands aller in den Meldeprozess involvierten Parteien dar. Im Gegensatz zu den meisten Änderungen dieser Novellierung, welche mit 10.1.2020 in Kraft treten, wird die Inanspruchnahme des Compliance-Package erst mit 10.11.2020 möglich sein.
Peter Kritzinger ist Steuerberater bei Deloitte Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung von Privatpersonen (Private Clients), Familienunternehmen und Privatstiftungen und ist spezialisiert auf die Beratung im Bereich der Immobilien- und Kapitalvermögensbesteuerung und Fragen im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz.