Posted: 18 Oct. 2021 5 min. read

EINSICHTNAHME VERRECHNUNGS- UND EUST-DATEN IN DER ANWENDUNG RECHNUNGSWESEN ZOLL SEIT 6. OKTOBER 2021

Seit 6. Oktober 2021 können unter der Anwendung „Rechnungswesen ZOLL“ über FinanzOnline (FON) bzw. das Unternehmensserviceportal (USP) Verrechnungsdaten eingesehen werden. Dadurch wird Unternehmen der Zugriff auf ihre beim Zollamt Österreich geführten Abgabenkonten ermöglicht. Nicht nur die allgemeinen Abgabenkontodaten, sondern auch die Bewegungen, Bestände und Buchungsmitteilungen werden zur Verfügung gestellt. Auch der steuerliche Vertreter kann Einsicht in die beim Zollamt geführten Abgabenkonten des Klienten nehmen.

Für Unternehmen besteht zusätzlich seit 6. Oktober die Möglichkeit, auch die Daten der Einfuhrumsatzsteuer abzufragen, die in Anwendung der Regelung des § 26 Abs. 3 Z 2 UStG („unbares Verfahren“) vom Zollamt Österreich im Zuge der Einfuhrzollanmeldung festgesetzt, jedoch durch das Finanzamt eingehoben werden. Ebenso sind die monatlichen Kontrolllisten, aus denen die diesbezüglichen Einfuhrumsatzsteuerbeträge ersichtlich sind, über die Anwendung „Rechnungswesen ZOLL“ abrufbar.

Praxishinweis: Folgende Voraussetzungen müssen für die Anwendung des § 26 Abs. 3 Z 2 UStG („unbares Verfahren“) erfüllt werden:

  • Entstehung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nach Art. 77 des Zollkodex und keine nachträgliche Berichtigung,
  • der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist Unternehmer (§ 2 UStG), im Inland zur Umsatzsteuer erfasst und die Gegenstände werden für sein Unternehmen eingeführt und
  • der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer erklärt in der Zollanmeldung, dass er von dieser Regelung Gebrauch macht.

Buchungsmitteilungen und Kontrolllisten werden auch weiterhin von den Behörden zugestellt.


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Barbara Anzinger

Barbara Anzinger

Senior Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Barbara Anzinger ist Senior Managerin im Bereich Indirect Tax/Global Trade Advisory bei Deloitte in Wien. Als Zollrechtsexpertin verfügt sie über mehrjährige Erfahrung bei der Beratung von vorwiegend nationalen Unternehmen mit grenzüberschreitenden Handelsaktivitäten sowie multinationale Unternehmensgruppen. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen Zollrecht, auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern sowie der Intervention in Betriebsprüfungs- und Rechtsmittelverfahren.

Astrid Isopp

Astrid Isopp

Senior Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Astrid Isopp ist Senior Managerin im Bereich Indirect Tax/Global Trade Advisory bei Deloitte in Wien. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Zollrecht und Verbrauchsteuern und betreut international tätige Unternehmen im industriellen und Manufacturing Bereich. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen Zollrecht bei den Themen Warenursprung und Präferenzrecht, Zollwertermittlung, Tarifierung, Verbote und Beschränkungen und wirtschaftliche Verfahren sowie bei ordentlichen Rechtsmitteln in Abgabensachen.