Seit 6. Oktober 2021 können unter der Anwendung „Rechnungswesen ZOLL“ über FinanzOnline (FON) bzw. das Unternehmensserviceportal (USP) Verrechnungsdaten eingesehen werden. Dadurch wird Unternehmen der Zugriff auf ihre beim Zollamt Österreich geführten Abgabenkonten ermöglicht. Nicht nur die allgemeinen Abgabenkontodaten, sondern auch die Bewegungen, Bestände und Buchungsmitteilungen werden zur Verfügung gestellt. Auch der steuerliche Vertreter kann Einsicht in die beim Zollamt geführten Abgabenkonten des Klienten nehmen.
Für Unternehmen besteht zusätzlich seit 6. Oktober die Möglichkeit, auch die Daten der Einfuhrumsatzsteuer abzufragen, die in Anwendung der Regelung des § 26 Abs. 3 Z 2 UStG („unbares Verfahren“) vom Zollamt Österreich im Zuge der Einfuhrzollanmeldung festgesetzt, jedoch durch das Finanzamt eingehoben werden. Ebenso sind die monatlichen Kontrolllisten, aus denen die diesbezüglichen Einfuhrumsatzsteuerbeträge ersichtlich sind, über die Anwendung „Rechnungswesen ZOLL“ abrufbar.
Praxishinweis: Folgende Voraussetzungen müssen für die Anwendung des § 26 Abs. 3 Z 2 UStG („unbares Verfahren“) erfüllt werden:
Buchungsmitteilungen und Kontrolllisten werden auch weiterhin von den Behörden zugestellt.
Barbara Anzinger ist Managerin im Bereich Indirect Tax/Global Trade Advisory bei Deloitte in Wien. Als Zollrechtsexpertin verfügt sie über mehrjährige Erfahrung bei der Beratung von vorwiegend nationalen Unternehmen mit grenzüberschreitenden Handelsaktivitäten sowie multinationale Unternehmensgruppen. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen Zollrecht, auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern sowie der Intervention in Betriebsprüfungs- und Rechtsmittelverfahren.
Astrid Isopp ist Managerin im Bereich Indirect Tax/Global Trade Advisory bei Deloitte in Wien. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Zollrecht und Verbrauchsteuern und betreut international tätige Unternehmen im industriellen und Manufacturing Bereich. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen Zollrecht bei den Themen Warenursprung und Präferenzrecht, Zollwertermittlung, Tarifierung, Verbote und Beschränkungen und wirtschaftliche Verfahren sowie bei ordentlichen Rechtsmitteln in Abgabensachen.