Posted: 03 Dec. 2021 6 min. read

ENTWURF ZUR ÖKOSTR 2022: NATIONALES EMISSIONSHANDELSZERTIFIKATESYSTEM UND ELEKTRIZITÄTSABGABEGESETZ

Ein großer Teil der angekündigten ökosozialen Steuerreform ist der Bepreisung von CO2 gewidmet. Damit soll ein Anteil zum Klimaschutz geleistet und die EU-weiten Vorschriften zur Reduktion von Treibhausgasemissionen umgesetzt werden. Weiters sieht die ökosoziale Steuerreform auch geringfügige Änderungen betreffend die Steuerbefreiungen im Elektrizitätsabgabegesetz vor.

 

Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022.

Ein wesentlicher Teil der ökosozialen Steuerreform ist die Bepreisung von energiespezifischen Treibhausgasen in Bereichen, die gegenwärtig nicht vom europäischen Emissionszertifikatehandelssystem erfasst sind, wie zB Gebäude und Verkehr. Vom europäischen Emissionszertifikatehandelssystem umfasst sind die Energiewirtschaft, energieintensive Industrien sowie die gewerbliche Luftfahrt. Um die gesetzten Ziele im Klimaschutz zu erreichen und den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, soll mit 1.7.2022 ein nationales Emissionszertifikatehandelssystems in Österreich eingeführt werden.

Um das nationale Emissionszertifikatehandelssystems möglichst zügig und unbürokratisch einzuführen, wird an das bestehende System zur Erhebung von Energieabgaben angeknüpft. In der Anfangsphase sollen energetische Treibhausgasemissionen, die durch die Nutzung von Kohle, Gas und Erdölprodukten entstehen, an die Vergabe von Emissionszertifikaten geknüpft werden. Bringen Handelsteilnehmer also fossile Energieträger in Verkehr, entsteht zusätzlich zur Steuerschuld aus den Energieabgaben auch die Verpflichtung zur Abgabe von nationalen Emissionszertifikaten.

Mit dem Kauf von Emissionszertifikaten erhält der Handelsteilnehmer das Recht, bestimmte Stoffe (Mineralöle, Kraft- und Heizstoffe, Erdgas und Kohle) in Verkehr zu bringen und damit indirekt Treibhausgasemissionen zu verursachen. Je nach tatsächlichem Emissionsausstoß hat der Handelsteilnehmer die entsprechende Anzahl an Emissionszertifikaten abzugeben. Für die Verwaltung des nationalen Emissionszertifikatehandelssystems wird in Österreich das Amt für nationalen Emissionszertifikatehandel geschaffen, welches im Bundesministerium für Finanzen angesiedelt sein wird.

Die Einführung ist grundsätzlich in eine Fixpreisphase (1.7.2022 bis 31.12.2025) und eine Marktphase (ab 1.1.2026) gegliedert. In der Fixpreisphase sind die Emissionszertifikate noch nicht frei handelbar, sondern werden zu Fixpreisen ausgegeben. Der Fixpreis beträgt im Jahr 2022 EUR 30,- je Tonne CO2 Äquivalent und erhöht sich bis 2025 auf EUR 55,-. Für 1 Liter Benzin, welches einen Treibhausgasemissionsfaktor von 2,38kg/Liter hat, muss demzufolge im Jahr 2022 7 Cent entrichtet werden.

In der Einführungsphase (1.7.2022 bis 31.12.2023) gelten vereinfachte Regelungen für die Registrierung und Überwachung des nationalen Emissionszertifikatehandelssystems. All jene Handelsteilnehmer, welche bereits vor dem 1.7.2022 als Abgabenschuldner einer Energieabgabe erfasst sind, werden automatisch registriert. Eine gesonderte Registrierung für das nationale Emissionszertifikatehandelssystem ist nicht erforderlich. Ab der Übergangsphase ist bei der Registrierung ein Überwachungsplan abzugeben. Auch dies ist bei der Einführungsphase noch nicht erforderlich.

Einmal jährlich hat jeder Handelsteilnehmer einen Treibhausgasemissionsbericht abzugeben, in dem die abzugebenden nationalen Emissionszertifikate gemeldet sowie Befreiungen und Entlastungen geltend gemacht werden. Ab der Übergangsphase (1.1.2024 bis 31.12.2025) muss dem Treibhausgasemissionsbericht ein Prüfgutachten einer unabhängigen Prüfeinrichtung beigelegt werden.

Als Entlastungsmaßnahme zur Erhaltung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere der Vermeidung von Carbon Leakage, können Betroffene eine (anteilige) Entlastung erhalten. Entlastungsmaßnahmen können vorwiegend von der Land- und Forstwirtschaft sowie von energieintensiven Wirtschaftsbranchen in Anspruch genommen werden.

In der Übergangsphase sollen die organisatorischen Voraussetzungen für ein Handelssystem mit Emissionszertifikaten auf nationaler Ebene oder die Überführung in ein europäisches System vorbereitet werden. Ein nationales Emissionszertifikatehandelsregister wird eingeführt, über das der Kauf und die Abgabe von Emissionszertifikaten verwaltet werden soll.

Je nach Ausgestaltung des unionsweiten Emissionszertifikatehandelssystems und der Wirksamkeit des nationalen Emissionszertifikatehandels, wird zum Ende der Übergangsphase die Marktphase, in der Emissionszertifikate frei gehandelt werden sollen und welche mit 1.1.2026 starten soll, vorbereitet. Sofern das europäische Emissionszertifikatehandelssystem ab 2026 auch die Sektoren Gebäude und Verkehr umfasst, wird das nationale Emissionszertifikatehandelssystem dementsprechend angepasst bzw in das EU-weite System übergeführt. Die weitere Ausgestaltung der Marktphase ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht spezifiziert.

Conclusio.

Das nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz und somit die Verpflichtung zum Ankauf und zur Abgabe von nationalen Emissionszertifikaten trifft in der Einführungsphase Unternehmen, die bereits fossile Energieträger in Verkehr bringen und dafür Mineralölsteuer, Erdgas- oder Kohleabgabe in Österreich abführen. Da die 1. Phase des nationalen Emissionszertifikatehandels bereits mit 1.7.2022 beginnen soll, ist es ratsam für davon betroffene Unternehmen, sich frühzeitig mit den neuen gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen.

Änderungen im Elektrizitätsabgabegesetz.

Die bereits bestehenden steuerlichen Begünstigungen für „Eigenstrom“ werden auf alle erneuerbaren Energieträger ausgeweitet. Ab 1.7.2022 fällt für selbst hergestellte und genutzte elektrische Energie, soweit sie aus einer erneuerbaren Energiequelle stammt, keine Elektrizitätsabgabe an. Damit entfällt die Freibetragsregelung in Höhe von 25.000 kWh im Jahr für zB Kleinwasserkraftwerke, Biogas und Windenergie.

Weiters wird präzisiert, dass Bahnstrom, der aus erneuerbaren Energieträgern von Eisenbahnunternehmen selbst hergestellt wird, steuerbefreit ist, sofern dieser von den erzeugenden Eisenbahnunternehmen selbst oder von anderen Eisenbahnunternehmen zum Antrieb und Betrieb von Schienenfahrzeugen verwendet wird. 

Anmeldung zum Erhalt von Informationen und Newslettern

Ihr Kontakt

Barbara Anzinger

Barbara Anzinger

Senior Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Barbara Anzinger ist Senior Managerin im Bereich Indirect Tax/Global Trade Advisory bei Deloitte in Wien. Als Zollrechtsexpertin verfügt sie über mehrjährige Erfahrung bei der Beratung von vorwiegend nationalen Unternehmen mit grenzüberschreitenden Handelsaktivitäten sowie multinationale Unternehmensgruppen. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen Zollrecht, auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern sowie der Intervention in Betriebsprüfungs- und Rechtsmittelverfahren.