Posted: 09 Mar. 2021 2 min. read

FRIST FÜR VORSTEUERERSTATTUNGEN AUS UK ENDET AM 31.3.2021

Das Vereinigte Königreich ist bekanntlich mit 31.1.2020 aus der EU ausgetreten. Infolgedessen hat die EU mit dem Vereinigten Königreich ein Austrittsabkommen abgeschlossen, welches unterschiedliche Regelungen zur Mehrwertsteuer enthält. Dieses Abkommen sieht für Vorsteuererstattungsanträge eine deutlich verkürzte Frist vor. Demnach sind Erstattungsanträge für Vorsteuern aus dem Vereinigten Königreich für Umsätze, die vor dem 1.1.2021 ausgeführt wurden, bis spätestens 31.3.2021 zu stellen. Die Einreichung der Anträge hat bis zu diesem Zeitpunkt elektronisch zu erfolgen ( für nähere Details siehe unsere Tax & Legal News vom 23.9.2020). Wir unterstützen Sie jederzeit gerne bei Ihren Erstattungsanträgen.


Anmeldung zum Erhalt von Informationen und Newslettern

                 

Ihr Kontakt

Mag. (FH) Verena Gabler

Mag. (FH) Verena Gabler

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Verena Gabler ist Partner im Bereich Steuerberatung und leitet die Tax Management Consulting Abteilung bei Deloitte Österreich. Die Umsatzsteuer-Spezialistin hat sich auf die Prozessberatung spezialisiert und unterstützt ihre Klienten bei der Entwicklung und Implementierung von Steuerkontrollsystemen. Dabei begleitet sie ihre Klienten bei der Analyse und Reduktion von steuerlich relevanten Risiken, der Optimierung von Prozessen und der Erhöhung des Automatisierungsgrades der Steuerfunktion durch den Einsatz von steuerrelevanter Software.