Posted: 20 Oct. 2021 8 min. read

IBOR TRANSITION: ERSATZ VON REFERENZZINSSÄTZEN

Überblick

IBORs (Interbank Offer Rates), wie EURIBOR oder LIBOR, sind Referenzzinssätze, welche weltweit in Verträge von Banken, Asset Managern, Versicherern aber auch von Unternehmen abseits der Finanzbranche als risikoloser Basiszinssatz verwendet werden.

Notwendigkeit für den Ersatz

IBORs werden auf Basis von täglichen Umfragen bei Panel-Banken zu unbesicherten Transaktionen zwischen Banken berechnet. Da der Markt für derartige Interbanken-Geschäfte seit der Finanzkrise wesentlich weniger liquide ist und Banken zunehmend abgeneigt sind an den Umfragen teilzunehmen, ist die Ermittlung der IBORs schwieriger geworden. Dies führte in der Vergangenheit bereits dazu, dass für den EURIBOR seit 2013 weniger Laufzeiten veröffentlicht wurden.

Hinzu kommt, dass im Jahr 2011 aufgedeckt wurde, dass die wichtigsten IBORs, darunter auch LIBOR und EURIBOR über Jahre hinweg von einigen der Panel-Banken manipuliert wurden. Daher wurde beschlossen, die wichtigsten IBORs zu reformieren oder auslaufen zu lassen.

Euro Referenzzinssätze

Als Referenzzinssätze für Transaktionen in Euro gibt es bisher sowohl den EUR LIBOR (mit Laufzeiten von Over-Night bis zu einem Jahr), als auch den EURIBOR (mit Laufzeiten von einer Woche bis zu einem Jahr), bzw den EONIA (nur Over-Night).

Unserer Erfahrung nach ist die Verbreitung des EUR LIBORs eher gering. Weitaus verbreiteter ist die Verwendung des EURIBORs. Während der EUR LIBOR, wie auch alle anderen LIBORS, ab Ende 2021 auslaufen wird, wurde der EURIBOR reformiert und wird daher auch künftig in gewohnter Form und für die bisherigen Laufzeiten zur Verfügung stehen. Der EONIA hingegen wird bereits seit Oktober 2019 nicht mehr berechnet. Er wurde durch den €STR ersetzt. Alle seither publizierte EONIA Werte entsprechen dem €STR zzgl eines von der EZB festgelegten Aufschlages von 8,5 Basispunkten.

Für den Verrechnungspreisbereich bedeutet dies, dass lediglich bei Verwendung des EUR LIBORs ein akuter Handlungsbedarf besteht. Hier wird möglicherweise ein Umstieg auf den EURIBOR für die Zeit nach 2021 eine praktikable Lösung darstellen. Da der EURIBOR weiterhin bestehen bleibt und der EONIA, auch wenn dieser eventuell künftig nicht mehr publiziert werden sollte, weiterhin vom €STR ableitbar wäre, besteht bei Verwendung dieser Referenzzinssätze kein akuter Handlungsbedarf.

USD Referenzzinssätze

Als Referenzzinssatz für Transaktionen in US Dollar wird üblicherweise der USD LIBOR verwendet. Dieser wird mit Laufzeiten von Over-Night bis zu einem Jahr veröffentlicht.

Wie bereits oben erwähnt, werden alle LIBOR Referenzzinssätze (wie zB für GPB, CHF und JPY), daher auch der USD LIBOR ab Ende 2021 auslaufen. Ab diesem Zeitpunkt sind die Panel-Banken nicht mehr verpflichtet, Daten für die Berechnung des LIBORs zu liefern, weshalb die veröffentlichte Werte weniger auf tatsächlichen Transaktionen beruhen werden.

Daher besteht bei USD Transaktionen akuter Handlungsbedarf. Als Ersatz für den USD LIBOR wurde der SOFR geschaffen. Dieser ist mit bisherigen Referenzzinssätzen jedoch nicht vollständig vergleichbar, da der SOFR im Gegensatz zum USD LIBOR (und auch allen anderen bisher genannten Referenzzinssätzen für den Euro) auf besicherten Transaktionen zwischen Banken beruht. Darüber hinaus stellt der SOFR Anwender vor das Problem, dass dieser derzeit nur als Over-Night Zinssatz verfügbar ist. Als Abhilfe für dieses Problem werden jedoch von Finanzdienstleistern, basierend auf den SOFR Werten, Zinssätze mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr berechnet.

Die Tatsache, dass der SOFR im Vergleich zum USD LIBOR auf besicherten Transaktionen basiert, müsste in der Theorie dazu führen, dass der Zinssatz geringer ist als jener des USD LIBOR. Dies würde, wohl zu geringeren Zinssätzen zulasten der Kreditgeber führen. Aus Finanzmarktdaten lässt sich jedoch kein eindeutiger Trend ablesen. In der Vergangenheit lag der SOFR durchaus oftmals auch über dem USD LIBOR. Für die Praxis bedeutet dies, dass alle an einer Transaktion beteiligten Parteien aus der Umstellung auf den SOFR entweder als Gewinner oder Verlierer hervorgehen können. Dies wird aber auch zwischen fremden Dritten (zB bei Bankkrediten) in ähnlicher Weise der Fall sein.

Vertragsanpassungen

Ob durch das Auslaufen von Referenzzinssätzen (wie den LIBORs) eine Anpassung von konzerninternen Vertragsverhältnissen nötig ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Wurden bereits Regelungen getroffen, welche das Auslaufen von Referenzzinssätzen regeln, so ist eventuell keine Zusatzvereinbarung nötig. Sollten derartige Klauseln nicht in Verträgen vorgesehen sein, so könnten diese mittels Zusatzvereinbarungen zwischen den Transaktionspartnern zum Vertragsinhalt werden. Hierzu empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsvertreters.

Conclusio

Bei konzerninternen Finanztransaktionen in Euro ist die Auswirkung der IBOR Transition dank der Reformierung des EURIBORs im Jahr 2019 und die fixe Bindung des EONIAs an den €STR in den meisten Fällen eher gering. Nur jene Finanztransaktionen, welche auf dem EUR LIBOR basieren, müssen auf andere Referenzzinssätze wie den EURIBOR umgestellt werden.

Wesentlich relevanter ist die IBOR Transition auf Finanztransaktionen in anderen Währungen wie insbesondere auf jene in USD. Sofern diese über das Jahr 2021 hinausgehen, wird eine Umstellung auf andere Referenzzinssätze unausweichlich sein. Sofern bisher keine vertraglichen Vorkehrungen für das Auslaufen von Referenzzinssätzen getroffen wurden, werden Zusatzvereinbarungen nötig sein. 


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Daniel Gloser, MSc (WU)

Daniel Gloser, MSc (WU)

Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Daniel Gloser ist seit 2017 Berufsanwärter in der Steuerberatung bei Deloitte. Als Teil des Verrechnungspreis Teams unterstützt er in der Beratung von multinational agierenden österreichischen Unternehmen und österreichischen Geschäftseinheiten ausländischer Unternehmensgruppen. Der Tätigkeitsumfang reicht hierbei von der Erstellung über die Dokumentation bis hin zur Verteidigung von Verrechnungspreissystemen in Außenprüfungen.