Posted: 02 Jun. 2021 7 min. read

KRYPTO-ASSETS SOLLEN IN ZUKUNFT REGULIERT WERDEN

Krypto-Assets sind aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr weg zu denken. Auch beherrschen Kurshöhenflüge oder aber Passwortverluste großer Wallets die Schlagzeilen. All dies sind Auswüchse rund um ein virtuelles Zahlungsmittel, welches bis dato nicht reguliert ist. Die Europäische Kommission hat daher schon vor einiger Zeit beschlossen, Krypto-Assets zu regulieren und am 24.9.2020 einen Entwurf über ein „Digital Finance Package“ vorgestellt. Damit soll erstmals ein einheitliches Rahmenwerk innerhalb der EU geschaffen werden. Das ambitionierte Gesetzespaket enthält ua eine Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA-VO) sowie eine Verordnung über ein Pilot-Regime für Markt-Infrastrukturen auf Basis von Distributed Ledger Technology DLT Pilot-Regime). Insgesamt soll ein vollharmonisiertes Rahmenwerk, angelehnt an das MiFID-Regime, geschaffen werden.

VO über Märkte für Krypto-Assets

Die MiCA-VO soll sowohl den Vertrieb als auch die Ausgabe und den Handel mit Krypto-Assets regeln. Damit sollen in Zukunft sowohl Emittenten von Krypto-Assets als auch Dienstleister einer strengen Aufsicht unterliegen. Der Entwurf sieht einheitliche Vorschriften für die Ausgabe und den Handel, sowie die Zulassung und Beaufsichtigung von Anbietern, den Betrieb, die Organisation und Unternehmensführung, aber auch Verbraucherschutzvorschriften und Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch vor. Die MiCA-VO unterteilt die Krypto-Assets in verschiedene Kategorien und sieht jeweils entsprechende Melde- und Aufsichtsbefugnisse vor.

Wertreferenzierte Token sind wertstabile Kryptowerte, die auf mehrere Werte verweisen (Währungen, Krypto-Assets oder eine Kombination aus beiden), die hauptsächlich als Tauschmittel eingesetzt werden (zB Stablecoins oder Libra/Diem).

E-Geld-Token dienen hauptsächlich als Tauschmittel und verwenden eine Fiat-Währung als Bezugsgrundlage, um Wertstabilität zu erreichen (zB USD-Coin).

Utility-Token sind Kryptowerte, die einen digitalen Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung verschaffen, auch als Krypto-Gutscheine bekannt. Sie werden nur vom Emittenten angenommen.

Die Zulassung und Beaufsichtigung der Emittenten und Dienstleister unterscheidet sich je nach Art der ausgegebenen Krypto-Assets. Zusätzlich dazu wird zwischen signifikanten und nicht signifikanten wertreferenzierten Token oder E-Geld-Token differenziert. Die Einstufung als signifikant führt zur Zulassung durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, während nicht signifikante Kryptowerte von den nationalen Behörden zugelassen werden. In Bezug auf Verbraucherschutz und Markmissbrauch sieht die MiCA-VO – ähnlich wie das MiFID-Regime – eine Informationspflicht in Form eines Whitepapers, Offenlegungsverpflichtungen von Insiderinformationen sowie das Verbot von Insichgeschäften vor.

Vom Anwendungsbereich der MiCA-VO ausgenommen sind klassische Security Token, da diese bereits jetzt wie Wertpapiere behandelt werden. Weitere Ausnahmen sind vorgesehen, wenn bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden oder sich das Angebot der Kryptowerte ausschließlich an professionelle Anleger richtet. 

Neben der Regulierung für Emittenten der Krypto-Assets sollen nunmehr auch die Dienstleister der Branche beaufsichtigt werden. Walletbetreiber, Exchanges und Tradingservices sollen als Crypto-Asset Services Provider (CASP) zusammengefasst werden und über eine Konzession des jeweiligen Mitgliedsstaates verfügen, um auch in Zukunft ihre Dienste anbieten zu dürfen. Das Konzessionsverfahren ist dem Regime der Wertpapieraufsicht nachempfunden und sieht dabei auch das Passporting vor. Damit ist sichergestellt, dass CASPs auch innerhalb der EU ihre Dienstleistungen regelkonform anbieten können.

Letztendlich ist geplant, dass Insiderhandel, Missbrauch von Insiderinformationen und Marktmanipulation mit hohen Geldstrafen geahndet werden, um die verschiedenen Auswüchse der Branche endlich abzustellen. So ist vorgesehen, dass bei Verstößen natürliche Personen mit Strafen von bis zu EUR 5 Mio und juristische Personen mit Strafen von bis zu EUR 15 Mio oder 15% des konzernweiten Jahresumsatz bestraft werden können.

VO über ein Pilot-Regime für Markt-Infrastrukturen auf Basis Distributed Ledger Technology

Mit der DLT-Pilot-Regime Verordnung soll auf EU-Ebene eine Regulatory Sandbox eingeführt werden. Diese ermöglicht Marktteilnehmern eine Lizenz für den Betrieb von multilateralen Handelssystem und Wertpapierabwicklungssystemen – unter dem Einsatz von Distributed Ledger Technology – zu erwerben. Die Verordnung soll ein kontrolliertes Umfeld schaffen, in dem Unternehmen mit Unterstützung der Aufsichtsbehörden ihr Geschäftsmodell über einen begrenzten Zeitraum, testen und validieren können.

Die Verordnungsentwürfe befinden sich derzeit im Gesetzgebungsprozess und sollen mit Ende 2022 in Kraft treten. 


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Maurizia Anderle-Hauke

Maurizia Anderle-Hauke

Deloitte Legal | Jank Weiler Operenyi RA

Maurizia Anderle-Hauke ist Rechtsanwältin / Director bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal und leitet die Banking Regulatory Practice Group. Sie hat eine langjährige Berufspraxis im Bereich Banken- und Finanzdienstleistungsrecht und beschäftigt sich mit allen Fragen des Aufsichtsrechts. Sie berät hauptsächlich inländische und internationale Banken und Finanzdienstleister, Wertpapierfirmen, FinTechs, Private Equity, Venture Capital und Investmentfonds. Zudem verfügt sie über eine fundierte Expertise im Bereich der Zahlungsdienstleister und deckt grenzüberschreitende Aktivitäten von Kredit- und Finanzinstitutionen ab.

Sophie Pryanka Seliansky, LL.M. (WU)

Sophie Pryanka Seliansky, LL.M. (WU)

Deloitte Legal | Jank Weiler Operenyi RA

Sophie Pryanka Seliansky ist Rechtsanwaltsanwärterin bei Jank Weiler Operenyi RA | Deloitte Legal, der österreichischen Rechtsanwaltskanzlei im globalen Deloitte Legal Netzwerk. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem im Bereich Banking & Finance und Banking Regulatory.