Posted: 08 Jan. 2021 9 min. read

DIE NEUE FINANZVERWALTUNG IM ÜBERBLICK

Mit dem am 1.1.2021 in Kraft getretenen Finanz-Organisationsreformgesetz bestehen, anstatt der bisherigen 40 Finanzämter, nunmehr das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe. Zusätzlich wurden das Amt für Betrugsbekämpfung, welches mit Finanzstrafangelegenheiten und finanzpolizeilichen Ermittlungen beauftragt ist, und der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge eingerichtet. Die bisher bestehenden 9 Zollämter wurden zu einem Zollamt, dem Zollamt Österreich, zusammengeführt.

Die neuen Postanschriften lauten wie folgt:

Finanzamt Österreich
Postfach 260
1000 Wien

Finanzamt für Großbetriebe
Postfach 251
1000 Wien

Amt für Betrugsbekämpfung
Postfach 252
1000 Wien

Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge
Postfach 253
1000 Wien 

Zollamt Österreich
Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18
8010 Graz

Die bisherigen Finanzämter bleiben als Dienststelle bestehen und so auch ihre jeweiligen Kontodaten. Hinsichtlich der folgenden zusammengelegten Dienststellen sind jedoch der Name der neuen Dienststelle sowie die geänderten Bankverbindungen zu beachten:

Bisherige Dienststelle

Bisherige Dienststelle

Neue Dienststelle und IBAN

Wien 4/5/10

Wien 9/18/19 Klosterneuburg

Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg

IBAN: AT31 0100 0000 0550 4075

Gänserndorf Mistelbach

Hollabrunn Korneuburg Tulln

Weinviertel

IBAN: AT28 0100 0000 0550 4226

Neunkirchen Wr. Neustadt

Lilienfeld St. Pölten

Niederösterreich Mitte

IBAN: AT08 0100 0000 0550 4295

St. Veit Wolfsberg

Klagenfurt

Klagenfurt St. Veit Wolfsberg

IBAN: AT92 0100 0000 0556 4572

Bruck Leoben

Mürzzuschlag

Graz-Umgebung

Steiermark Mitte

IBAN: AT38 0100 0000 0553 4698

Kitzbühel Lienz

Kufstein Schwaz

Tirol Ost

IBAN: AT62 0100 0000 0554 4839

Bregenz

Feldkirch

Vorarlberg

IBAN: AT63 0100 0000 0557 4988

Für das Finanzamt für Großbetriebe lautet die IBAN: AT88 0100 0000 0550 4116.

Die bisherigen Zollämter fungieren seit 1.1.2021 als Zollstellen des Zollamt Österreich.

Künftig werden auch die bisherigen Steuernummern gleichbleiben, egal ob ein Zuständigkeitswechsel zwischen Finanzamt Österreich und Finanzamt für Großbetriebe erfolgt. Auch bei einem Wechsel des Wohnsitzes bzw des Unternehmenssitzes innerhalb von Österreich bleibt die Steuernummer künftig unverändert.


Ihr Kontakt

Mag. Robert Rzeszut

Mag. Robert Rzeszut

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Mag. Robert Rzeszut ist Steuerberater und Partner im Bereich Tax Litigation bei Deloitte Österreich in Wien. Er ist Experte für Abgaben-Verfahrensrecht und führt insbesondere komplizierte und umfangreiche Beschwerden und Revisionen an die Verwaltungsgerichte, an Höchstgerichte sowie internationale Verständigungsverfahren. Als zertifizierter Finanzstrafrechtsexperte ist er überdies auf Selbstanzeigen und finanzstrafrechtliche Verteidigung spezialisiert.Als stv. Leiter der Arbeitsgruppe Verfahrensrecht im Fachsenat für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) ist Mag. Rzeszut bestens mit akteullen Entwicklungen in seinen Spezialgebieten betraut. Darüber hinaus ist Mag. Rzeszut Herausgeber des KSW-Leitfadens für Betriebsprüfungen sowie des großen „Stoll“-Kommentars zur Bundesabgabenordnung (BAO). Weiters ist Mag. Rzeszut Autor zahlreicher Fachpublikationen im Steuerrecht und als Fachvortragender tätig. Als solcher leitet er den renommierten Lehrgang zum Verfahrensrecht auf der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.