Mit dem am 1.1.2021 in Kraft getretenen Finanz-Organisationsreformgesetz bestehen, anstatt der bisherigen 40 Finanzämter, nunmehr das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe. Zusätzlich wurden das Amt für Betrugsbekämpfung, welches mit Finanzstrafangelegenheiten und finanzpolizeilichen Ermittlungen beauftragt ist, und der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge eingerichtet. Die bisher bestehenden 9 Zollämter wurden zu einem Zollamt, dem Zollamt Österreich, zusammengeführt.
Die neuen Postanschriften lauten wie folgt:
Finanzamt Österreich
Postfach 260
1000 Wien
Finanzamt für Großbetriebe
Postfach 251
1000 Wien
Amt für Betrugsbekämpfung
Postfach 252
1000 Wien
Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge
Postfach 253
1000 Wien
Zollamt Österreich
Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18
8010 Graz
Die bisherigen Finanzämter bleiben als Dienststelle bestehen und so auch ihre jeweiligen Kontodaten. Hinsichtlich der folgenden zusammengelegten Dienststellen sind jedoch der Name der neuen Dienststelle sowie die geänderten Bankverbindungen zu beachten:
Bisherige Dienststelle | Bisherige Dienststelle | Neue Dienststelle und IBAN |
Wien 4/5/10 | Wien 9/18/19 Klosterneuburg | Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg IBAN: AT31 0100 0000 0550 4075 |
Gänserndorf Mistelbach | Hollabrunn Korneuburg Tulln | Weinviertel IBAN: AT28 0100 0000 0550 4226 |
Neunkirchen Wr. Neustadt | Lilienfeld St. Pölten | Niederösterreich Mitte IBAN: AT08 0100 0000 0550 4295 |
St. Veit Wolfsberg | Klagenfurt | Klagenfurt St. Veit Wolfsberg IBAN: AT92 0100 0000 0556 4572 |
Bruck Leoben Mürzzuschlag | Graz-Umgebung | Steiermark Mitte IBAN: AT38 0100 0000 0553 4698 |
Kitzbühel Lienz | Kufstein Schwaz | Tirol Ost IBAN: AT62 0100 0000 0554 4839 |
Bregenz | Feldkirch | Vorarlberg IBAN: AT63 0100 0000 0557 4988 |
Für das Finanzamt für Großbetriebe lautet die IBAN: AT88 0100 0000 0550 4116.
Die bisherigen Zollämter fungieren seit 1.1.2021 als Zollstellen des Zollamt Österreich.
Künftig werden auch die bisherigen Steuernummern gleichbleiben, egal ob ein Zuständigkeitswechsel zwischen Finanzamt Österreich und Finanzamt für Großbetriebe erfolgt. Auch bei einem Wechsel des Wohnsitzes bzw des Unternehmenssitzes innerhalb von Österreich bleibt die Steuernummer künftig unverändert.
Mag. Robert Rzeszut ist Steuerberater und Partner im Bereich Tax Litigation bei Deloitte Österreich in Wien. Er ist Experte für Abgaben-Verfahrensrecht und führt insbesondere komplizierte und umfangreiche Beschwerden und Revisionen an die Verwaltungsgerichte, an Höchstgerichte sowie internationale Verständigungsverfahren. Als zertifizierter Finanzstrafrechtsexperte ist er überdies auf Selbstanzeigen und finanzstrafrechtliche Verteidigung spezialisiert.Als stv. Leiter der Arbeitsgruppe Verfahrensrecht im Fachsenat für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) ist Mag. Rzeszut bestens mit akteullen Entwicklungen in seinen Spezialgebieten betraut. Darüber hinaus ist Mag. Rzeszut Herausgeber des KSW-Leitfadens für Betriebsprüfungen sowie des großen „Stoll“-Kommentars zur Bundesabgabenordnung (BAO). Weiters ist Mag. Rzeszut Autor zahlreicher Fachpublikationen im Steuerrecht und als Fachvortragender tätig. Als solcher leitet er den renommierten Lehrgang zum Verfahrensrecht auf der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.