Posted: 01 Dec. 2021 6 min. read

NEUERUNGEN DER INTRASTAT-MELDUNGEN AB DEM BERICHTSJAHR 2022

Intrastat-Meldungen mittels RTIC

Ab dem Berichtsjahr 2022 stehen die bisher verfügbaren Meldeapplikationen IDEP/KN8.NET bzw die Übermittlung per EDIFACT-Satz sowie die Abgabe einer Intrastat-Meldung per Papierformular nicht mehr zur Verfügung. Somit ist ab dem Berichtsjahr 2022 das Meldetool RTIC (Reporting Tool Intra Collect), welches im Statistik Austria Portal eingebettet ist, die einzige Möglichkeit zur Abgabe von Intrastat-Meldungen. Ausschlaggebend für die Umstellung der Meldemodalitäten sind die ab dem Berichtsjahr 2022 EU-weit in Kraft tretenden Außenhandelsbestimmungen durch die European Business Statistics (EBS).

RTIC-Test

Das bereits vor einigen Jahren eingeführte Meldetool RTIC, kann mittels der Testapplikation RTIC-Test im Intrastat Portal der Statistik Austria getestet werden. Die rein für Testzwecke entwickelte Applikation bietet Meldepflichtigen die Möglichkeit, sich mit dem ab dem Berichtsjahr 2022 obligatorischen Meldetool RTIC vertraut zu machen. Im Rahmen der Applikation RTIC-Test können keine Intrastat-Meldungen abgegeben werden und eine Übernahme der erstellten Meldungen in das tatsächliche Meldetool RTIC ist nicht möglich. Allerdings kann mithilfe der Testapplikation bereits vor Implementierung der unten angeführten Änderungen die Erstellung der Intrastat-Meldungen unter den EBS-Neuerungen erprobt werden.

Erhöhung der Assimilationsschwelle

Grundsätzlich sind jene Wirtschaftsbeteiligten Intrastat-meldepflichtig, deren Warenversendungen in EU-Mitgliedstaaten oder deren Wareneingänge aus EU-Mitgliedstaaten im Vorjahr die wertmäßige Assimilationsschwelle von EUR 750.000 überschritten haben. Im Fall des Überschreitens der Schwelle im laufenden Kalenderjahr, sind ab dem entsprechenden Monat der Überschreitungen verpflichtend Intrastat-Meldungen an Statistik Austria zu übermitteln.

Ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Assimilationsschwelle für Intrastat auf Grund der European Business Statistics (EBS) von EUR 750.000 auf EUR 1,100,000 erhöht. Durch die voraussichtliche Anhebung der Assimilationsschwelle ab dem Berichtsjahr 2022 sind meldepflichtige Unternehmen dazu angehalten, ihre Meldeverpflichtung neu zu überprüfen.

Inhaltliche Änderungen ab Berichtsjahr 2022

Um den Anforderungen der European Business Statistics (EBS) sowie dem EU-weit verpflichtenden Mikrodatenaustausch zu entsprechen, ergeben sich in Österreich mit Beginn des Berichtsjahres 2022 folgende inhaltliche Änderungen in Zusammenhang mit Intrastat-Meldungen:

  • Die Meldung des Statistischen Verfahrens und des Verkehrszweigs entfallen sowohl auf Import- als auch auf Exportseite.
  • Für die Art des Geschäftes ist in der Intrastat-Meldung ein zweistelliger Code anzuführen. Hierbei ist ebenso auf die inhaltliche Anpassung der Codes ab dem Berichtsjahr 2022 zu achten.
  • Die Empfänger-UID ist für Export-Meldungen verpflichtend anzugeben.
  • Das Ursprungsland muss ab dem Berichtsjahr 2022 nicht nur beim Import, sondern ebenso verbindlich beim Export gemeldet werden.
  • Die Wertvariablen „Rechnungsbetrag“ und „Statistischer Wert“ sind ab dem Berichtsjahr 2022 nicht mehr auf volle Euro zu runden, sondern auf zwei Nachkommastellen genau anzugeben.
  • Die Mengenvariablen „Besondere Maßeinheit“ und „Eigenmasse“ sind mit drei Nachkommastellen zu melden.
  • Der Rechnungsbetrag laut Rechnung ist ab dem Berichtsjahr 2022 bei allen Warenverkehren verpflichtend zu melden. Sollte keine Rechnung vorliegen, ist der Marktpreis der Ware in der entsprechenden Intrastat-Meldung anzuführen.

Technische Änderungen in Zusammenhang mit dem Meldetool RTIC

Im Rahmen der Meldung mittels dem Meldetool RTIC sind zum Importieren der Datensätze in das Portal der Statistik Austria ausschließlich Dateien mit den Endungen .csv, .txt oder .asc verwendbar. Des Weiteren können für Datenimporte ab dem Berichtsjahr 2022 lediglich Dateien mit fixen Spaltenzuordnungen der Variablen verwendet werden. Darüber hinaus wird die Anzahl der Meldezeilen pro Datenimportvorgang von 50.000 auf 200.000 erhöht.

Außerdem gilt es für Meldepflichtige zu beachten, dass jedenfalls der Online Zugang zu dem Statistik Austria Portal vorhanden sein muss, um der Intrastat-Meldepflicht ab dem Berichtsjahr 2022 nachzukommen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass, falls der Online Zugang erst beantragt werden muss, es zu Wartezeiten von bis zu zwei Wochen kommen kann, bis die Freischaltung im Webportal der Statistik Austria erfolgt ist.

Das voraussichtliche Veröffentlichungsdatum von RTIC inklusive der obig angeführten EBS-Neuerungen ist für 3.1.2022 geplant.


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Sabrina Schemitz

Sabrina Schemitz

Consultant Steuerberatung | Deloitte Österreich

Sabrina Schemitz ist Berufsanwärterin in der Steuerberatung bei Deloitte Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich der Umsatzsteuer.