Posted: 20 Dec. 2021 5 min. read

STEUERLICHE NEUREGELUNGEN FÜR WEIHNACHTSGUTSCHEINE, ESSENSGUTSCHEINE UND DIE CORONA PRÄMIE

Am 16. Dezember 2021 wurden im Nationalrat steuerliche Regelungen bezüglich Weihnachtsgutscheinen statt einer Weihnachtsfeier, Essensgutscheinen sowie der Coronaprämie beschlossen bzw verlängert. Der folgende Überblick soll eine kurze Zusammenfassung dieser Themenbereiche bieten.

 

Weihnachtsgutscheine statt Weihnachtsfeier 

Wurde die Weihnachtsfeier 2020 coronabedingt abgesagt, hatten Arbeitgeber die Möglichkeit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen stattdessen Gutscheine in Höhe von bis zu € 365,- abgabenbegünstigt zu gewähren. Dies jedoch nur, sofern der Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, wie beispielsweise einem Sommerfest, aufgrund der Covid-Pandemie nicht oder nicht zur Gänze genutzt werden konnte.

Diese steuerliche Begünstigung galt grundsätzlich nur für das Jahr 2020, wurde jedoch kürzlich mit Beschluss des Nationalrates für das Jahr 2021 verlängert. Aufgrund der vierten Corona-Welle und des darauffolgenden Lockdowns, mussten viele betriebliche Weihnachtsfeiern auch heuer abgesagt werden, sodass für Unternehmen erneut die Möglichkeit besteht, diesen Freibetrag in eine Gutscheinaktion umzuwandeln (vgl. § 124b Z 382 EStG).

Die Gutscheine können rückwirkend von 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 ausgegeben werden. Zweck der Gutscheine ist die Unterstützung der heimischen Wirtschaft, sodass diese im Handel, in der Gastronomie oder bei anderen Dienstleistern der Wirtschaft einlösbar sein müssen. Die anteiligen Kosten einer etwaig dennoch abgehaltenten Betriebsveranstaltung (Sommerfest, Betriebsausflug, etc.), müssen pro Teilnehmer vom Höchstbetrag des Gutscheins in Abzug gebracht werden. Zusätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Geschenke oder auch Gutscheine bis zu einem Wert von € 186,- abgabenfrei im Rahmen einer „Betriebsveranstaltung“ zu übergeben. Bekanntlich ist die Ausgabe der Gutscheine an sich schon als Betriebsveranstaltung zu werten.

Essensgutscheine nunmehr auch im Homeoffice

Änderungen erfolgen auch hinsichtlich der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Essensgutscheine (vg. § 3 Abs 1 Z 17 EStG). Denn ab 2022 soll die Steuerbefreiung für Gutscheine in Höhe von € 8,- pro Tag nunmehr auch für jene Mahlzeiten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelten, die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert und in der Wohnung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen konsumiert werden. Von dieser Begünstigung nicht erfasst sind Mahlzeiten, die beispielsweise von Supermärkten zubereitet und von einem Lieferdienst zugestellt werden. Ebenfalls erfasst von der Befreiung ist die Abholung der Speisen von einem Betrieb (Take-Away).

Verlängerung steuerfreie Coronaprämie

Außerdem wurde beschlossen, dass auch heuer Zulagen und Bonuszahlungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Zusammenhang mit der Covid-Krise bis zu einem Betrag von € 3.000,- steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, sofern diese Zuwendung nicht bereits vor der Pandemie geleistet wurde (vgl. § 124b Z 350 lit a EStG). Hierbei besteht für die Steuerbefreiung keine Beschränkung auf bestimmte Branchen oder Berufe. Die Auszahlung der Prämie kann auch in Form von Gutscheinen erfolgen sowie einmalig oder in Teilbeträgen. Hingewiesen sei darauf, dass diese Regelung nur gilt, soweit die Zahlung bis Februar 2022 geleistet wird. 

Anmeldung zum Erhalt von Informationen und Newslettern

Ihr Kontakt

MMag. Bernhard Geiger

MMag. Bernhard Geiger

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

MMag. Bernhard Geiger ist Partner in der Steuerberatung und seit 2008 bei Deloitte beschäftigt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich der Payroll sowie in der Beratung von arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen von nationalen und internationalen Kunden. Im Rahmen des Payroll Outsourcings betreut er Kunden jeder Größe und unterstützt bei der effizienten Abwicklung der Payroll unter Einsatz innovativer Technologien. Er ist Vortragender, Autor zahlreicher Fachbeiträge und Fachbücher sowie Redaktionsmitglied bei einer führenden österreichischen Verlagsgruppe.

MMag. Lena Prucher

MMag. Lena Prucher

Director Steuerberatung | Deloitte Österreich

Lena Prucher leitet gemeinsam mit ihrem Kollegen Bernhard Geiger das Payroll Outsourcing bei Deloitte. Sie ist seit 2007 beim Unternehmen, Steuerberaterin, und spezialisert auf Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.