Posted: 31 Mar. 2021 4 min. read

STEUERTERMINE IM APRIL 2021

Am 15.4.2021 sind ua fällig:
 

  • Umsatzsteuervorauszahlung für Februar 2021.
  • Normverbrauchsabgabe für Februar 2021.
  • Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für Februar 2021.
  • Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Februar 2021.
  • Werbeabgabe für Februar 2021.
  • Lohnsteuer für März 2021.        
  • Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfen-ausgleichsfonds für März 2021.
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für März 2021.
  • Kommunalsteuer für März 2021.
  • Abzugsteuer gem § 99 EStG für März 2021.
  • U-Bahn Steuer für Wien für März 2021.
  • Sozialversicherung für Dienstnehmer für März 2021.

 

Bis zum 30.4.2021 sind fällig (soweit erforderlich):

  • Stabilitätsabgabe („Bankenabgabe“) für das zweite Quartal 2021.
  • Abgabe der Jahreserklärungen 2020 in Papierform (soweit zulässig) für: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie für die Feststellung der Einkünfte nach § 188 BAO.



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Mag. Madeleine Grünsteidl, LL.B. (WU), LL.M. (NYU)

Mag. Madeleine Grünsteidl, LL.B. (WU), LL.M. (NYU)

Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Madeleine Grünsteidl ist Steuerberaterin bei Deloitte Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verfahrens- und Finanzstrafrecht, in der Beratung von Privatpersonen (Private Clients) sowie Körperschaften und im internationalen Steuerrecht. Zudem ist sie spezialisiert auf Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz. Sie ist regelmäßig als Fachautorin und Fachvortragende tätig.