Am 15.2.2021 sind ua fällig:
- Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2020 (bzw für das 4. Quartal 2020).
- Normverbrauchsabgabe für Dezember 2020.
- Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für Dezember 2020.
- Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Dezember 2020.
- Werbeabgabe für Dezember 2020.
- Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Quartal 2020.
- Kammerumlage für das 4. Quartal 2020.
- Lohnsteuer für Jänner 2021.
- Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfen-ausgleichsfonds für Jänner 2021.
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 2021.
- Kommunalsteuer für Jänner 2021.
- Abzugsteuer gem § 99 EStG für Jänner 2021.
- U-Bahn Steuer für Wien für Jänner 2021.
- Sozialversicherung für Dienstnehmer für
Jänner 2021.
- Einkommen- bzw Körperschaftsteuer- Vorauszahlung für das 1. Quartal 2021.
Am 28.2.2021 ist fällig (soweit erforderlich):
- Mitteilungspflicht gem §§ 109a, 109b EStG elektronisch.
- Elektronische Übermittlung der Lohnzettel für die im Kalenderjahr 2020 beschäftigten Personen.
- Elektronische Übermittlung von Spender-Daten für 2020 durch die spendenempfangenden Organisationen.
Für Stundungsanträge, die bis 28.2.2021 eingebracht werden, besteht nach den COVID-19-Sondervorschriften ein Rechtsanspruch auf eine Stundung von Abgabenbeträgen bis 31.3.2021 (§ 323c Abs 11b BAO).
