Posted: 14 Apr. 2021 4 min. read

VERPFLICHTENDE ERFASSUNG DER HOMEOFFICE TAGE IN DEN LOHNUNTERLAGEN

Nach dem im Februar 2021 beschlossenen steuerrechtlichen Teil wurde Ende März 2021 nun auch der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil des Homeoffice-Maßnahmenpakets im Nationalrat und Bundesrat beschlossen. Die neuen Regelungen traten überwiegend mit 1.4.2021 in Kraft. Hierdurch wurde der steuerrechtliche Teil, der bereits rückwirkend mit 1.1.2021 in Kraft getreten war, nun komplettiert. Mit dieser Komplettierung des Homeoffice-Pakets werden die lohnsteuerlichen Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in dem Maße erweitert, als diese nun auch eine lückenlose Dokumentation der Homeoffice Tage in den Lohnunterlagen gewährleisten müssen.

Das Homeoffice-Paket sieht demnach eine Verpflichtung der Unternehmen vor, für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die – sei es regelmäßig oder auch nur tageweise – von zu Hause arbeiten, die Anzahl der Homeoffice Tage am Lohnkonto und am steuerlichen Jahreslohnzettel (L16) zu erfassen. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Erfassung der Homeoffice Tage unabhängig davon, ob von der Möglichkeit der Auszahlung einer abgabenfreien Homeoffice Pauschale Gebrauch gemacht wird oder nicht.

Die Pflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Anzahl der Homeoffice Tage am Jahreslohnzettel L16 anzugeben, hat vor allem den Zweck, dass das Finanzamt die steuerliche Berechtigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Geltendmachung von Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung (Homeoffice-Pauschale und/oder allfällige Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar) überprüfen kann.

Da die steuerlichen Homeoffice Regelungen rückwirkend ab 1.1.2021 gelten, die Kundmachung der Regelungen aber sehr kurzfristig (erst Ende März 2021) erfolgte, gibt es bis 30.6.2021 eine Kulanzlösung: Haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bisher noch keine Aufzeichnungen über Homeoffice Tage geführt, ist es nach Ansicht des BMF zulässig, dass die Anzahl der Homeoffice Tage für das erste Halbjahr 2021 (also bis 30.6.2021) aufgrund von Erfahrungswerten der letzten Jahre schätzt.


Ihr Kontakt

Viktoria Schlögl, M.A.

Viktoria Schlögl, M.A.

Director BPS | Deloitte Österreich

Viktoria Schlögl, Steuerberaterin und diplomierte Personalverrechnerin, ist als Senior Manager bei Deloitte beschäftigt. Sie ist Teamleiterin des BPS Payroll Project & Contract Personnel-Teams und betreut regelmäßig Projekte zu unterschiedlichen Fragestellungen des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts.