Posted: 03 Aug. 2021 5 min. read

VORSTEUERERSTATTUNG IN EU- MITGLIEDSTAATEN

FRIST FÜR 2020 ENDET AM 30.9.2021

Österreichische Unternehmer, die im Jahr 2020 umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten bezogen haben und denen hierfür ausländische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde, können bis 30.9.2021 einen Vorsteuererstattungsantrag stellen. Die Erstattungsanträge für Vorsteuern aus anderen Mitgliedstaaten sind in Österreich über FinanzOnline einzureichen.

Ein Erstattungsantrag hat einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten bis zu höchstens einem Kalenderjahr zu umfassen. Handelt es sich um den restlichen Zeitraum des Kalenderjahres, kann der Zeitraum auch weniger als 3 Monate umfassen. Ein Erstattungsantrag kann daher zB für die Monate Oktober bis Dezember oder November bis Dezember gestellt werden, nicht hingegen für die Monate September bis Oktober.

Grundsätzlich sind keine Originalbelege vorzulegen, jedoch fordern die meisten Mitgliedstaaten Rechnungskopien bei Rechnungen, deren Steuerbemessungsgrundlage 1.000 Euro bzw bei Tankrechnungen 250 Euro übersteigt. Wir empfehlen daher, diese Rechnungen jedenfalls an das Finanzamt via FinanzOnline mittels pdf-Datei zu übermitteln, zumal einige Mitgliedstaaten diese Rechnungen anderenfalls nicht berücksichtigen und die Erstattung der Vorsteuer somit ablehnen.

Pro Erstattungsantrag können händisch maximal 40 Rechnungen ohne Zusatz-Software eingegeben werden. Werden Anträge für einen Erstattungszeitraum von mindestens drei Monaten (bzw. den Rest des Jahres), d.h. maximal vier Anträge in einem Jahr eingereicht, kann die Anzahl der Rechnungen somit auf 160 in einem Jahr erhöht werden. Soll Vorsteuer aus mehr als 160 Rechnungen erstattet werden, muss die Übermittlung des Erstattungsantrags via Finanz Online mittels sogenanntem Datenstrom-Verfahren und eigener Software durchgeführt werden.

Wir unterstützen Sie sehr gerne bei Ihren Erstattungsanträgen und verfügen über eine Zusatz-Software, um die Erstattungsanträge im Datenstrom-Verfahren gemeinsam mit den geforderten Rechnungen übermitteln zu können. 

 

Anmeldung zum Erhalt von Informationen und Newslettern

   

Ihr Kontakt

Mag. Jutta Schmidt

Mag. Jutta Schmidt

Senior Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Jutta Schmidt ist Steuerberaterin bei Deloitte Wien. Sie ist als Senior Managerin im Indirect Tax & Global Trade Advisory Team tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Umsatzsteuerrecht, der USt-Compliance sowie der umsatzsteuerlichen Sonderberatung von nationalen und multinationalen Unternehmen.