Am 14.9.2022 hat das BMF einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Damit ersetzt das BMF den Erlass vom 26.7.2022, mit welchem die Zinssätze erst kürzlich um 0,5% angehoben wurden.
Die Höhe der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs 2, 212a Abs 9, 205 Abs 2, 205a Abs 4, 205c Abs 5 BAO).
Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
Nach jahrelangem konstant niedrigen Zinsniveau und somit nur pandemiebedingter temporärer Zinssatzanpassungen (Stundung) bzw. -aussetzungen (Anspruchszinsen) ergeben sich durch den Beschluss des EZB-Rates, der eine Erhöhung des Basiszinssatzes um weitere 0,75% vorsieht, folgende Zinssatzsätze mit Wirksamkeit ab 14.9.2022:
Madeleine Grünsteidl ist Steuerberaterin bei Deloitte Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verfahrens- und Finanzstrafrecht, in der Beratung von Privatpersonen (Private Clients) sowie Körperschaften und im internationalen Steuerrecht. Zudem ist sie spezialisiert auf Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz. Sie ist regelmäßig als Fachautorin und Fachvortragende tätig.
Florian Fiala ist Berufsanwärter im Bereich Tax Litigation bei Deloitte Wien. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Steuerverfahrensrecht. Er ist regelmäßig als Fachautor und Vortragender tätig.