Posted: 29 Jun. 2022 5 min. read

Erhöhung Pendlerpauschale und Pendlereuro

Auf Grund der in jüngster Zeit stark gestiegenen Energie- und Treibstoffpreise wurde für einen vorerst begrenzten Zeitraum eine Erhöhung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros beschlossen (veröffentlicht im BGBl. I Nr. 63 /2022, ausgegeben am 22. Mai 2022).

Eckpunkte der Erhöhung

Bislang steht ein Pendlereuro in Höhe von jährlich EUR 2,- pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat. Aufgrund der finanziellen Mehrbelastung der rasant steigenden Treibstoffkosten wurde der Pendlereuro vervierfacht. Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 beträgt der Pendlereuro somit jährlich EUR 8,- pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Darüber hinaus wurde das Pendlerpauschale befristet um 50% erhöht. Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen (Negativsteuerbezieher), ist der in diesem Zeitraum zu erstattende Betrag (SV-Rückerstattung, SV Bonus) für 2022 um EUR 60, für 2023 um EUR 40 erhöht worden.

Bei der Pendlerpauschale, die von der Distanz zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz, der Zumutbarkeit der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für den Arbeitsweg und der Häufigkeit des Pendelns abhängt, handelt es sich grundlegend um Werbungskosten, die die Lohnsteuerbemessungsgrundlage vermindern.

Das kleine Pendlerpauschale vs. das große Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale erhalten Arbeitnehmer, welche einen Arbeitsweg von mindestens 20 Kilometer zurücklegen, wenn die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und zumutbar ist. Konkret wurde der monatliche Betrag für folgende Distanzen erhöht:

 

Bei einer Fahrtstrecke von

bisher

Zuschlag

Summe

mindestens 20 km bis 40 km

EUR 58,-

EUR 29,-

EUR 87,-

mehr als 40 km bis 60 km

EUR 113,-

EUR 56,50

EUR 169,50

mehr als 60 km

EUR 168,-

EUR 84,-

EUR 252,-

 

Das große Pendlerpauschale erhalten hingegen Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mindestens zwei Kilometer von ihrem Wohnsitz entfernt ist und denen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Das Pendlerpauschale erhöht sich wie folgt:

 

Bei einer Fahrtstrecke von

bisher

Zuschlag

Summe

mindestens 2 km bis 20 km

EUR 31,-

EUR 15,50

EUR 46,50

mehr als 20 km bis 40 km

EUR 123,-

EUR 61,50

EUR 184,50

mehr als 40 km bis 60 km

EUR 214,-

EUR 107,-

EUR 321,-

mehr als 60 km

EUR 306,-

EUR 153,-

EUR 459,-


Berücksichtigung in der Personalverrechnung

Damit die Erleichterungen schnellstmöglich greifen, sind Arbeitgeber verpflichtet, die höheren Werte schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum 31.08.2022 in der Personalverrechnung zu berücksichtigen, damit diese während des entsprechenden Lohnzahlungszeitraum steuermindern wirken. Seitens Deloitte wurde diese Änderung für alle Payroll Outsourcing Kunden in der Juni Abrechnung bzw. der Abrechnung die im Juni erfolgt ist bereits berücksichtigt. 


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Ihr Kontakt

Patricia Nehme, BSc (WU)

Patricia Nehme, BSc (WU)

Consultant Steuerberatung | Deloitte Österreich

Patricia Nehme ist als Associate in der Steuerberatung bei Deloitte Wien tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht in Bezug auf die Personalverrechnung der Klienten.