Posted: 15 Mar. 2022 4 min. read

Frist zur Einbringung von Abgabenklärungen 2020 verlängert

Die gesetzliche Frist zur elektronischen Übermittlung von Jahressteuererklärungen endet grundsätzlich mit 30.6. des Folgejahres. Werden Abgabepflichtige von sogenannten Quotenvertreter*innen (insbesondere Steuerberater*innen) gegenüber dem Finanzamt vertreten, können deren Jahreserklärungen idR bis 30.4. des zweitfolgenden Jahres (31.3. zuzüglich Toleranzfrist von einem Monat) noch fristwahrend abgegeben werden.

Die Toleranzfrist im Rahmen der Quotenregelung wird für die Abgabenerklärungen 2020 einmalig mittels BMF-Erlass von einem Monat (30.4.) auf drei Monate (30.6.) erstreckt. Das BMF begründet dies mit den nach wie vor bestehenden Belastungen infolge der COVID-19-Pandemie.

Abgabenerklärungen 2020 von vertretenen Fällen, bei denen keine Einreichung bis zum 31 März 2022 und noch keine Fristsetzung erfolgt ist, gelten somit als rechtzeitig eingereicht, wenn sie bis zum 30. Juni 2022 abgegeben werden.


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Mag. Edith Capek, LL.M. (WU)

Mag. Edith Capek, LL.M. (WU)

Senior Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Edith Capek ist Steuerberaterin bei Deloitte Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verfahrens- und Finanzstrafrecht, Konzernsteuerrecht sowie europäischem Steuerrecht. Sie ist zudem als Fachautorin und Fachvortragende tätig.