Posted: 03 Jun. 2022 5 min. read

Fristverlängerung für die Aufstellung & Offenlegung von Jahresabschlüssen

Überblick

Der Nationalrat hat die Verlängerung der bestehenden Erleichterungen des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes hinsichtlich Fristen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchbeschlossen. Das Gesetz ist seit 11.6.2022 in Kraft.

 

Fristverlängerungen im Detail

Die Frist zur Aufstellung von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag 31.12.2021 (und für Jahresabschlüsse mit davor liegenden Bilanzstichtagen, bei denen die Frist für die Aufstellung am 16.3.2020 noch nicht abgelaufen war) verlängert sich von fünf auf neun Monate; die Offenlegungsfrist wird von neun auf zwölf Monate erstreckt. Ein Jahresabschluss mit Stichtag 31.12.2021 ist demnach spätestens am 30.9.2022 aufzustellen und spätestens am 31.12.2022 offenzulegen.

Bei Bilanzstichtagen nach dem 31.12.2021, aber vor dem 30.4.2022 kommt eine Einschleifregelung zur Anwendung: Die Frist zur Aufstellung endet spätestens am 30.9.2022; jene für die Offenlegung spätestens am 31.12.2022.

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtagen ab dem 30.4.2022 sind wieder die allgemeinen Fristen von fünf bzw neun Monaten relevant.

 

Fazit

Angesichts der anhaltenden Herausforderungen für Unternehmen durch die COVID-19-Pandemie ist die Verlängerung der Erleichterungen hinsichtlich Fristen zur Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen zu begrüßen. Dennoch empfehlen wir die zeitnahe Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen und die rechtzeitige Planung der Fristeneinhaltung.

 

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Laura Kammleitner, MSc (WU)

Laura Kammleitner, MSc (WU)

Consultant Steuerberatung | Deloitte Österreich

Laura Kammleitner ist Berufsanwärterin bei Deloitte Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der steuerlichen Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen und Konzernen in den Bereichen Tax Compliance, Tax Structuring und M&A mit Fokus auf Tax Due Diligence und steuerliche Restrukturierung.

Tanja Aigner

Tanja Aigner

Director Steuerberatung | Deloitte Österreich

Tanja Aigner ist Steuerberaterin bei Deloitte und hat mehr als zehn Jahre Erfahrung in der steuerlichen Beratung von natürlichen Personen, Stiftungen sowie nationalen und internationalen Unternehmensgruppen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich Steuerplanung, M&A-Beratung und Tax Due Diligence Prüfungen mit Spezialwissen auf dem Gebiet internationales Steuerrecht und Immobilienbesteuerung.