Die umsatzsteuerlichen Gesetzesänderungen betreffend Reiseleistungen sind – nach längerer Planungsphase - nun mit 1.1.2022 in Kraft getreten. Im Rahmen der jährlichen Überarbeitung der Umsatzsteuerrichtlinien wurden auch die Sichtweise der Finanzverwaltung betreffend Reiseleistungen an die neue Rechtslage angepasst. Überdies wurde aktuelle EuGH-Judikatur eingearbeitet.
Das österreichische Umsatzsteuergesetz enthält eine Sonderregelung für die umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen. Im Wesentlichen wird die Marge zwischen der Ausgangs- und der Eingangsleistung besteuert und der Vorsteuerabzug im Hinblick auf die Eingangsleistungen steht nicht zu. Da die österreichische Bestimmung nicht vollständig im Einklang mit der unionsrechtlichen Grundlage – der Mehrwertsteuersystemrichtlinie – war, kam es zu einem Vertragsverletzungsverfahren. Die folgenden notwendigen Gesetzesänderungen sind nun mit 1.1.2022 in Kraft getreten:
Im Zuge des Wartungserlass 2021 wurden die Gesetzesänderungen auch in den Umsatzsteuerrichtlinien berücksichtigt. Ferner wurden Anpassungen zur Klarstellung bzw zur Einarbeitung von Judikatur vorgenommen. Nachfolgend geben wir ein Überblick über ausgewählte Änderungen:
Im Bereich der Reiseleistungen kommt es ab 2022 zu maßgeblichen Änderungen. Sofern ein Unternehmen Reiseleistungen erbringt (und sei es nur im Rahmen von Betriebsausflügen), empfiehlt es sich, diesbezüglich eine umsatzsteuerlichen Detailprüfung vorzunehmen. Neben den gesetzlichen Änderungen sind auch die weitgehenden Anpassungen der Umsatzsteuerrichtlinien zu beachten.
Verena Gabler ist Partner im Bereich Steuerberatung und leitet die Tax Management Consulting Abteilung bei Deloitte Österreich. Die Umsatzsteuer-Spezialistin hat sich auf die Prozessberatung spezialisiert und unterstützt ihre Klienten bei der Entwicklung und Implementierung von Steuerkontrollsystemen. Dabei begleitet sie ihre Klienten bei der Analyse und Reduktion von steuerlich relevanten Risiken, der Optimierung von Prozessen und der Erhöhung des Automatisierungsgrades der Steuerfunktion durch den Einsatz von steuerrelevanter Software.