Posted: 22 Sep. 2022 6 min. read

Verbrauchsteuernovelle in Österreich seit 1.1.2022 in Kraft

Überblick

 

Im Dezember 2019 wurde auf EU-Ebene ein Verbrauchsteuerpaket angenommen. Dieses umfasst insbesondere die Neufassung der bisher gültigen Verbrauchsteuer-System-Richtlinie. Die neugefasste Verbrauchsteuer-System-Richtlinie war bis 31.12.2021 ins österreichische Recht umzusetzen. Wichtigste Neuregelung ist, dass das Excise Movement and Control System (nachfolgend kurz: EMCS) auch bei der innergemeinschaftlichen Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr ab Februar 2023 anwendbar ist.

 

Die Umsetzung der Neuregelungen der EU wurde im November 2021 durch Initiativantrag im österreichischen Nationalrat eingebracht und führt zu Anpassungen in sämtlichen österreichischen Verbrauchsteuergesetzen. Die novellierten österreichischen Verbrauchsteuergesetze (Alkoholsteuergesetz 2022, Biersteuergesetz 2022, Tabaksteuergesetz 2022 und Mineralölsteuergesetz 2022) sind seit 1.1.2022 in Kraft. In gewissen Bereichen gibt es jedoch Übergangsbestimmungen.

 

Ab Februar 2023 ist das EMCS auch im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr anwendbar

 

Die Neufassung der Verbrauchsteuer-System-Richtlinie hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die bestehenden Verfahrensmöglichkeiten beim innergemeinschaftlichen Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Beförderung unversteuert im Steueraussetzungsverfahren oder versteuert im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr) in der Europäischen Union. Die zwei Verfahrensmöglichkeiten bleiben nach wie vor bestehen. Auch kann das Steueraussetzungsverfahren nach wie vor für Beförderungen im österreichischen Steuergebiet (zB bei der Beförderung von einem Steuerlager zu einem anderen Steuerlager in Österreich) genutzt werden. Durch die Neuregelungen der EU ist das EMCS ab 13.2.2023 jedoch nicht nur wie bisher bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Steueraussetzungsverfahren, sondern auch im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr anzuwenden. Dazu werden neue Verfahrensbeteiligte, nämlich der „zertifizierte Versender“ und der „zertifizierte Empfänger“ geschaffen. Das derzeit eingesetzte „Vereinfachte Begleitdokument“ in Papierform (in Österreich unter der Formularnummer VST2 bekannt) soll ab 13.2.2023 von einem elektronischen Vereinfachten Begleitdokument (e-VBD) abgelöst werden. Um als Unternehmen EMCS bei der Verbringung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in andere EU-Mitgliedstaaten im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr nutzen zu können, muss man sich vorab von der zuständigen Zollstelle als „zertifizierter Versender“ zertifizieren lassen. Die Zertifizierung löst die derzeitige Anzeigepflicht bei Beförderungen oder Bezügen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr ab. Um das EMCS-System beim Bezug zu gewerblichen Zwecken von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr nutzen zu können, muss man sich vorab von der zuständigen Zollstelle als „zertifizierter Empfänger“ zertifizieren lassen. Wie bereits bisher muss man auch zukünftig vor dem Bezug zu gewerblichen Zwecken eine Sicherheit in Höhe der Steuerschuld bei der zuständigen Zollstelle leisten. Bei der Zertifizierung erhält man in Österreich eine Verbrauchsteuernummer / ATC-Nummer von der zuständigen Zollstelle für die Verwendung im EMCS.

 

Gemäß der österreichischen Zollbehörde sollen Unternehmen eine Zertifizierung bereits ab Mitte des Jahres 2022 bei der für ihren Unternehmenssitz zuständigen Zollstelle beantragen können. Spätestens ab 13.2.2023 sollte in Österreich EMCS bei innergemeinschaftlichen Beförderungen im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr einsetzbar sein. Es ist fraglich, ob dies in allen EU-Mitgliedstaaten zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Auf EU-Ebene gibt es bereits Diskussionen bezüglich einer diesbezüglichen Übergangsfrist. Falls es zu einer Übergangsfrist kommen sollte, wird das „Vereinfachte Begleitdokument“ in Papierform wohl noch länger für die innergemeinschaftliche Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in der EU im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr nutzbar sein.

 

Aufhebung des Schaumweinsteuergesetzes und erweiterter Anwendungsbereich des Biersteuergesetzes.

 

Durch die Verbrauchsteuernovelle in Österreich ergeben sich vor allem Änderungen iZm Schaumwein und den Regelungen im Biersteuergesetz. Bereits durch das 19. COVID-19 Gesetz wurde der Schaumweinsteuersatz mit Wirkung vom 1.7.2020 in Österreich auf null gesetzt. Im Zuge der Verbrauchsteuernovelle wurde das österreichische Schaumweinsteuergesetz mit 31.12.2021 aufgehoben und die Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Weinsteuer in ein neues Bundesgesetz über Verbrauchsteuern auf Bier und sonstige alkoholische Getränke – „Biersteuergesetz 2022“ überführt. Der Anwendungsbereich des Biersteuergesetzes 2022 wird somit um bestimmte sonstige alkoholische Getränke (Zwischenerzeugnisse, Wein und Schaumwein) erweitert. Der Nullsteuersatz für Schaumwein und Wein ist explizit im Biersteuergesetz 2022 angeführt. In allen anderen österreichischen Verbrauchsteuergesetzen ergeben sich durch die Verbrauchsteuernovelle ebenfalls kleinere oder größere Anpassungen nicht nur iZm der Anwendbarkeit von EMCS für Beförderungen im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr. Hervorzuheben sind vor allem neue Regelungen iZm Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung. Beispielsweise enthält das Alkoholsteuergesetz 2022 neue Regelungen zu Spirituskontrollmessapparaten.

 

Die Verbrauchsteuernovelle hat jedoch keine Auswirkung auf die in Österreich bestehenden verbrauchsteuerrechtlichen Bewilligungsarten. Auch die elektronische Verbrauchsteueranmeldung ist in Österreich nach wie vor über Finanzonline zu erledigen.

 

Fazit

 

Mit der Umsetzung der verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen der EU, insbesondere der Verbrauchsteuer-System-Richtlinie in nationales Recht, wurden die Verbrauchsteuergesetze in Österreich novelliert und ein neues Bundesgesetz über Verbrauchsteuern auf Bier und sonstige alkoholische Getränke (Biersteuergesetz 2022) erlassen. Das österreichische Schaumweinsteuergesetz wurde mit 31.12.2021 aufgehoben und der Anwendungsbereich des Biersteuergesetzes 2022 um bestimmte sonstige alkoholische Getränke (Zwischenerzeugnisse, Wein und Schaumwein) erweitert. Im Zuge der Verbrauchsteuernovelle wurden an allen österreichischen Verbrauchsteuergesetzen Anpassungen vorgenommen. Die novellierten Verbrauchsteuergesetze sind bereits anwendbar und traten mit 1.1.2022 in Kraft. Als Hauptauswirkung der Novelle kann die zukünftige Anwendbarkeit von EMCS auch bei innergemeinschaftlichen Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr ab voraussichtlich Februar 2023 betrachtet werden.  

 

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Astrid Isopp

Astrid Isopp

Senior Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Astrid Isopp ist Senior Managerin im Bereich Indirect Tax/Global Trade Advisory bei Deloitte in Wien. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Zollrecht und Verbrauchsteuern und betreut international tätige Unternehmen im industriellen und Manufacturing Bereich. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im europäischen Zollrecht bei den Themen Warenursprung und Präferenzrecht, Zollwertermittlung, Tarifierung, Verbote und Beschränkungen und wirtschaftliche Verfahren sowie bei ordentlichen Rechtsmitteln in Abgabensachen.

Mag. Christian Bürgler

Mag. Christian Bürgler

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Mag. Christian Bürgler ist Partner in der Steuerberatung bei Deloitte in Wien. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer berät er Privatstiftungen und Unternehmen im Bereich indirekte Steuern (Umsatzsteuer, Zollrecht) sowie M&A auf internationaler und nationaler Ebene.