Posted: 14 Sep. 2022 6 min. read

Vorsteuererstattung 2021 in EU-Mitgliedstaaten

Frist endet am 30.9.2022

Überblick

 

Bis 30.9.2022 können österreichische Unternehmer, die im vorangegangenen Jahr 2021 umsatzsteuerpflichtige Lieferungen bzw sonstige Leistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten bezogen haben und denen dafür ausländische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde, einen Vorsteuererstattungsantrag stellen. In Österreich sind die Erstattungsanträge für Vorsteuern aus anderen Mitgliedstaaten über FinanzOnline einzureichen. Obwohl im Allgemeinen keine originalen Belege vorzulegen sind, fordern die meisten Mitgliedstaaten dennoch Rechnungskopien bei Rechnungen, deren Bemessungsgrundlage EUR 1.000 bzw bei Tankrechnungen EUR 250 übersteigt. Daher empfehlen wir, diese Rechnungen jedenfalls an die Finanzverwaltung im PDF-Format (max 5 MB zulässig) zu übermitteln, da einige EU-Mitgliedstaaten diese Rechnungen anderenfalls nicht berücksichtigen und die Erstattung der Vorsteuer dementsprechend ablehnen.

 

 

Zeitraum der Vorsteuererstattung

 

Ein Erstattungsantrag hat einen Zeitraum von mindestens drei aufeinander folgenden Monaten bis zu höchstens einem Kalenderjahr zu umfassen, außer der Antrag betrifft den restlichen Zeitraum des Kalenderjahres. In diesem Fall kann der Antragszeitraum ebenso weniger als drei Monate umfassen. Ein Erstattungsantrag kann somit bspw für die Monate Oktober bis Dezember, November bis Dezember oder nur Dezember gestellt werden. Jedoch nicht für die Monate September bis Oktober.

 

 

Systemtechnische Erfordernisse

 

Wie eingangs erwähnt, erfolgt die Einreichung der Erstattungsanträge für Vorsteuern aus anderen Mitgliedstaaten über FinanzOnline. Pro Erstattungsantrag können manuell maximal 40 Rechnungen ohne Zusatz-Software eingegeben werden. Sofern Vorsteuer aus mehr als 40 Rechnungen in einem Antrag erstattet werden soll, hat die Übermittlung des Erstattungsantrags via FinanzOnline mittels einer eigens dafür vorgesehenen Software zu erfolgen.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Erstattungsanträgen. Deloitte verfügt ebenfalls über eine Zusatz-Software, um Sie bei der Einbringung der Erstattungsanträge unterstützen zu können.

 

Anmeldung zum Erhalt von Informationen und Newslettern

Ihr Kontakt

Mag. (FH) Verena Gabler

Mag. (FH) Verena Gabler

Partner Steuerberatung | Deloitte Österreich

Verena Gabler ist Partner im Bereich Steuerberatung und leitet die Tax Management Consulting Abteilung bei Deloitte Österreich. Die Umsatzsteuer-Spezialistin hat sich auf die Prozessberatung spezialisiert und unterstützt ihre Klienten bei der Entwicklung und Implementierung von Steuerkontrollsystemen. Dabei begleitet sie ihre Klienten bei der Analyse und Reduktion von steuerlich relevanten Risiken, der Optimierung von Prozessen und der Erhöhung des Automatisierungsgrades der Steuerfunktion durch den Einsatz von steuerrelevanter Software.