Am 16.6.2023 hat das BMF einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Damit ersetzt das BMF den Erlass vom 13.3.2023.
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs 2, 212a Abs 9, 205 Abs 2, 205a Abs 4, 205c Abs 5 BAO).
Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz. Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes bleiben dabei außer Betracht.
Durch die Beschlüsse des EZB-Rates vom 4.5.2023 und vom 15.6.2023, die eine Erhöhung des Basiszinssatzes um jeweils 0,25% vorsehen, ergeben sich folgende Zinssatzsätze mit Wirksamkeit ab 21.6.2023:
Alexander Lang ist Partner in der Steuerberatung bei Deloitte in Wien. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie zertifizierter Finanzstrafexperte hat er sich auf Tax Litigation spezialisiert. Dabei vertritt er gemeinsam mit seinem Team Klienten im Bereich des Finanzstrafrechts und in komplexen Rechtsmittelverfahren. Seine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte stellen die steuerliche Beratung von österreichischen und internationalen Unternehmen sowie die Besteuerung von Kapitalvermögen dar.
Florian Fiala ist Berufsanwärter im Bereich Tax Litigation bei Deloitte Wien. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Steuerverfahrensrecht. Er ist regelmäßig als Fachautor und Vortragender tätig.