Am 14.9.2023 hat das BMF einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Damit ersetzt das BMF den Erlass vom 16.6.2023.
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs 2, 212a Abs 9, 205 Abs 2, 205a Abs 4, 205c Abs 5 BAO).
Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz. Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes bleiben dabei außer Betracht.
Durch die Beschlüsse des EZB-Rates vom 27.7.2023 und vom 14.9.2023, die eine Erhöhung des Basiszinssatzes um jeweils 0,25% vorsehen, ergeben sich folgende Zinssatzsätze mit Wirksamkeit ab 20.9.2023:
Florian Fiala ist Berufsanwärter im Bereich Tax Litigation bei Deloitte Wien. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Steuerverfahrensrecht. Er ist regelmäßig als Fachautor und Vortragender tätig.