Posted: 20 Sep. 2023 3 min. read

BMF-Erlass: Neuerliche Anpassung der Zinssätze um 0,50%

Überblick

 

Am 14.9.2023 hat das BMF einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Damit ersetzt das BMF den Erlass vom 16.6.2023.

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§§ 212 Abs 2, 212a Abs 9, 205 Abs 2, 205a Abs 4, 205c Abs 5 BAO).

Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz. Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes bleiben dabei außer Betracht.

Durch die Beschlüsse des EZB-Rates vom 27.7.2023 und vom 14.9.2023, die eine Erhöhung des Basiszinssatzes um jeweils 0,25% vorsehen, ergeben sich folgende Zinssatzsätze mit Wirksamkeit ab 20.9.2023:

 

Anwendbare Zinssätze ab 20.9.2023

 

  • Stundungszinsen gemäß § 212 Abs 2 BAO: 5,88% (bis 30.6.2024 gemäß § 323c Abs 13 BAO)
  • Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs 2 BAO: 5,88%
  • Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs 9 BAO: 5,88%
  • Beschwerdezinsen gemäß § 205a Abs 4 BAO: 5,88%
  • Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c Abs 5 BAO: 5,88% (Anwendung gemäß § 323 Abs 75 BAO)

 

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Florian Fiala, LL.M. (WU)

Florian Fiala, LL.M. (WU)

Consultant Steuerberatung | Deloitte Österreich

Florian Fiala ist Berufsanwärter im Bereich Tax Litigation bei Deloitte Wien. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Steuerverfahrensrecht. Er ist regelmäßig als Fachautor und Vortragender tätig.