Posted: 17 Oct. 2023 4 min. read

Energiekostenzuschuss 2: Voranmeldung ab sofort bis 2. November möglich!

Aufgrund der anhaltenden Teuerung und der weiterhin hohen Energiepreise wurde bereits Ende des letzten Jahres von der Bundesregierung für 2023 ein Energiekostenzuschuss 2 angekündigt, der die Energie-Mehraufwendungen von Unternehmen im gesamten Jahr 2023 fördern soll.

Nach einiger Verzögerung ist nunmehr seit 16. Oktober eine Voranmeldung zur Antragstellung über den aws Fördermanager möglich. Die Voranmeldungsfrist läuft bis zum 2. November und ist eine zwingende Grundvoraussetzung, um nachfolgend auch einen tatsächlichen Antrag für den Energiekostenzuschuss einbringen zu können. In der Reihenfolge des Einlangens der Voranmeldungen werden von der aws sodann individuelle Antragszeiträume für die tatsächliche Einreichung der Förderanträge zum Energiekostenzuschuss 2 vergeben, die ab 9. November starten sollen. Unternehmen, welche die technische Voranmeldung abschließen, erhalten von der aws in der Folge automatisch eine Absendebestätigung und Informationen über den für sie maßgeblichen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.

Trotz der nunmehr geöffneten Voranmeldung, wurden bisher weiterhin keine Förderrichtlinien für den Energiekostenzuschuss 2 veröffentlicht. Dementsprechend ist die nunmehrige Voranmeldung und Antragstellung  ab 9. November vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission und einer finalen Einigung auf die Richtlinie möglich.

Da aufgrund bereits bekannter Informationen, einerseits die begünstigten Unternehmen verglichen zum Energiekostenzuschuss 1 deutlich ausgeweitet werden dürften, da in mehreren Stufen das Energieintensitätskriteriums entfallen wird, und andererseits im neu angekündigten 5-Stufen Fördermodell höhere Förderquoten und Zuschusshöchstbeträge (bis zu EUR 150 Mio) vorgesehen sein werden, empfehlen wir Ihnen aufgrund der für eine Antragstellung zwingend erforderlichen Voranmeldung diese prinzipiell vorzunehmen, um sich die Möglichkeit einer Antragstellung offen zu halten.

Ebenso stehen wir Ihnen natürlich bereits jetzt für nähere Informationen und eine frühzeitige Planung der Antragstellung zur Verfügung, zumal analog zum Energiekostenzuschuss 1 wiederum ein Feststellungsbericht eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers erforderlich sein wird.

Wir informieren Sie selbstverständlich unverzüglich, sobald weitere Details zum Energiekostenzuschuss 2 bzw. die Förderrichtlinien samt exakten Berechnungs- und Antragsdetails veröffentlicht werden.

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Ihr Kontakt

Denise Rosenitsch, BSc (WU)

Denise Rosenitsch, BSc (WU)

Consultant | Deloitte Österreich

Denise Rosenitsch ist als Förderexpertin im Bereich Global Investment & Innovation Incentives zuständig für indirekte und direkte, nationale Förderungen. Sie begleitet Unternehmen bei der Beantragung von Förderungen für F&E- und Investitionsprojekte sowie der österreichischen Forschungsprämie. Während Ihres Studiums im Bereich der internationalen Betriebswirtschaft war sie in einer mittleren Steuerberatungskanzlei tätig, wo sie vor allem für die Abwicklung der Investitionsprämie zuständig war.   

Florian Laure, MSc (WU), LL.B. (WU)

Florian Laure, MSc (WU), LL.B. (WU)

Partner | Deloitte Österreich

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer begleitet Florian Laure schwerpunktmäßig international agierende Unternehmen und Konzerne im Bereich internationales Steuerrecht und Konzernsteuerrecht. Sein Beratungsfokus liegt dabei auf der steuerlichen Begleitung von M&A Transaktionen als auch im Bereich grenzüberschreitender (Re)Strukturierungen. Darüber hinaus verfügt er über umfangreiche Expertise im Bereich F&E und IP aus steuerlicher Sicht und begleitet nationale und international agierende Unternehmen bei der Erarbeitung optimaler Förderstrategien sowie bei der steuerlichen F&E- und IP-Strukturierung. Fachautor und Fachvortragender.