Posted: 21 Feb. 2023 7 min. read

EU Public CbCR: Auswirkungen der Umsetzung in Rumänien ab 2023 für österreichische Unternehmensgruppen

Überblick

 

Das – mit dem in der 2021 umgesetzten Änderung der EU Bilanz-Richtlinie eingeführte – Public CbCR soll für gesteigerte Transparenz in Bezug auf Finanz- und Steuerdaten umsatzstarker multinationaler Unternehmen mit Anknüpfungspunkt in der EU sorgen. Während sich andere Länder, welche die Richtlinie in Nationalrecht umgesetzt haben oder Entwürfe für die Umsetzung veröffentlicht haben, für den letztmöglichen Umsetzungstermin entschieden haben (daher Veröffentlichung des Public CbCR ab Beginn des ersten am oder nach dem 22.6.2024 beginnenden Geschäftsjahres), gelten die Vorschriften in Rumänien bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen. Auch wenn es sich hierbei um eine nationale, rumänische Regelung handelt, könnte diese auch für österreichische Unternehmensgruppen Auswirkungen haben.

 

Allgemeines zum verpflichtenden CbCR

 

Ende 2021 wurde die Public CbCR Richtlinie veröffentlicht, mit der Zielsetzung mehr Transparenz zu schaffen und Kontrollmöglichkeiten der Öffentlichkeit zu verstärken. Die Richtlinie sieht eine verpflichtende Veröffentlichung eines Public Country-by-Country Reports (Public CbCR) vor. Dieser unterscheidet sich jedoch hinsichtlich des Inhaltes teilweise vom bisher bekannten CbCR.

Analog zum bisher bekannten CbCR, sind Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als EUR 750 Mio in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren von der Veröffentlichungspflicht betroffen. Neben Unternehmen, deren oberste Muttergesellschaft in einem Mitgliedsstaat der EU ansässig ist, werden auch Unternehmensgruppen aus Drittstaaten mit mittelgroßen oder großen Tochtergesellschaften sowie jene mit einer Zweigniederlassung mit vergleichbarer Größe innerhalb der EU erfasst.

Gemäß der Richtlinie sind im Public CbCR die folgenden Informationen offenzulegen:

  • Name der obersten Muttergesellschaft oder des unverbundenen Unternehmens, das betreffende Geschäftsjahr sowie die in dem CbCR verwendete Währung;
  • Auflistung aller konsolidierten Tochtergesellschaften mit Sitz innerhalb der EU oder in den lt. Anhang I und II der RL aufgezählten Länder und Gebiete;
  • Beschreibung der Unternehmenstätigkeit;
  • Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalent;
  • Umsatzerlöse inkl Nettoumsatzerlöse, sonstige betrieblichen Erträge, Erträge aus Beteiligungen mit Ausnahme der von verbundenen Unternehmen erhaltenen Dividenden, Erträge aus sonstigen Wertpapieren und Forderungen des Anlagevermögens, sonstige Zinsen und ähnliche Erträge;
  • Gewinn oder Verlust vor Ertragsteuer;
  • Noch zu zahlende Ertragsteuer für das betreffende Geschäftsjahr;
  • Gezahlte Ertragsteuer auf Kassenbasis im betreffenden Geschäftsjahr;
  • Einbehaltene Gewinne am Ende des betreffenden Geschäftsjahres.

Die Veröffentlichung des Public CbCR hat innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag des betreffenden Geschäftsjahrs zu erfolgen. Der Public CbCR ist auf der Website des Unternehmens bzw der Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sollte sich ein Mitgliedstaat entscheiden, Unternehmen von der Veröffentlichung auf deren Homepage zu befreien, ist der Public CbCR auf der Website des jeweiligen Zentral-, Handels- oder Gesellschaftsregisters des Landes kostenlos zugänglich zu machen. Auf der Homepage des Unternehmens ist in diesem Fall trotzdem auf diese Befreiung sowie auf die Website des betreffenden Registers explizit hinzuweisen.

Ein weiterer Publizitätsakt besteht in der Verpflichtung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk des geprüften Jahresabschlusses darüber Auskunft zu geben, ob das Unternehmen im vergangenen Wirtschaftsjahr zur Veröffentlichung des Public CbCR verpflichtet gewesen war und ob der Bericht tatsächlich veröffentlicht wurde.

In Österreich wurde bis dato keine gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Public CbCR erlassen.

 

Auswirkungen der vorgezogenen Umsetzung in Rumänien

 

Den nationalen, rumänischen Umsetzungsvorschriften zufolge findet die Veröffentlichungspflicht Anwendung sowohl auf oberste Muttergesellschaften in Rumänien als auch auf in Rumänien ansässige Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten und daher als mittelgroße oder große Unternehmen klassifiziert werden. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien am Bilanzstichtag überschritten werden:

  • Gesamtvermögen: 17,500,000 RON (entspricht etwa EUR 3.946.953)
  • Nettoumsatzerlöse: 35,000,000 RON (entspricht etwa EUR 7.893.906)
  • Durchschnittlicher Anzahl der Mitarbeiter:innen im Geschäftsjahr: 50

Angenommen eine in Österreich ansässige oberste Muttergesellschaft ist CbCR-pflichtig und ihre rumänische Tochtergesellschaft erfüllt zwei dieser Kriterien, so besteht eine Verpflichtung zum Public CbCR für diesen Konzern bereits für das Geschäftsjahr 2023. Da die Veröffentlichung 12 Monate ab Ende des betreffenden Geschäftsjahrs stattfinden muss, wird für diese Konzerne bereits der 31. Dezember 2024 als Ende der Veröffentlichungsfrist gelten.

Die Inhaltsanforderungen orientieren sich an jenen gemäß der EU-Richtlinie bzw umfassen dieselben Angaben. Rumänien hat jedoch auch von der so genannten "Schutzklausel" Gebrauch gemacht, die es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, Unternehmen zu gestatten, die Offenlegung wirtschaftlich sensibler Informationen unter bestimmten Bedingungen, um bis zu fünf Jahre aufzuschieben. Als sensible Informationen sind solche zu verstehen, die, wenn sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden, die Geschäftsposition des multinationalen Unternehmens, auf das sich der Bericht bezieht, erheblich gefährden würden. Jede Nichtveröffentlichung ist im Public CbCR anzugeben und hinreichend zu begründen.

 

Fazit

 

In den Anwendungsbereich des Public CbCR fallende Unternehmen müssen künftig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 22.6.2024 beginnen, ein Public CbCR innerhalb von 12 Monaten ab Bilanzstichtag veröffentlichen. Die EU-Richtlinie gibt Mitgliedsaaten die Möglichkeit eine vorzeitige Umsetzung vor Ablauf der dafür vorgesehenen Frist vorzunehmen. Rumänien hat hiervon Gebrauch gemacht. Für österreichische CbCR pflichtige Konzerne mit Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in Rumänien bedeutet diese vorgezogene Umsetzung, dass bereits Steuerdaten des Jahres 2023 in einem Public CbCR veröffentlicht sein könnten.

 

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Sabina Panekova, LL.B.

Sabina Panekova, LL.B.

Consultant Steuerberatung | Deloitte Österreich

Sabina Panekova ist in der Steuerberatung im Transfer Pricing Team bei Deloitte Wien beschäftigt. Als Teil des Verrechnungspreis Teams unterstützt sie in der Beratung von multinational agierenden Unternehmen. Ihre Tätigkeiten umfassen die Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen und der Beantwortung verrechnungspreisspezifischer Fragestellungen.

Daniel Gloser, MSc (WU)

Daniel Gloser, MSc (WU)

Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Daniel Gloser ist seit 2017 Berufsanwärter in der Steuerberatung bei Deloitte. Als Teil des Verrechnungspreis Teams unterstützt er in der Beratung von multinational agierenden österreichischen Unternehmen und österreichischen Geschäftseinheiten ausländischer Unternehmensgruppen. Der Tätigkeitsumfang reicht hierbei von der Erstellung über die Dokumentation bis hin zur Verteidigung von Verrechnungspreissystemen in Außenprüfungen.