Posted: 17 Feb. 2023 6 min. read

Geldwäsche mit Krypto-Assets?

Europäische Union setzt mit einem neuen umfassenden Geldwäsche-Package zur Kontrolle an

Überblick

 

Trotz Kurseinbrüchen, Insolvenzen von Handelsplattformen und oftmals zweifelhaften Angeboten etablieren sich Krypto-Assets zunehmend im Wirtschaftsleben und werden dadurch vermehrt zur Zielscheibe von Regulatorik.

Mit der 5. Geldwäsche-Richtlinie hat die Europäische Union erstmals eine Definition von virtuellen Währungen geschaffen und Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen Geldwäscheverpflichtungen auferlegt, wie sie auch aus dem Bankensektor bekannt sind. Unstrittig ist allerdings auch, dass dem Wilden Westen der Kryptos damit allein nicht Einhalt geboten werden kann. Mit der „MiCA“ („Markets in Crypto Assets Regulation“) hat die Europäische Union bereits eine umfassende Verordnung zur Regulierung von Krypto-Assets auf den Weg gebracht, der ein in Kraft treten auch zeitnah bevorsteht.

Im Rahmen eines neuen EU-Geldwäsche-Packages sollen nun auch die Bestimmung zur Bekämpfung von Geldwäsche für Krypto-Assets nachgezogen, ausgeweitet und verschärft werden. Zukünftig sollen alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Kunden verpflichtet werden und Informationen ihrer Kunden überprüfen müssen.

 

Aktuelle Rechtslage in Bezug auf Geldwäsche iZm virtuellen Währungen

 

Im Rahmen der Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie wurde im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz („FM-GwG“) erstmals explizit verankert, dass Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen, die beabsichtigen ihre Dienstleistung in Verbindung mit virtuellen Währungen gewerblich im Inland oder vom Inland aus anzubieten, verpflichtet sind, vorab eine Registrierung bei der Finanzmarktaufsicht („FMA“) zu beantragen. Von dieser Verpflichtung umfasst sind Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen, somit Wallet Provider, Krypto Börsen und Handelsplattformen, Peer-to-Peer Dienstleister und Emittenten von virtuellen Währungen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass es sich bei der Registrierungspflicht bei der FMA gemäß dem FM-GwG nicht um ein Zulassungs- und Konzessionsverfahren handelt. Ein solches soll vielmehr erst im Rahmen der MiCA-Verordnung eingeführt werden.

Neben der Registrierungspflicht treffen Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen bereits jetzt weitere Pflichten. So sind sie unter anderem zur Durchführung einer Risikoanalyse sowie zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem FM-GwG verpflichtet.

 

EU-Geldwäsche-Package

 

Im Rahmen eines umfassenden EU-Geldwäsche-Packages soll es nun zur Verschärfung von Geldwäschebestimmungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets kommen. Um den Anwendungsbereich des bestehenden Rechtsrahmens auszuweiten, hat der Rat der Europäischen Union im Dezember 2022 seinen Standpunkt zur 6. Geldwäsche-Richtlinie festgelegt. Damit soll eine Ausweitung der neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche auf den gesamten Krypto-Sektor erfolgen, wodurch zukünftig alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (crypto-asset service providers - CASPs) in Bezug auf ihre Kunden weitgehenden Sorgfaltspflichten unterliegen. Anbieter müssen die Informationen ihrer Kunden somit auch überprüfen. In seinem Standpunkt fordert der Rat der Europäischen Union in Bezug auf CASPs, dass bereits bei Transaktionen ab einem Wert von EUR 1.000 Sorgfaltspflichten einzuhalten sind. Zudem sollen mit dem EU-Geldwäsche-Package Maßnahmen zur Minderung der Risken bei Transaktionen mit selbstverwalteten elektronischen Geldbörsen aufgenommen und spezifische verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen zu Anbietern von Krypto-Dienstleistungen eingeführt werden.

Auch der Berichtsentwurf zur AML-VO vom Europäischen Parlament plädiert für verstärkte Sorgfaltspflichten bei Krypto-Transaktionen, Dienstleistern und Konten sowie ein spezifisches Verbot von Korrespondenzbeziehungen mit nicht konformen Krypto-Dienstleistern. Zur Unterstützung der Verpflichteten bei der Identifizierung von Briefkastenunternehmen und nicht konformen Krypto-Dienstleistern, soll ein Mandat der EU AML Behörde („AMLA“) eingeführt werden, um ein öffentliches Register zu erstellen, das mit Informationen anderer Stellen gespeist wird.

Zudem sollen zukünftig Krypto-Transaktionen, an denen zumindest ein Krypto-Dienstleister beteiligt ist, vom Anwendungsbereich der EU Geldtransfer-Verordnung erfasst sein. Daraus folgt, dass Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bei jeder Transaktion vollständige Informationen über ihre Kunden aufnehmen und prüfen müssen.

 

Fazit

 

Die Ausdehnung des neuen Geldwäsche-Packages der Europäischen Union auf Krypto-Assets ist begrüßenswert. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass damit die Rechtssicherheit und die wirtschaftliche Anerkennung in Bezug auf Krypto-Assets gestärkt wird. Letztlich ist es auch nur schlüssig, Krypto-Assets als neue Assetklasse zukünftig in die umfangreiche Regulatorik zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Europäischen Union miteinzubeziehen. 

 

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Maurizia Anderle-Hauke

Maurizia Anderle-Hauke

Deloitte Legal | Jank Weiler Operenyi RA

Maurizia Anderle-Hauke ist Rechtsanwältin / Director bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal und leitet die Banking Regulatory Practice Group. Sie hat eine langjährige Berufspraxis im Bereich Banken- und Finanzdienstleistungsrecht und beschäftigt sich mit allen Fragen des Aufsichtsrechts. Sie berät hauptsächlich inländische und internationale Banken und Finanzdienstleister, Wertpapierfirmen, FinTechs, Private Equity, Venture Capital und Investmentfonds. Zudem verfügt sie über eine fundierte Expertise im Bereich der Zahlungsdienstleister und deckt grenzüberschreitende Aktivitäten von Kredit- und Finanzinstitutionen ab.

Sophie Pryanka Seliansky, LL.M. (WU)

Sophie Pryanka Seliansky, LL.M. (WU)

Deloitte Legal | Jank Weiler Operenyi RA

Sophie Pryanka Seliansky ist Rechtsanwaltsanwärterin bei Jank Weiler Operenyi RA | Deloitte Legal, der österreichischen Rechtsanwaltskanzlei im globalen Deloitte Legal Netzwerk. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem im Bereich Banking & Finance und Banking Regulatory.