Posted: 04 Sep. 2023 3 min. read

Rumänien: Entschärfung der Public-CbCR-Regelungen für EU- und EWR- Konzerne

EU Public CbCR: Auswirkungen der Umsetzung in Rumänien ab 2023 für österreichische Unternehmensgruppen

Überblick zum verpflichtenden CbCR

 

Ende 2021 wurde die Public CbCR Richtlinie veröffentlicht zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die sich in Zeiten der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als EUR 750 Millionen in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren den Public Country-by-Country Report („Public CbCR“) zu veröffentlichen. Davon betroffen sind Unternehmen deren oberste Muttergesellschaft in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR- Raumes ansässig ist, Unternehmensgruppen aus Drittstaaten mit mittelgroßen oder großen Tochtergesellschaften innerhalb der EU oder des EWR-Raumes und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung vergleichbarer Größe innerhalb der EU oder des EWR-Raumes.

 

Auswirkung der vorgezogenen Umsetzung in Rumänien

 

Während andere europäische Länder entschieden haben, den Public CbCR ab Beginn des ersten oder nach dem 22.6.2024 beginnenden Geschäftsjahr umzusetzen, gelten die Vorschriften in Rumänien bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen. Für weitere Details dürfen wir an dieser Stelle auf unseren früheren Artikel verweisen. Die rumänische Regelung hätte auch für österreichische Konzerne mit rumänischer Tochtergesellschaft weitreichende Konsequenzen gehabt, da diese zur Veröffentlichung eines Public CbCR bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen, verpflichtet worden wären. Nun erließ allerdings das rumänische Finanzministerium eine Verordnung (1730/2023) zur Änderung der bereits am 1.1.2023 in Kraft getretenen Verordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie bezüglich des Public CbCR. Einerseits wird bestätigt, dass die erstmalige Meldung der Einkommensteuerinformation innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag des betreffenden Geschäftsjahrs erfolgen muss. Für das Geschäftsjahr 2023 muss der Public CbCR bei Konzernen mit Bilanzstichtag 31.12.2023 bis zum 31.12.2024 veröffentlicht werden. Weicht die Berichtsperiode der obersten Muttergesellschaft von jener des berichtenden Unternehmens ab, ist der Bericht auf Basis der Berichtsperiode der Muttergesellschaft zu erstellen. Andererseits – und wohl für österreichische Konzerne von Relevanz – wird klargestellt, dass Unternehmensgruppen aus EU-Ländern nach den Gesetzen des Ansässigkeitsstaates der Muttergesellschaft veröffentlichen müssen und nicht nach den Veröffentlichungsverpflichtungen Rumäniens. Nur rumänische Konzerne und rumänische Gesellschaften, deren oberste Muttergesellschaft in einem Drittstaat ansässig ist, unterliegen den rumänischen Bestimmungen. Des Weiteren wird ausdrücklich festgestellt, dass Unternehmensgruppen die im EWR-Raum (Island, Liechtenstein und Norwegen) ansässig sind, gleichbehandelt werden wie Unternehmensgruppen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

 

Fazit

 

Die wohl wesentlichste Änderung der rumänischen Rechtslage zum Public CbCR ist, dass Unternehmensgruppen, die in den Anwendungsbereich des Public CbCR fallen und in der EU oder im EWR-Raum ansässig sind, erst einen CbCR veröffentlichen müssen, wenn dies die Gesetze des Ansässigkeitsstaates der obersten Muttergesellschaft vorsehen. Die Veröffentlichungspflicht richtet sich daher für diese Unternehmensgruppen nicht nach den vorgezogenen Veröffentlichungsverpflichtungen Rumäniens, was insbesondere für österreichische Konzerne bedeutet, dass diese aus derzeitiger Sicht für das Geschäftsjahr 2023 keinen Public CbCR bis zum 31.12.2024 veröffentlichen müssen.

 

 

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Kim Fischer LL.M. (WU)

Kim Fischer LL.M. (WU)

Associate | Tax

Kim ist Associate und Berufsanwärterin in der Steuerberatung bei Deloitte Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Transfer Pricing sowie im Internationalen Steuerrecht.  

Daniel Gloser, MSc (WU)

Daniel Gloser, MSc (WU)

Manager Steuerberatung | Deloitte Österreich

Daniel Gloser ist seit 2017 Berufsanwärter in der Steuerberatung bei Deloitte. Als Teil des Verrechnungspreis Teams unterstützt er in der Beratung von multinational agierenden österreichischen Unternehmen und österreichischen Geschäftseinheiten ausländischer Unternehmensgruppen. Der Tätigkeitsumfang reicht hierbei von der Erstellung über die Dokumentation bis hin zur Verteidigung von Verrechnungspreissystemen in Außenprüfungen.